Wer bezahlt bei Hartz IV die Stromnachzahlung, die ich leider nicht bezahlen kann?
Ich bekomme Hartz IV, Nun habe ich meine Strom und Wasserendabrechnung bekommen und kann die Nachzahlung von 280.-€ nicht bezahlen. Wer ist dafür zuständig und wo bekommt mann Hilfe ?
15 Antworten
Was ist zu tun bei Stromnachzahlungen?
Im Zuge von immer weiter steigenden Energiekosten und Hartz IV kommt es in immer mehr Haushalten zu unbezahlten Stromrechnungen. Dies ist für die Betroffenen äußerst unangenehm. Der Gesetzgeber meint es jedoch gut: Überspitzt könnte man die bestehende Rechtslage mit dem Slogan „In Deutschland muss niemand im Dunkeln sitzen!“ beschreiben. Nachfolgend sollen daher Möglichkeiten aufgezeigt werden, eine drohende Stromsperre zu verhindern oder eine bereits gesetzte Stromsperre aufzuheben.
Spendenantrag
Zunächst können die Betroffenen einen Spendenantrag stellen. Die Einrichtungen, bei denen dies möglich ist, unterscheiden sich regional. In Hannover kann man die entsprechenden Anträge bei der Caritas oder bei den Diakonischen Werken stellen. Diese leiten dann die Anträge an die Aktion Weihnachtshilfe e.V. weiter, wo über die Anträge abschließend entschieden wird. Zu beachten ist, dass ein Anspruch auf eine derartige Spende selbstverständlich nicht besteht. Weiter kann man einen entsprechenden Antrag im Regelfall nur einmal stellen – also nicht alle Jahre wieder. Gute Aussichten auf eine derartige Spende haben vor allem Familien mit kleinen Kindern.Der große Vorteil einer Spendengewährung liegt für die Betroffenen darin, dass diese nicht zurück bezahlt werden.
Antrag auf Darlehensgewährung gegenüber der ARGE
Sollte eine Spendengewährung nicht oder nur zum Teil erfolgen, dann besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Darlehensgewährung bei der ARGE nach § 23 I SGB II zu stellen. Voraussetzung ist hier, dass ein von den Regelleistungen umfasster Bedarf und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts weder durch das Vermögen nach § 12 II Nr. 4 SGB II noch auf andere Weise gedeckt werden kann. Unabweisbar in diesem Sinn sind nach der sozialgerichtlichen Rechtsprechung zumindest etwaige Nachzahlungen aus der jährlichen Turnusrechnung bezüglich Strom. Strom gehört nach den Regelungen des SGB II zu dem von den Regelleistungen umfassten Bedarf, so dass für Stromnachzahlungen die ARGE zu haften hat. Diese Haftung ist nach dem Gesetz allerdings nur darlehensweise ausgestaltet, so dass die durch ARGE übernommenen Beträge von den Betroffenen in Raten zurück zu erstatten sind.
Trotz der nach dem Gesetz klaren Rechtslage lehnt die ARGE entsprechende Erstanträge mit dem Vermerk ab, Kosten aus der jährlichen Turnusrechnung hinsichtlich Strom seien Schulden und damit vom Träger der Sozialhilfe zu übernehmen. Gegen einen solchen Ablehnungsbescheid sollte wegen der Dringlichkeit zweigleisig vorgegangen werden. Zum einen ist gegen den ablehnenden Erstbescheid Widerspruch einzulegen, zum anderen ist eine einstweilige Anordnung zu beantragen, durch die die ARGE zur Übernahme der Stromkosten verpflichtet wird. Für eine solche einstweilige Anordnung muss immer ein Anordnungsgrund vorliegen. Ein solcher ist nicht erst gegeben, wenn die Stromsperre eingetreten ist, sondern schon dann, wenn eine Stromsperre droht. Deshalb sollten sich die Betroffenen frühzeitig zum Rechtsanwalt begeben, der die entsprechenden Anträge stellt.
Nach dem Regelungssystem des SGB II kommt eine darlehensfrei Übernahme von Stromschulden nicht in Betracht. Denkbar ist jedoch ein Erlass der Rückzahlungsforderung nach § 44 SGB II, wenn ansonsten eine verfestigte, die Eingliederung erschwerende Verschuldung droht.
Ein Mensch, welcher sich schon in der Insolvenz betrifft, kann nicht noch mehr Schulden machen, darum ist beim Antrag auf Übernahme der Stromkosten eine Einmalige Beihilfe als Darlehen gemäß § 23 Abs. 3 SGBII zu beantragen, dies heißt, Schuldenbegleichung durch die Arge oder den Sozialhilfeträger ohne Rückforderung gemäß § 44 SGBII, weil ansonsten eine noch grössere Verschuldung droht.
