Sterbegeld versteuern?
Hallo liebe Community,
ich suche jetzt schon eine ganz Weile im Netz herum, kann aber nichts finden, vielleicht kennt ihr euch ein bisschen damit aus. Hier der Sachverhalten - so trocken wie möglich geschildert:
Mein Vater ist leider vor einem Monat gestorben. Er war 25 Jahre lang im öffentlichen Dienst beschäftigt. Meine Mutter bekam nun Sterbegeld in Höhe von 7800.-€ überwiesen, welches sich aus aus dem Bruttoeinkommen meines Vaters errechnet und natürlich versteuert werden muss.
Nun zur eigentlichen Frage: Ist das Sterbegeld Teil der Erbmasse, oder ein personenbezogenes Einkommen meiner Mutter? Meine Mutter hat derzeit noch Steuerklasse 5, wird aber aufgrund des Todes meines Vaters wohl auf Steuerklasse 1 hochgestuft. Meine Schwester hat derzeit Steuerklasse 3.
Die Frage lautet: Ist es möglich, das Sterbegeld meiner Schwester zu überlassen (mit dem Vorwand, dass sie sich um alles gekümmert hat - Bestattung, Behördengänge etc.), dass sie es versteuern kann? (Soweit ich weiß, hat Steuerklasse III weniger Abzüge als SK 1). Idee lautet also: Mutter überlässt Schwester die 7800€, Schwester versteuert und gibt Geld an Mutter zurück.
Ich hoffe, ihr konntet mit diesem Roman was anfangen.
Schonmal lieben Dank für eure Hilfe
Raka.
3 Antworten
Ich hab mich jetzt nicht näher damit beschäftigt, nur soviel: die Steuerklasse ist in dem Fall wurscht, interessant ist das jährliche zu versteuernde Einkommen, weil das maßgebend für die zu erhebende Einkommensteuer ist.
Wer was wovon überhaupt und nach welcher Vorschrift versteuern muss, hab ich jetzt nicht recherchiert.
Nur die Höhe der Lohnsteuer (=Vorauszahlung auf die Einkommensteuer) hängt von der Steuerklasse ab. Bei der auf das Jahr bezogenen Einkommensteuererklärung ist dann wie gesagt das zu versteuernde Einkommen maßgebend. Wenn also die Schwester ein höheres Jahreseinkommen hat, zahlt sie im Ergebnis mehr Steuern, obwohl sie vielleicht durch die günstigere Lohnsteuerklasse monatlich weniger Lohnsteuer zahlen muss. Wie das jetzt mit dem Sterbegeld genau geht, muss ich selbst erst nachschauen.
Mit der Steuerklasse hat das nichts zu tun.
Das Sterbegeld dürfte unter § 2 (2) 2. Lohnsteuerdurchführungsverordnung fallen: "Einnahmen aus einem früheren Dienstverhältnis, unabhängig davon, ob sie dem zunächst Bezugsberechtigten oder seinem Rechtsnachfolger zufließen. Bezüge, die ganz oder teilweise auf früheren Beitragsleistungen des Bezugsberechtigten oder seines Rechtsvorgängers beruhen, gehören nicht zum Arbeitslohn, es sei denn, daß die Beitragsleistungen Werbungskosten gewesen sind;"
Weiterhin dürfte es steuerbegünstigter Versorgungsbezug sein:
Lohnsteuer-Richtlinie 2008
R 19.8 Versorgungsbezüge
(1) Zu den nach § 19 Abs. 2 EStG steuerbegünstigten Versorgungsbezügen gehören auch:
- Sterbegeld i. S. d. § 18 Abs. 1 , Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 BeamtVG sowie entsprechende Bezüge im privaten Dienst. Nicht zu den steuerbegünstigten Versorgungsbezügen gehören Bezüge, die für den Sterbemonat auf Grund des Arbeitsvertrages als Arbeitsentgelt gezahlt werden; besondere Leistungen an Hinterbliebene, die über das bis zum Erlöschen des Dienstverhältnisses geschuldete Arbeitsentgelt hinaus gewährt werden, sind dagegen Versorgungsbezüge,
Vielleicht können die hiesigen Spezialisten damit etwas anfangen.
@ cg67: Danke für die rechtlichen Hinweise. Es handelt sich in der Tat um steuerbegünstigte Versorgungsbezüge, die aber nicht vom Erblasser, sondern von seinem Rechtsnachfolger als eigene Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit zu versteuern sind. Hier kommt es m. E. darauf an, wer letztlich der Bezugsberechtigte ist. Nach Beamtenrecht bezieht nach § 18 Abs. 4 BeamtVG das Sterbegeld zuerst immer der Ehegatte (außer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, der eine andere Aufteilung rechtfertigt - was das sein könnte? keine Ahnung), § 41 BAT lässt sich dagegen nicht über die Reihenfolge aus, er sagt nur, dass die Zahlung an einen Berechtigten gegenüber den anderen deren Ansprüche zum Erlöschen bringt. Folglich hat der, dem es zufließt, es auch zu versteuern.
Mit der Erbberechtigung hat das m.E. gar nichts zu tun, dieses Sterbegeld fällt auch nicht in die Erbmasse, weil wie gesagt eigene Einkünfte des Rechtsnachfolgers.
Ah, vielen Dank! Den Stern bekommt jetzt mal Kegus für seine Bemühungen!
ich glaube nicht, dass es geht
Und warum? Das Sterbegeld steht dem nächsten Verwandten zu. Ich zitiere: "Ehepartner ODER Kind". Meine Schwester ist ja auf jeden Fall erbberechtigt und KÖNNTE rein theoretisch auf ihren Anteil beharren.
Okay, aber die zu erhebende Einkommenssteuer hängt ja von der Steuerklasse ab, oder? Die Idee war jetzt, das Sterbegeld von jemanden mit günstigerer Steuerklasse verrechnen zu lassen.