Muss ich eine Abfindung in der Steuererklärung angeben?
Hallo ihr Lieben,
ich habe eine Frage, die sich nicht so einfach lösen lässt.
Ich sitze gerade an meiner Steuererklärung 2014. Ich habe im Jahr 2014 eine Abfindung (10.500 Euro) von meinem Vermieter erhalten. Die Vorgeschichte: Der Vermieter wollte aus den bestehenden Wohnungen Eigentumswohnungen machen. Da ich aber nicht vorhatte auszuziehen, bot mir mein Vermieter nach einigen Briefwechseln diese Summe an. Es gab einen Mietaufhebungsvertrag. Meine Frage ist: Muss ich diese Summer versteuern?
Ich wäre Euch für eure Hilfe sehr dankbar.
Solltet ihr noch einige Details, zur beantwortung brauch … gebe ich sie euch gern.
Vielen Dank!
LG Emma
4 Antworten
In dem Fall wohl nicht, nur wenn du die Abfindung vom Arbeitgeber fuer Jobverlust bekommst.
Da du deine Miete ja aber auch nicht absetzen kannst, brauchst du die Abfindung nicht anzugeben. Ist eher eine Art Schadensersatz fuer deine Unkosten und Bemuehungen, sehr schnell eine neue Wohnung suchen und finden zu muessen.
Nein, das gehört so wie Lotterie- oder Spielgewinne zu den nicht steuerbaren Einnahmen und ist steuerfrei. Anders wäre es mit einer Abfindung aus einem Arbeitsverhältnis.