Sterbegeld versteuern?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich hab mich jetzt nicht näher damit beschäftigt, nur soviel: die Steuerklasse ist in dem Fall wurscht, interessant ist das jährliche zu versteuernde Einkommen, weil das maßgebend für die zu erhebende Einkommensteuer ist.

Wer was wovon überhaupt und nach welcher Vorschrift versteuern muss, hab ich jetzt nicht recherchiert.

Rakastaan 
Beitragsersteller
 16.02.2011, 20:11

Okay, aber die zu erhebende Einkommenssteuer hängt ja von der Steuerklasse ab, oder? Die Idee war jetzt, das Sterbegeld von jemanden mit günstigerer Steuerklasse verrechnen zu lassen.

kegus  16.02.2011, 20:41
@Rakastaan

Nur die Höhe der Lohnsteuer (=Vorauszahlung auf die Einkommensteuer) hängt von der Steuerklasse ab. Bei der auf das Jahr bezogenen Einkommensteuererklärung ist dann wie gesagt das zu versteuernde Einkommen maßgebend. Wenn also die Schwester ein höheres Jahreseinkommen hat, zahlt sie im Ergebnis mehr Steuern, obwohl sie vielleicht durch die günstigere Lohnsteuerklasse monatlich weniger Lohnsteuer zahlen muss. Wie das jetzt mit dem Sterbegeld genau geht, muss ich selbst erst nachschauen.

Mit der Steuerklasse hat das nichts zu tun.

Das Sterbegeld dürfte unter § 2 (2) 2. Lohnsteuerdurchführungsverordnung fallen: "Einnahmen aus einem früheren Dienstverhältnis, unabhängig davon, ob sie dem zunächst Bezugsberechtigten oder seinem Rechtsnachfolger zufließen. Bezüge, die ganz oder teilweise auf früheren Beitragsleistungen des Bezugsberechtigten oder seines Rechtsvorgängers beruhen, gehören nicht zum Arbeitslohn, es sei denn, daß die Beitragsleistungen Werbungskosten gewesen sind;"

Weiterhin dürfte es steuerbegünstigter Versorgungsbezug sein:

Lohnsteuer-Richtlinie 2008

R 19.8 Versorgungsbezüge

(1) Zu den nach § 19 Abs. 2 EStG steuerbegünstigten Versorgungsbezügen gehören auch:

  1. Sterbegeld i. S. d. § 18 Abs. 1 , Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 BeamtVG sowie entsprechende Bezüge im privaten Dienst. Nicht zu den steuerbegünstigten Versorgungsbezügen gehören Bezüge, die für den Sterbemonat auf Grund des Arbeitsvertrages als Arbeitsentgelt gezahlt werden; besondere Leistungen an Hinterbliebene, die über das bis zum Erlöschen des Dienstverhältnisses geschuldete Arbeitsentgelt hinaus gewährt werden, sind dagegen Versorgungsbezüge,

Vielleicht können die hiesigen Spezialisten damit etwas anfangen.

kegus  17.02.2011, 17:43

@ cg67: Danke für die rechtlichen Hinweise. Es handelt sich in der Tat um steuerbegünstigte Versorgungsbezüge, die aber nicht vom Erblasser, sondern von seinem Rechtsnachfolger als eigene Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit zu versteuern sind. Hier kommt es m. E. darauf an, wer letztlich der Bezugsberechtigte ist. Nach Beamtenrecht bezieht nach § 18 Abs. 4 BeamtVG das Sterbegeld zuerst immer der Ehegatte (außer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, der eine andere Aufteilung rechtfertigt - was das sein könnte? keine Ahnung), § 41 BAT lässt sich dagegen nicht über die Reihenfolge aus, er sagt nur, dass die Zahlung an einen Berechtigten gegenüber den anderen deren Ansprüche zum Erlöschen bringt. Folglich hat der, dem es zufließt, es auch zu versteuern.

Mit der Erbberechtigung hat das m.E. gar nichts zu tun, dieses Sterbegeld fällt auch nicht in die Erbmasse, weil wie gesagt eigene Einkünfte des Rechtsnachfolgers.

Rakastaan 
Beitragsersteller
 19.02.2011, 13:28
@kegus

Ah, vielen Dank! Den Stern bekommt jetzt mal Kegus für seine Bemühungen!

ich glaube nicht, dass es geht

Rakastaan 
Beitragsersteller
 16.02.2011, 17:12

Und warum? Das Sterbegeld steht dem nächsten Verwandten zu. Ich zitiere: "Ehepartner ODER Kind". Meine Schwester ist ja auf jeden Fall erbberechtigt und KÖNNTE rein theoretisch auf ihren Anteil beharren.