Steuererklärung - Wie weise ich sehr viele online - Bewerbungen nach, die nicht von der ARGE übernommen wurden?
Hallo, meine Frage bezieht sich auf die Bewerrbungskostenpauschale. Ich möchte meine Bewerbungskosten, die während meines Studiums verfasst habe (Aushilfsstellen, Praktika, Jobsuche nach Studium) bei meiner ersten Steuererklärung rückwirkend geltend machen. Da es aber ziemlich viele sind, frag ich mich, in welcher Form ich diese vorlegen soll. Soll ich die Adressen mit Datum und Betreff in eine Tabelle zusammenfassen oder jede einzelne online-Bewerbung ausdrucken und beifügen? Dazu sollte ich sagen, dass es ca 530 online-Bewerbungen sind, die seit 2012 zusammen gekommen sind.
5 Antworten
Da bei online-Bewerbungen keine nachweisbaren Kosten anfallen, können auch diese "Phantom-Kosten" nicht vom zu versteuernden Einkommen abgesetzt werden.
Falls der Bundesfinanzhof eine andere Entscheidung getroffen hat, wäre ich dankbar für das Aktenzeichen des Verfahrens.
Du kannst deine Bewerbungskosten als Werbungskosten mit deiner Einkommensteuererklärung anrechnen lassen. Zu beachten dabei ist allerdings, dass sich Werbungskosten erst auswirken, wenn sie den Betrag von 1.000 € übersteigen. Bei geringeren Werbungskosten werden automatisch 1.000 € über die Werbungskostenpauschale von deinem Einkommen abgezogen.
Für die Bewerbungskosten kannst du entweder die tatsächlichen Kosten oder eine Pauschale von 8,50 € (bei postalischer Bewerbung pro Bewerbungsmappe) bzw. 2,50 € (bei online-Bewerbungen) ansetzen. Aber Achtung - diese Pauschalen sind nicht gesetzlich verankert, d.h. es handelt sich dabei nur um eine Verwaltungsanweisung aus Vereinfachungsgründen. Wenn diese Beträge gestrichen werden, gibt es daher nicht die Möglichkeit im Rahmen eines Einspruchs das Finanzamt dazu zu "zwingen" die Pauschalen anzuerkennen.
Hmmm, ich dachte diese Seite hilft mir weiter... Aber nun ist es wohl umgekehrt;-) Hier der Entschluß, worauf ich mich Berufe. Dieser Link ist einer von vielen, der einem Tipps für die Steuererklärung gibt.
Keine Quittungen? – Macht nichts!
Wenn Sie Ihre Bewerbungskosten nicht im
Einzelnen nachweisen können, dürfen Sie Ihre Aufwendungen schätzen.
Orientieren Sie sich dabei am besten an den Überlegungen des FG Köln.
Für Bewerbungen mit Bewerbungsmappe haben die Kölner Richter pauschal
8,50 € anerkannt, für Bewerbungen ohne Mappe 2,50 €, z.B.
E-Mail-Bewerbungen, Kurz- und Initiativbewerbungen (FG Köln vom 7.7.2004, Az. 7 K 932/03 ).
Denke das zählt nicht für online Bewerbungen sondern nur welche auf postalische weg, wo man Materialien und den Porto zu zahlen hat
Kann ich mir nicht vorstellen. Während dem Studium habe ich bei Praktika gesucht um die 80 Bewerbungen in der Stunde versendet. Für meine Ausbildung danach 160...
Du kannst doch nicht wirklich der Meinung sein das man für "zeit" denn mehr ist es nicht was man ausgibt, diese von der Steuererklärung absetzen kann.
Bitte zeig mal die Seite wo du das nachgelesen hast
Du weist den Aufwand für Bewerbungen durch entsprechende Belege nach (Mappen, Porto, Fotos usw.).
Sind keine Kosten angefallen (wie das bei Online-Bewerbungen so üblich ist), gibt es auch nichts abzusetzen...
Ich hab mich gründlich belesen und muss dem widersprechen. Wenn wir Online-Bewerbungen versenden, werden diese beim Finanzamt mit einem anderen Betrag berücksichtigt. 8,50€ Pauschalbetrag für Bewerbungen, die mit der Post versendet werden und Online-Bewerbungen mit 2,50€. Schöner wärs, wenn ich noch alle Quittungen für das Gesamtpaket je Bewerbung hätte, dann könnte ich diese in voller Summe absetzen. Dies ist aber Leider nicht so.