Wer haftet bei Steinschlag durch LKW-Fahrer?
Wer haftet, wenn die Frontscheibe des Autos kaputt geht weil von einem LKW ein Gegenstand (vermutlich kleiner Stein) geflogen ist? Und wie kann ich beweisen, daß es dieser LKW war?
7 Antworten
Der Nachweis wird sehr schwierig, wenn nicht gar unmöglich sein. Deine Teilkasko, sofern abgeschlossen, übernimmt die Reparatur bzw. den Ersatz der Scheibe.
Die eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung fällt übrigens nicht an, sofern die Windschutzscheibe nach einem speziellen Verfahren repariert werden kann.
Das wird von den Versicherungen als "unabwendbares Ereignis" definiert. Entweder haftet der Verursacher (der LKW-Fahrer, den du wohl kaum noch erreichst und identifizieren kannst) oder dann deine Teil-Kasko-Versicherung. Ein Tipp: Geh nicht zu "CarGlass"; sie lassen dich den Schaden abtreten (nehmen deine Versicherung in Anspruch) und verlangen von dir den dreifachen Preis; du denkst, du sparst und zahlst trotzden noch doppelt soviel wie die Reparatur eigentlich kostet. Bei mir wollte "CarGlass" neben der Versicherungs-Inanspruchnahme statt 620,- € nur 420,- € haben. Gekostet hat der Austausch in einer anderen Werkstatt 120,- € + Scheibe (100,- € für Originalscheibe BMW).
Einfach den LKW Fahrer zum Anhalten bitten. (er wird dir sicherlich folgen, weil er denkt, das irgendwas an seinem LKW ist) Setze ein kurzes Schreiben auf mit Zeit, Datum, Witterung und Autobahnabschnitt und Ladungsgut. Schreibe auch darauf, des er Kies während der Fahrt verloren hat. Dann beide Unterschreiben und Daten tauschen. Dann kannst du es bei der Versicherung der Transportfirma geltend machen. Falls Mitfahrer dabei waren, diese mit vermerken. So ist es am einfachsten für beide Parteien.
Hatte selber kürzlich das gleiche Problem und konnte es so schnell und unkompliziert abwickeln. LG
Wenn Du keinen Beifahrer hast, der das bezeugen kann, wird's wohl schwierig - auch wenn eigentlich der LKW-Fahrer (bzw. seine Versicherung) haften müßte.
Die Teilkasko übernimmt Deinen Schaden an der Windschutzscheibe. Deine Prozente in der Versicherung bleiben unberührt.
Wenn der Stein von der Ladefläche gefallen ist, weil diese unsachgemäß beladen war, hast Du schon gute Chancen. z.B. bei einem Kieslaster. Dazu brauchst Du aber am besten auch Zeugen. Wenn keine Zeugen dabei waren so müßte Uhrzeit, Ort (Autobahnkilometer oder ähnliches), Fahrtrichtung u.s.w. mit angegeben werden. Dann kannst Du evtl.Erfolg haben.
Wenn der Stein nur "hochgeschleudert" wurde dann vergiß das ganze. Der LKW Fahrer kann doch auch nichts dafür !!!
Auch Du könnstet mit Deinem Wagen mal einen Stein "hochschleudern" der auf der Straße liegt.