Steuer: Wie beweist man doppelte Haushaltsführung?
Hallo Zusammen,
nachdem ich meine Steuererklärung via Steuerberatungsstelle eingereicht hab, hab ich nun einen Anruf meiner Steuerberaterin bekommen.
Meine Situation ist diese, dass ich seit Januar 2014 in einer Wohngemeinschaft wohne, da mein Arbeitgeber 65km von mir daheim entfernt ist. Diese Strecke täglich zu fahren ist schier zu nervtötend.
Zudem fahr ich jedes Wochenende heim.
Nun heißt es laut Steuerberater das ich meinen Lebensmittelpunkt, daheim, beweisen muss.
Nur wie?
Es ist so, das ich daheim im Elternhaus kostenlos wohne. Ich habe hier nicht nur ein Zimmer, sondern bin daheim in einer eigenen Etage mit Schlafzimmer, Bad, Küche.
Lebensmittelpunkt heißt ja, dass mein "Leben" daheim ist. z.B. Freunde und bekannte sind da, Vereinsmittgliedschaft. Auch alle Rechnungsaddressen sind hier angegeben.
Danke im voraus.
3 Antworten
Zum einen ist der Lebensmittelpunkt entscheidend - das kann man relativ leicht begründen (soziale Beziehungen, Freunde, Eltern, Sportverein etc.).
Zusätzlich ist grundsätzlich für den eigenen Hausstand erforderlich, daß in der Wohnung ein Haushalt geführt wird, den Du persönlich und finanziell wesentlich (mit)bestimmst.
Hier wären regelmäßige Zahlungen (möglichst Überweisung) an die Eltern als "Kostenbeteiligung" zu empehlen (das darf aber kein Bagatellbetrag sein, sondern es muß sich schon um einen nachvollziehbaren Prozentsatz an den allgemeinen Hauskosten (inkl. Telefon, NK etc.) sein.
ABER
Bestreitet man eine Haushaltsführung im Elternhaus aus eigenen Mitteln, kann sogar die kostenlos überlassene Wohnung im Haus der Eltern als eigener Hausstand anerkannt werden.
Der BFH hat dazu geurteilt:
http://www.bfhurteile.de/bfhurteilede/urteil.html?tx_qcombfhurteile_pi1[az]=VIR2609
Alleine eine fehlende Kostenbeteiligung ist danach kein Ausschlußgrund.
Eine wichtige Sache ist bei Dir auf jeden Fall gegeben:
Du hast eine eigene Küche, sowie Bad und Toilette.
Weitere Indizien für einen Hausstand aus geigenen Mitteln können sein, wenn Du Telefon-/Internetrechnungen, Rundfunkbeitrag, Strom etc. selbst zahlen würdest, die Möbel selbst angeschafft hättest, Renovierungskosten selbst zahlst, Lebensmittel selbst kaufst etc.
Genaue Vorgaben, wie man das nachweisen soll, hat der BFH nicht vorgegeben.
Schildere genau diese Einzelheiten und verweise auf das BFH-Urteil.
Ergo:
Es muß der Verdacht ausgeräumt werden, daß die Wohnung im elterlichen Haus lediglich ein Schlafplatz ist...
Dankeschön für die tolle Antwort! Ist sehr hilfreich!
Ich werde da mal was einfallen lassen. Mal schaun wies ausgeht. Bericht folgt....
Hier nochmals anderer Link BFH-Urteil- obiger geht nicht:
Hallo,
die Anmeldung eines 2.Wohnsitz bei der Gemeinde sollte eigentlich ausreichen, um einen 2.Wohnsitz beim Finanzamt geltend zu machen.
Hierbei ist aber zu beachten, dass manche Gemeinden Steuern für den 2. Wohnsitz erheben. Ob sich damit die Anmeldung finanztechnisch lohnt, ist eine individuelle Rechnung. Gruß und viel Erfolg
Unter den gegebenen Voraussetzungen ist das weekend für den fiskus : Urlaub bei den Eltern zum Wäsche waschen .
Ja, das denkt sich wohl das Finanzamt.
Aber in der Realität ist das hald nicht der Fall. Es ist auch so, dass wir daheim zB. aus einer ehemaligen Landwirdschaft Grund haben und von daher fast jedes WE Arbeit daheim ist, z.B. Forstwirtschaft für den Eigenbedarf. Das u.a. auch ein Grund wiso ich daheim nichts zahlen muss.
Aber nichtsdestotrotz ist es einfach so das die WG bei der Arbeitsstelle einfach nicht mein Lebensmittelpunkt ist. Alternative wäre täglich pendeln. Dann kann man 30000 km/Jahr absetzen.