Steuererklärung - Wie weise ich sehr viele online - Bewerbungen nach, die nicht von der ARGE übernommen wurden?
Hallo, meine Frage bezieht sich auf die Bewerrbungskostenpauschale. Ich möchte meine Bewerbungskosten, die während meines Studiums verfasst habe (Aushilfsstellen, Praktika, Jobsuche nach Studium) bei meiner ersten Steuererklärung rückwirkend geltend machen. Da es aber ziemlich viele sind, frag ich mich, in welcher Form ich diese vorlegen soll. Soll ich die Adressen mit Datum und Betreff in eine Tabelle zusammenfassen oder jede einzelne online-Bewerbung ausdrucken und beifügen? Dazu sollte ich sagen, dass es ca 530 online-Bewerbungen sind, die seit 2012 zusammen gekommen sind.
5 Antworten
Da bei online-Bewerbungen keine nachweisbaren Kosten anfallen, können auch diese "Phantom-Kosten" nicht vom zu versteuernden Einkommen abgesetzt werden.
Falls der Bundesfinanzhof eine andere Entscheidung getroffen hat, wäre ich dankbar für das Aktenzeichen des Verfahrens.
Du kannst deine Bewerbungskosten als Werbungskosten mit deiner Einkommensteuererklärung anrechnen lassen. Zu beachten dabei ist allerdings, dass sich Werbungskosten erst auswirken, wenn sie den Betrag von 1.000 € übersteigen. Bei geringeren Werbungskosten werden automatisch 1.000 € über die Werbungskostenpauschale von deinem Einkommen abgezogen.
Für die Bewerbungskosten kannst du entweder die tatsächlichen Kosten oder eine Pauschale von 8,50 € (bei postalischer Bewerbung pro Bewerbungsmappe) bzw. 2,50 € (bei online-Bewerbungen) ansetzen. Aber Achtung - diese Pauschalen sind nicht gesetzlich verankert, d.h. es handelt sich dabei nur um eine Verwaltungsanweisung aus Vereinfachungsgründen. Wenn diese Beträge gestrichen werden, gibt es daher nicht die Möglichkeit im Rahmen eines Einspruchs das Finanzamt dazu zu "zwingen" die Pauschalen anzuerkennen.
Hmmm, ich dachte diese Seite hilft mir weiter... Aber nun ist es wohl umgekehrt;-) Hier der Entschluß, worauf ich mich Berufe. Dieser Link ist einer von vielen, der einem Tipps für die Steuererklärung gibt.
Keine Quittungen? – Macht nichts!
Wenn Sie Ihre Bewerbungskosten nicht im
Einzelnen nachweisen können, dürfen Sie Ihre Aufwendungen schätzen.
Orientieren Sie sich dabei am besten an den Überlegungen des FG Köln.
Für Bewerbungen mit Bewerbungsmappe haben die Kölner Richter pauschal
8,50 € anerkannt, für Bewerbungen ohne Mappe 2,50 €, z.B.
E-Mail-Bewerbungen, Kurz- und Initiativbewerbungen (FG Köln vom 7.7.2004, Az. 7 K 932/03 ).
Denke das zählt nicht für online Bewerbungen sondern nur welche auf postalische weg, wo man Materialien und den Porto zu zahlen hat
Du weist den Aufwand für Bewerbungen durch entsprechende Belege nach (Mappen, Porto, Fotos usw.).
Sind keine Kosten angefallen (wie das bei Online-Bewerbungen so üblich ist), gibt es auch nichts abzusetzen...