Hallo, ich habe eine kurze Frage. Meine Frau hat seit Februar 2018 auf Geringfügige Beschäftigung gearbeitet und hat eigentlich Steuerklasse 5 und ich 3 ( Ehegattensplitting)
Leider gab es ein Problem vom Arbeitgeber beim Abrufen Ihrer Steuerdaten.
Sie hat somit das ganze Jahr auf Steuerklasse 6 gearbeitet, weil das Programm dachte, dass sie noch woanders beschäftigt ist. Man darf ja nur bei einer geringfügigen Beschäftigung auf SK 5 arbeiten.
Da Sie noch nicht so gut deutsch spricht ist ihr das auf den Abrechnungen nie aufgefallen. Ich habe heute festgestellt, dass sie die ganze Zeit immer zu Steuern zahlen müsste, da bei SK 6 eben alles versteuert wird.
Jetzt meine Frage. Sie hat niemals mehr wir 450 € verdient, aber nun Steuern gezahlt. Im Internet steht häufig, das Menschen, die auf SK 6 arbeiten noch meistens eine Nachzahlung beim Finanzamt erhalten.
Kann man das noch rückwirkend ändern lassen. Der Arbeitgeber wusste das leider nicht so genau. Oder kann man bei der Steuererklärung mit angeben, dass sie nie eine zweite Tätigkeit hatte. Oder ist das jetzt Pech für Sie.
Ich habe jetzt ein wenig Angst, dass unserer zusammenveranlagung durch diesen Fehler zu einem erheblichen Nachteil führt, da Sie eventuell noch mehr nachzahlen muss.