Antrag auf Darlehensgewährung gegenüber dem Träger der Sozialhilfe
Soweit die ARGE als darlehensgewährende Institution nicht in Betracht kommt, muss ein Antrag auf Darlehensgewährung bei dem zuständigen Träger der Sozialhilfe gestellt werden. Anspruchsgrundlage ist dann § 34 I SGB XII. Nach dieser Vorschrift können Schulden nur übernommen werden, wenn dies zur Sicherung der Unterkunft oder einer vergleichbaren Notlage erforderlich ist. Die Vorschrift räumt dem Träger einen Entscheidungsspielraum ein, der in aller Regel dahingehend auszuüben ist, dass ein Darlehen zu gewähren ist. Eine Ausnahme besteht nach der sozialgerichtlichen Rechtsprechung lediglich dann, wenn der Träger der Sozialhilfe den Betroffenen unter angemessener Fristsetzung wegen zu hoher Energiekosten zu einem Wechsel der Unterkunft aufgefordert hat, und diese Frist fruchtlos verstrichen ist. Der Träger der Sozialhilfe – für Hannover ist dies die Region Hannover – wird versuchen, die Zuständigkeit der ARGE zurück zugeben, und reagiert mit einem ablehnenden Erstbescheid. Auch hier muss wegen der Dringlichkeit zweigleisig reagiert werden. Gegen den Erstbescheid ist Widerspruch einzulegen, gleichzeitig ist bei dem zuständigen Sozialgericht eine einstweilige Anordnung zu beantragen. Die Betroffenen sollten sich hierzu an einen Anwalt wenden.
Die Übernahme der Stromschulden kann darlehensweise oder als Beihilfe erfolgen.
Quelle: http://www.sozialticker.com/was-ist-zu-tun-bei-stromnachzahlungen
Boah ey, das ist aber sehr ausführlich !!
Also wenn ich das hier so lese was einige für kommentare abgeben wir mir schlecht.Nur weil man einen pc und den dafür gehörigen Strom hat geht es einem gut ahja alles klar das vielleicht für einige eine hilfe bzw ist es schon fast vorraus setzeung das in fast jedem Haushalt Pc vorhanden sein sollte da viel was das Schulische angeht übers I-Net von den Kindern verlangt wird ob es Hausaufgaben Referate sind oder sonst was,also erzähle nicht das es dadurch Leuten gut gehen muss.An dem ganzen sachverhalt ist unser System schuld dann sollen sie uns Mütter doch Arbeit geben aber wer bekommt das schon mit 4Kindern ?????Und wenn brauchst Du dabei auch noch unterstützung faslls sie mal krank sind oder so.Aber das sind mir immer die richtigen labern wovon Sie keine ahnung haben aber hartz 4 empfänger sind ja die schlimmen jeden anderen wird was in den ...... geschoben nur bei dennen ned die es wirklich brauchen und selbst ich habe eine Strom Nachzahlung von 300 euro und finde das eine frechheit wie das gehandhabt wird.Ich kann hier vieles reinschreiben aber ob sich dadurch was ändern wird nee bestimmt nicht also manche sollten die Menschen die in solch lagen stecken einfach kennen lernen und ned Urteilen über das was Sie ned kennen.
Das mit den Ratenzahlung ist leicht daher geschwatzt. Wenn man 399,- als Single ALG2 bekommt, ein Darlehen mit 430,- (pro Monat 30,- abzahlt) sind schonmal 369,-. Dann noch 50,- für Autoreparatur die auch mit einer Rechnung von 300 zu buche geschlagen ist, sind schon mal wieder 310,-€. Dann berechnet man in der Woche Lebensmittel, Getränke, und vielleicht noch Prepaidkarte fürs Handy (15,-€) sind schon wieder pro Woche 40,-€ weg, also liegen wir jetzt schon wieder bei 270,- (ca.)!!!
Dann hat mal vielleicht noch Internet und Telefonflat zuhause und zahlt Grundbetrag dafür 24,95€ und bekommt ne rechnung von fast 40,-, liegen wieder wieder weiter runter bei 230.
So und da wollen nun 3 Wochen noch gelebt werden.
Nur mal so als Beispiel.
Auch wenn die Frage hier schon etwas älter ist, beantworte ich sie trotzdem.
Es ist so:
Grundsätzlich zahlen weder Sozialamt, noch Arge die Strom,-bzw. Wasserechnung. Wenn, dann nur als Darlehn. Das ist nun mal so, wenn die Sozialsysteme hier in Deutschland zurückgefahren werden.
Die Rettung liegt aber nahe, im Regelsatz ist kein Posten für die Nachzahlung von Schulden gelistet. Somit können also auch keine Schulden bezahlt werden - logisch!
Wer also als Geschäftsmann mit einem Hartz-IV oder Sozialhilfeempfänger Geschäfte macht, ist drauf angewiesen das der Hartz-IV oder Sozialhilfeempfänger die Forderung bezahlt. Wenn nicht, hat der Geschäftsmann großes Pech gehabt! Er kann zwar klagen, doch ist das Prozessrisiko extrem hoch, das er verlieren wird und somit auf der Ursprünglichen Forderung, sowie auf Mahn und Gerichtskosten sitzen bleiben wird.
Strom mußt Du leider selbst bezahlen ! Aber man kann beim Anbieter Ratenzahlung bekommen wenn man betont, dass amn es sonst nicht bezahlen kann.