Stein vom einem Lkw hat meine Scheibe beschädigt

9 Antworten

Hallo GZM589,

wahrscheinlich lag der Stein auf der Straße und wurde vom entgegenkommenden LKW unglücklich mit einem Reifen erwischt, so daß er in die Frontscheibe Deines PKW geflogen ist.

Falls Du eine Teilkasko-Versicherung hast, melde den Schaden bei denen, damit Deine Versicherung die Kosten (abzüglich Deiner Selbstbeteiligung) übernehmen.

Von der Versicherung des LKW wirst Du kaum etwas erwarten können, da es sich bei dem Stein weder um Ladung, noch um einen Stein, der zwischen den Zwillingsreifen hing und sich gelöst haben könnte, handelt.

GZM598 
Beitragsersteller
 15.12.2012, 18:10

Hallo Mausi, ich habe nur Haftpflicht kein Teil- oder Vollkasko. Es war ein "Gartenbau-Lkw" es werden ja auch manchmal steine geladen es können doch reste auf dem Lkw rumliegen oder?

Mausi2548  15.12.2012, 20:07
@GZM598

Du kannst versuchen nochmal mit dem Halter des LKW zu reden, ob er den Schaden auf sich nimmt, auch wenn er nicht durch ihn verursacht wurde. Aber all zu große Hoffnung würde ich mir nicht machen. :-(

Anton96  15.12.2012, 22:59
@GZM598

Dann hast du an der falschen Stelle gespart. Nur weil du sparen möchtest bedeutet das nicht das andere deine Schaden begleichen müssen. Der LKW hat keine Steine geladen, damit liegt es bei dir zu Beweisen das der Stein von der Ladefläche des LKW stammt. Diesen Beweis wirst du nicht führen können. Es geht hier nicht darum was sein könnte sondern darum was du beweisen kannst.

Du hast Dir den Beitrag für die Teilkasko-Versicherung gespart? Das ist sehr positiv für Dich! Dadurch hast Du nun ausreichend Ersparnisse, um ganz locker eine neue Scheibe zu bezahlen!

Da gibt es ausreichend REchtssprechung dazu und die ist leider alle unerfreulich für Dich. DAss beim Fahren ein Stein aufgeschleudert werden kann und Deine Scheibe trifft gehört zum normalen Betriebsrisiko des Fahrens und dafür haftet/zahlt keine Versicherung- sogenanntes "unabwendbares Ereignis". Etwas anderes wäre es, wenn Du hinter dem LKW her gefahren wärest und Dich dann ein Stein getroffen hätte - dann läge die Beweispflicht beim LKW-Fahrer, dass es nicht von der Ladung kam.

Falls der Stein von der Fahrbahn aus durch Reifen oder so hochgeschleudert wurde, entfällt die Haftung des Vorausfahrenden (und noch mehr des Entgegenkommenden), da hier höhere Gewalt im Sinne des § 7 II StVG vorliegt und weder ein Verschulden des Fahrers noch die Haftung für die Betriebsgefahr des Fahrzeug in Frage kommen.

Bei einem Steinschlag im Gegenverker müsstest Du also schon nachweisen können, dass es sich um nicht oder nur schlecht gesicherte Ladung gehandelt hat....danach klingt es hier aber nicht. Sorry. Ohne Teilkasko bleibst Du auf den Kosten sitzen.....

Siggi1910  16.12.2012, 09:32

Also diese Aussage halte ich für Zweifelhaft :

Etwas anderes wäre es, wenn Du hinter dem LKW her gefahren wärest und Dich dann ein Stein getroffen hätte - dann läge die Beweispflicht beim LKW-Fahrer, dass es nicht von der Ladung kam.

Und dieser Satz paßt nicht zu dem vorangegangenen.:

Falls der Stein von der Fahrbahn aus durch Reifen oder so hochgeschleudert wurde, entfällt die Haftung des Vorausfahrenden (und noch mehr des Entgegenkommenden), da hier höhere Gewalt im Sinne des § 7 II StVG vorliegt und weder ein Verschulden des Fahrers noch die Haftung für die Betriebsgefahr des Fahrzeug in Frage kommen.

Der Lkw Fahrer kann lediglich sagen, daß er keine Steine auf der Ladefläche hatte, ist es nicht so daß der Hinterherfahrende Beweisen muß daß der Stein von der Ladefläche fiel ??. Eine Anmerkung am Rande: Wir Lkw fahrer haben auch immer wieder Steinschläge, und ich habe noch keinen einzigen bekommen von einem Lkw. Die kommen alle von den Pkw. Durch die schellere Drehung der Reifen werden die ziemlich hoch also Lkw Windschutzscheibe geschleudert. Und dagegen kann man gar nichts machen.

Melde das deiner Teilkaskoversicherung die zahlt dann und du musst nur deine Selbstbihalt zahlen. Das die Versicherung des LKW nicht zahlt ist klar, es gibt keine Grund bei höherer Gewalt zu zahlen. Der Halter des LKW wäre selten dämlich auf eine Begleichung deines Schaden gegenüber der Versicherung zu bestehe, den dann wird er in seiner Haftpflichtversicherung hoch gestuft.

Was ist das für eine blöde Begründung der Versicherung? Es ist doch unerheblich womit der LKW beladen war. Der Stein wird sicherlich auch nicht von seiner Ladefläche geflogen sein, sondern von den Reifen beim Fahren. Vermutlich ist er durch steiniges Gelände vor seiner Fahrt auf die Autobahn gefahren. Dabei wird sich ein Stein zwischen den Reifen oder dem Reifenprofil gedrückt haben. Durch das Fahren auf die Autobahn hat sich dann vermutlich der Stein gelöst. Die Versicherung des LKW Fahrers muss das übernehmen ansonsten schalte einen Rechtsanwalt ein für Verkehrsrecht.

Anton96  15.12.2012, 22:41

Unsinn, nur wenn die Steine zur Ladung gehören und ein Stein der Ladung den Schaden Verursacht hat hafte der Halter des LKW. In allen anderen Fällen haftet er nicht. Es geht hier nicht um Vermutungen sondern um Handfeste Beweise und so wie es aussieht bestand die Ladung nicht aus Steinen. Einen Anwalt kann man sich hier sparen man gibt besser das gesparte Geld für eine neue Scheibe.

Mausi2548  15.12.2012, 17:53

Wie soll ein Stein, der sich zwischen den Reifen befindet, entgegen der Fahrtrichtung in den Gegenverkehr fliegen?