Kann mein Vermieter bestimmen ob ich mein Internet und Telefon per Kabel oder DSL erhalte?
Hallo wir wollen bei Kabel Deutschland das Angebot mit Internet, Telefon und Fernsehen in Anspruch nehmen. Ein TV Kabel anshluss ist vorhanden. Als der Techniker von kd da war wollte er aber eine neue Anlage anbringen die jedoch an eine erdungsschiene angeschlossen werden muss. Diese ist jedoch nicht vorhanden und müsste erst noch angebracht werden. Nur unser Vermieter will keinen Stab in die Erde unter seinem Haus schlagen.
Nur ohne die erdungsschiene können wir kein Internet und Telefon per Kabel empfangen.
Theroretisch sind wir dann gezwungen wieder auf DSL umzusteigen.
Kann uns der Vermieter also theoretisch dazu zwingen worüber wir Internet und Telefon beziehen?
7 Antworten
Wenn es sich um bauliche Veränderungen handelt, muss der Vermieter in jedem Fall seine Zustimmung geben, ohne geht es nicht und ohne wird auch kein Techniker tätig werden. Ob er hier verpflichtet ist, diese zu geben, ist zumindest fraglich, denn der Vermieter muss zwar dulden, dass der Mieter sich einen Internetanschluss legen lässt, die Möglichkeit per DSL ist aber bereits vorhanden, und somit ist diese Verpflichtung erfüllt. Eine weitere Pflicht zu Zustimmung sehe ich nicht, wenn Ihr unbedingt über Kabel ins Internet wollt, hättet Ihr das vor Vertragsschluss explizit vereinbaren müssen...
Jeder Anbieter bietet ein Verfahren oder Information über die Verfügbarkeit seinen Netz.
Der Vermieter sollte sein Angebot so preisen dass er informiert welchem Netzinstallation vorhanden ist.
Dann ist es ihre Wahl zu entscheiden ob Ihr dort wohnen wollt oder nicht.
Der Vermieter muss nicht die Arbeiten bezahlen damit ihr ein Angebot annimmt. Und sicher nicht diesen Bauarbeit über alle Vermieter umverteilen. Ideal wär dass alle Mieter diesen Angebot annehmen. Aber es ist nicht der Fall.
Also entweder oder. Er zwingt Niemand zu Etwas. Auch nicht dort zu wohnen, nej?
Es geht hier darum ob der Vermieter diese zulassen muss.
Noch bis vor 10-20 Jahren gab es recht viele Vermieter, die die Installation von Sat-Antennen vergeblich zu verbieten versucht haben.
Es gibt zum Thema Informationsfreiheit genügend Infos im Netz.
Soll ich - speziell für dich - ein paar individuell angepasste Links ins Netz stellen, oder findest du eventuell auch eigenständig etwas zu diesem Thema?
Eine spezielle Suchmaschine empfehle ich dir ausdrücklich nicht.
Es geht hier darum was der Vermieter verbieten darf und was nicht.
Du redest bisher immer nur davon wie unfähig der ISP ist dass er diese Arbeiten nicht durchführt.
Satschüsseln muss der Vermieter übrigens auch nicht grundsätzlich zulassen, da solltest du dich mal ein wenig Informieren. Er darf sie nur nicht grundsätzlich verbieten.
nicht ganz richtig.. der isp kann selbst entscheiden ob er die kosten übernimmt um den vertrag zustande kommen zu lassen.. er kann den vertrag aber auch ohne weiteres ablehnen.. es ist also nicht seine pflicht wenn ein anschluss beauftragt wurde..
ja kann er, ist ja sein haus und er entscheidet welche baumaßnahmen durchgeführt werden..
der techniker scheint aber ein paar optionen übersehen zu haben.. die erdungsschiene muss nicht zwangsweise an einen erdstab ansgeschlossen werden.. es reicht wenn sie an zwei punkten hängt, möglich wäre dabei der ringerder des hauses, die erdung der sanitärleitung, die erdung der hauptstromzuleitung, heizungsleitungen..
