Sterbevierteljahr und Hartz IV
Hallo. Ich beziehe Hartz IV und bekomme ab Februar 2015 die große Witwenrente, da mein Ehemann am 4.10.14 verstorben ist. Die Nachzahlung für das Sterbevierteljahr ist ausgerechnet, wird jedoch noch nicht ausgezahlt. Meine Frage lautet nun wieviel Geld aus der Nachzahlung bei Hartz IV angerechnet wird bzw. wieviel ich evtl. nachgezahlt bekomme. Es wäre schön, wenn mir da jemand etwas genaueres zu sagen kann, LG
2 Antworten
Die Höhe der nachzahlung wird wohl variabel von der Einkmmenshöhe deines Mannes abhängen. Da die hier keiner kennt, kann dir darüber hier auch keiner Auskunft geben.
Als Einkommenszufluss wird diese nachzahlung mit deinem artz 4-Anspruch in dem Monat verrechnet, in dem der Zufluss erfolgt.
Nehmen wir also an, du bekommst Ende Januar ALG 2 für den Februar und am 25. Feb. erhältst du diese nachzahlung, dann wird diese mit der ALG 2 Zahlung für Feb. verrechnet und die Behörde verlangt von dir Geld zurück.
Ob dann noch weitere Aufrechnungen erfolgen, hängt von der Höhe der nachzahlung und dem Ausschöpfungsgrad deines Schonvermögens ab...
Was du während des Bezuges von ALG II ausgezahlt bekommst, wird dir vollständig angerechnet werden.