Darf ein Steuerberater wegen offener Rechnungen die Arbeit verweigern?
Ich bin selbständig. Da die wirtschaftskriese auch vor mir nicht halt macht, kann ich die hohe Rechnung meines Steuerberaters nicht bezahlen. Darf er die erstellung der laufenden Steuererklärungen, z.B. UST- Voranmeldungen verweigern? Ich bekomme mitlerweile riesen Probleme mit dem Finanzamt...
12 Antworten
Nein, so eine Frechheit von deinem Steuerberater, er verlangt auch noch Geld für seine Arbeit. Mal im Ernst, es gibt sogar kostenlose Programme im Internet oder das Programm ELSTER vom Finanzamt mit dem du z.B. deine UST-Voranmeldung machen kannst.
JA, die gibt es. Allerdings sollte man ohne die Programme Brain1.0 und Ahnung20.10 gar nicht erst anfangen. Die sind beide notwendig.
Ja das darf er und er darf auch die Unterlagen zurück halten, sozusagen als Pfand.
Was ZauberinDanny sagt, ist richtig. Ich muss die Belege des Mandanten herausgeben, nicht aber meine eigenen Aufzeichnungen.
Ich denke mal, Ihr irrt Euch.
Nach § 66 StBeratG kann der Steuerberater die Herausgabe der Handakten und Unterlagen solange verweigern, bis er wegen seiner Gebühren und Auslagen befriedigt ist.
Danach müssten Sie zunächst die Zahlung leisten, sofern die Rechnung nicht zu beanstanden ist, sollten dieses aber unter Vorbehalt machen. Dieses deshalb, da ja nach Ihren Angaben eventuell Schadensersatzansprüche bestehen.
www.frag-einen-anwalt.de/Rechnung-eines-Steuerberaters-
Tur mir leid, diese komische GF-Software lässt den Link mal wieder nicht zu.
Würdest Du Kunden weiterhin beliefern, wenn diese die letzten Rechnungen nicht bezahlt haben? Ich denke nicht.
Falls ja, dann verstehe ich "Deine" Wirtschaftskrise.
Frage den Steuerberater, ob er mit Zahlung auf Raten einverstanden ist und lege ihm die erste Rate auf den Tisch.
Eine Umsatzsteuervoranmeldung kann man auch selbst erstellen. Die Zahllast aus der Differenz von Umsatzsteuer und Vorsteuer zu ermitteln ist nicht schwer :)
Super Antwort. DH!
du häst deinen vertrag mit ihm nicht ein... was soll er tun, weiter für dich umsonst arbeiten ?
leute gibts
Na klar - würdest Du umsonst arbeiten?
NEIN !!! Ein Steuerberater darf die Unterlagen seiner Mandanten (leider) nicht zurück behalten. Selbst wenn der Mandant keinen einzigen Cent zahlt, ist der Steuerberater verpflichtet, alle Mandantenbelege herauszugeben. Er braucht aber seine Leistung, z.B. die erstellte Buchhaltung, Steuererklärungen, etc. nicht herauszugeben.