steht das im Führungszeugnis (Ausbildung Kinderpfleger)?

5 Antworten

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Nein, das steht dort nicht drin - was Du brauchst, ist ein erweitertes Führungszeugnis, da Du mit Kindern zu tun haben wirst.

In einem Führungszeugnis stehen grundsätzlich nur Verurteilungen von mehr als 3 Monaten Freiheitsentzug oder Verurteilungen von mehr als 90 Tagessätzen.

Im erweiterten Führungszeugnis sind aber auch gewisse Sexualdelikte enthalten, die unter den den oben genannten Grenzen liegen.

Das soll dem Schutz der Kinder gelten und pädophile Menschen sollen vom Umgang mit Kindern ferngehalten werden.

Andere Straftaten, die keinen Sexualbezug haben und die dort noch enthalten sein könnten, werden meist von den Einrichtungen ignoriert.

NilsSmod 
Beitragsersteller
 04.02.2018, 09:25

Ok Vielen dank eine sehr gute Antwort ne ich hatte nur ein wenig Angst weil dieser Mensch der das dann zu Anzeige gebracht hat echt nicht mehr normal war der wollte mich auch schlagen und hat mir mit sonst was gedroht dachte ich mir das kann vielleicht doch auswickungen haben aber vielen dank für deine Antwort.

Hallo ich bin bereits in der ausbildung zur kinderpflegerin.
In deinem führungszeugniss wird nichts darüber dokumentiert werden.
Es sind nur alle sachen ab deinem 15 Lebensjahr aufgelistet.
Lg

NilsSmod 
Beitragsersteller
 03.02.2018, 20:19

Ok Vielen Dank.

Entschuldigung.....aber dass ist doch wohl jetzt keine ernstgemeinte Frage, oder?

Wenn du Kinderpfleger werden willst, bedeutet das nicht, dass du auf dem geistigen Niveau eines Kindes sein musst.

NilsSmod 
Beitragsersteller
 03.02.2018, 20:20

Ich meine das Ernst da dort steht ein markellosen Führungszeugnis das heißt für mich das da nichts drin stehen darf.

Nein sowas steht da nicht drin. Mach dich nicht verrückt.

NilsSmod 
Beitragsersteller
 03.02.2018, 20:16

Danke.

Ich glaub nicht, dass das im Führungszeugnis steht, da du zu dem Zeitpunkt 3 Jahre warst da warst du ja noch nicht strafmündig

Bull361  03.02.2018, 20:17

Ne also das wird nicht im Führungszeugnis stehen jeder baut mal mist und vor allem in dem Alter ist das einem ja noch nicht so bewusst und du warst da ja noch nicht strafmündig. Da brauchste dir keine sorgen machen

NilsSmod 
Beitragsersteller
 03.02.2018, 20:18
@Bull361

Ok Vielen Dank.

NilsSmod 
Beitragsersteller
 03.02.2018, 20:16

Ja das habe ich mir auch gedacht also ich wär höchstens 6 aber er hat mich als ich strafmündig war daür angezeigt desswegen bin ich ein wenig unsicher.

Woelfin1  03.02.2018, 20:20
@NilsSmod

Das heißt,der hat dich für eine Tat angezeigt, die mindestens 8 Jahre her war ??

Sorry,wer soll das denn glauben?