Jedes Gebäude mit Stromanschluss besitzt eine Erdungsschiene, sonst hätte es keinen.
Zeig dem Kasper von KD die gelbe Karte, oder wechsle besser gleich zu einem vernünftigen Anbieter.
Dieses Haus besitzt aber keine Erdungsschiene da es 1956 gebaut wurde und damals war es noch keine Pflicht so was einbauen zu lassen
Dieses Haus besitzt aber keine Erdungsschiene da es 1956 gebaut wurde und damals war es noch keine Pflicht so was einbauen zu lassen
Damals war vorgegeben eine Erdung über z.B. Gußeisen Abflußsrohre zu gewährleisten. Zwar war 1956 die klassische Nullung schon existent aber war nicht für den Potentialausgleich im allgemeinen gedacht. Zumal bei der klassischen Nullung ebenfalls Unfallgefahr bestand. die neueren Normungen und Richtlinien z.B. in VDE 0100 setzten auch Vorraus das Alte Gebäude auf den aktuellsten Stand gebracht werden ,somit alte Vorschriften ungültig sind und aktuelle Pflicht. In der Regel sollte jeder Hauseingentümer oder Vermieter alle 25-30 Jahre die Elektrik erneuern lassen. Das einige aber zu Geizig sind sieht man heute noch wo Geteerte Metallrohre existieren und in den heute noch Stoff Umantelte Kabel vorzufinden sind ( meist einer Rot der andere Schwarz). selbst heutige noch Vorzufindenen Klassische Nullungen sollten auch vom Hauseigentümer/Vermieter) gegen heutige aktuelle Erdungen ausgetauscht werden. Zwar drückt hin und wieder ( meinst regional) diverse Amtsgerichte da ein Auge zu ,aber wenn man den richtigen Richter erwischt ,kann es für den Hauseigentümer/Vermieter richtig teuer werden, wenn sowas zur Anzeige gebracht wird. Mit Elektrik sollte man nicht Leichtsinnig umgehen. Es gibt genug Unfalltote die durch einen elektrischen Schlag umgekommen sind nur weil z.B. kein FI fürs Bad eingesetzt wurde und der Hauseigentümer/Vermieter die paar Euro für den FI eingespart hat. sind nur ein paar Beispiele von vielen.
In der Regel sollte jeder Hauseingentümer oder Vermieter alle 25-30 Jahre die Elektrik erneuern lassen.
das behauptest du zumindest mal, deine persönliche einstellung interessiert aber keinen denn hier gehts nur drum ob diese anlage installiert werden kann oder nicht.... vorschrift gibts für ne nachrüstung einer poti schiene keine, ob das einen sinn hat ist ne ganz andere sache
Gibts es nun keine Erdungsschiene, oder keine Erdung ?
Die Erdungsschiene ist nur ein kleines Bauteil im Kasten dass an die Erdung gehängt wird.
vorrausgesetzt der kasten ist offen könnte man nachsehn.. aber nachträglich eine schiene für die koaxkabel in den kasten zu schrauben ist eher weniger das problem.. die ganze anlage dann an die erdungsschine des hauses anzuschließen warscheinlich eher, denn die nachzurüsten wenn man es denn muss/will ist etwas schwieriger.. und ich vermute es geht in dieser diskussion primär um die erdungsschine des hauses..
Dieses Haus besitzt aber keine Erdungsschiene da es 1956 gebaut wurde und damals war es noch keine Pflicht so was einbauen zu lassen
Wir schreiben das Jahr 2013 , die Gesetztestexte zur Anlagentechnik ( Siehe DIN und VDE) haben sich in den über 60 Jahren Stark verändert. Pflicht ist Pflicht und davor kann sich kein Hauseigentümer drücken. Wenn man als Mieter Nachweisen kann das was fehlt muss der Hauseigentümer Nachbessern ob es Ihm passt oder nicht. Mit dem Leben anderer Spielt man nicht. auch ist heutzutage ein FI Schutschalter in Wohnungen vorgesehen EGAL wie alt das Gebäude ist. Elektrosanierungen sollte Außerdem alle 20-30 Jahre der Hauseigentümer vornehmen. Macht er auch das nicht so ist das schon eine Straftat und kann auch Verfolgt werden. Jedenfalls ich möchte nicht in der Haus des Hauseigentümers stecken der so grob Fahrlässig mit seinem Mieteigentum umgeht !
ich misch mich auch mal ein.. nicht jedes haus hat eine potentialausgleichschine.. kommt auf das baujahr drauf an.. früher war das noch keine vorschrift..
