stehe kurz vor der Obdachlosigkeit - niemand für mich zuständig - private Spende würde helfen!

9 Antworten

Sozialamt oder Arbeitslosengeld 2?

Verhungern lässt man keinen und die Wohnung wird sooo schnell auch niemand verlieren.

Aber mach schnell, rückwirkend wird es da nichts geben.

Weigert sich denn der Ex-Arbeitgeber?

verzweifelt35 
Beitragsersteller
 22.08.2013, 13:41

auch da wurde ich schon wieder weggeschickt, da ich wg derzeitiger krankheit nicht vermittelbar bin.

wohnung bin ich im sept 3 monate im rückstand, kündigung wurde bereits angedroht.

und ja, der exarbeitgeber weigert sich. ist keine feine firma, jeder der dort bisher war und gegangen wurde, klagt.

verzweifelt35 
Beitragsersteller
 22.08.2013, 14:18
@Frankonian

ja, es sei ja die krankenkasse zuständig! hier ist sozialamt & arge das gleiche (in einem gebäude, ein empfang etc)

Frankonian  22.08.2013, 16:36
@verzweifelt35

Versteh ich nicht.

Wenn Du jetzt völlig blank bist (weder Einkommen noch Vermögen hast), dann muss Dir Sozialamt oder ARGE helfen.

. . . und kann gleichzeitig der Krankenkasse mitteilen, dass Ansprüche entstanden sind - also bevor irgendwas ausgezahlt wird: Rücksprache nehmen!

der krankenkasse schriftlich mitteilen,dass der arbeitgeber nicht bereit ist,die bescheinigung auszustellen.

verzweifelt35 
Beitragsersteller
 22.08.2013, 14:17

habe ich auch bereits; das interessiert die nicht weiter, bekam gestern einen brief, ich hätte nun 14 tage alles beizubringen, ansonsten gehe man davon aus, ich hätte kein interesse an krankengeld mehr :/

es ist echt wie verhext..

Aufgrund der Mietkündigung mußt du nicht ausziehen. gib ganz einfach den Wohnungschlüssel und die Wohnung nicht heraus. Erklär dem Vermieter evt. was läuft, er soll Räumungsklage einreichen, danach kannst du nämlich zum Sozialamt gehen. Von eingereichten Räumungsklagen erhält das Sozialamt Kenntnis, aufgrund gesetzlicher Vorschriften, Mitteilungspflicht in Zivilsachen, kurz: MiZi, Dort gibt es einen Sozialen Dienst. Er macht einen Hausbesuch bei dir und schreibt einen Sozialbericht und befürwortet die Übernahme der Mietschulden durch das Sozialamt. Durch die Zahlung der Mietschulden ist die Klage erstmal vom Tisch. Evt dürftest du danach einen Anspruch gegen deinen früheren Arbeitgeber haben der dir das eingebrockt hat. Auch die Behörde wird ihm auf den Pelz rücken, und sich ihr Geld dort wieder holen.

pussibear  26.08.2013, 12:45

ja und lass dir gannz viel zei der dumme vermieter will auch noch geld haben Was manche leute hier für vtipps geben Nein mal ehrlich versuch mit ihm zu reden Und bekommst du kein Alg 1 sonst Alg 2 beantragen Und das FORMULAR AUSFÜLLEN LASSEN

Sommerloch2010  22.08.2013, 14:33

Und es gibt noch nicht einmal eine Kündigung.

Selbst wenn ein Gerichtsvollzieher dich nach Kündigung - Räumungsklage - Gerichtsbeschluss (was sich in der Reihenfolge bekanntlich über eine längere Zeit hinziehen kann) aus der Wohnung räumt, wirst du nicht zwingend obdachlos. Es gibt Wohnungsloseneinrichtungen in denen du unterkommen kannst.

Das Sozialamt muß reagieren, wenn du mittellos bist. Und sieh zu, daß du das Papier von AG bekommst. Zwischenzeitlich MUSS das Sozialamt einspringen. Die dürfen nicht zulassen, daß du in Obdachlosigkeit gerätst, nicht abwimmeln lassen!

stern311  22.08.2013, 14:18

nein. Das sozialamt sieht keinen Handlungsbedarf. Erst wenn eine Räumungsklage hängig ist, vorher nicht. Dann zahlt es und die Zahlung kommt immer noch zurecht. Laß die Mühlen nur mahlen.

verzweifelt35 
Beitragsersteller
 22.08.2013, 14:19
@stern311

ernsthaft jetzt? da habe ich dann aber vorher schon kein strom, telefon etc mehr :/

stern311  22.08.2013, 14:23
@verzweifelt35

ja, das wird vorher abgestellt, und du wirst sehen, du stirbst nicht daran. Wenn die KK sich weigert, marsch zum Sozialamt. Geh zum Amtsgericht mit deinem Einkommensnachweis, besorg dir einen Beratungshilfeschein, ab damit zum Anwalt. Er soll Eilanträge stellen im Wege der Einstweiligen Anordnung.

Sommerloch2010  22.08.2013, 14:32

§ 36 SGB XII

Schulden können nur übernommen werden, wenn dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertig ist. Sie sollen übernommen werden, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht...

Die Wohnung muss erst gesichert werden, wenn die Gefahr besteht, dass er/sie sie verliert. Dies ist bei Mietschulden allein noch nicht der Fall. Da muss mindestens schon eine Räumungsklage anhängig sein. Denn wenn der Vermieter die Mietschulden hinnimmt, ohne etwas dagegen zu tun, warum soll dann das Sozialamt zahlen?