Mal das Baujahr weggelassen und auch die die Vorschriften die vor 50 oder Mehr Jahren gültig waren. Heutzutage muss jedes Haus eine Erdungschiene Besitzen. Nach Aktuellen Maßnahmen muss diese Schiene (je nach Aufbau) n der nähe der Haupt UV im Haus sein. Ist es ein Mehrfamilien Haus ( z.B. Mietwohnungen) so sitzt es meist in der nähe der im Keller Befindlichen Zählerschränke. Ausmahmen gibts überall aber auch hier lassen wir diese ebenfalls mal weg ( weil Sie nur eine Minderheit darstellen) , soweit im aktuellen Bereich. Bei Älteren ( unter Berücksichtigung der Älteren Vorschriften) war die Erdungsschiene oftmals am Abwasser Rohr des Hauses Montiert. dies betraf häufig Häuser die über Gußeiserne Abwasserohre verfügten. Im Laufe der Zeit wurden aber Abwasserohre oft aus Stein oder Kunststoff in die Erde eingesetzt was wiederum keine Garantie für die Erdung des Hauses Darstellte. Es müsste also ein Elektromeister (Kostenpflichtig) eine Erdungsprüfung vornehmen und mit diesem Protokoll hat der Hauseigentümer keine andere Wahl (sofern das schlecht ausfällt) eine Erdung Nachträglich einbauen zu lassen( sonst besteht auch kein Versicherungsschutz für das Gebäude, bei mangelhafter Erdung) .Dazu gibt es 2 Möglichkeiten. die erste wäre Staberdung , dabei werden in gewissen Abständen rund ums Haus Elektroden ( in Form von Eisenstäben oder Verzinkten Metallstäben ) ins Erdreich eingelassen .Dazu wird eine Sammelschiene im Keller angebracht auf der alle Staberder Verbunden werden. Die Zweite Variante ist die Banderdung. Hierbei wird rund ums Haus ein ca. 1 Meter Breiter und ca. 2 Meter tiefer Graben ausgehoben und mittels Spezieller Pfosten eine Banderdung rund ums Haus gelegt ( heutige gängige Praxis auch beim Neubau) . danach ein Durchbruch in den Keller gelegt ,dort die Schiene gesetzt , Loch zugemacht und den Graben wieder zugeschüttet. Ist keine Billige Lösung aber z.B. bei Neubau Güstiger als Nachträglich Erdung Einzusetzten.
Folgender Fakt sollte man Berücksichtigen.
Ein Hauseigentümer der eine Mangelhafte Erdung im Gebäude hat gefährdet nicht nur das Leben der Mitbewohner ( sofern Mietparteien drin wohnen) sondern auch seinen Gebäude Versicherungsschutz , er würde also grob Fahrlässig handeln. Egal wie alt das Gebäude ist und welche damaligen Vorschriften gültig waren.
Zur Frage des Fragestellers.
Wie oben schon Beschrieben , Kostenpflichtig Erdmessung durchführen lassen und bei Schlechten Werten Hauseigentümer damit Kontaktieren ,das er das beheben soll. Macht er das nicht kann man den Hauseigentümer auch dazu Zwingen in dem man Anzeige stellt und das Protokoll der Polizei vorlegt. Es kann aber auch Nachteillige Auswirkungen haben das z.B. die Mieten angehoben werden da der Hauseigentümer dann die Kosten auf die Mieter Abwälzt. Auch hier sich vorher Absichern indem man den Regionalen Mietspiegel sich beschafft und die Miete sich für das Gebäude oder den Wohnraum ausrechnet. So kann man ungewollten Überraschungen vorbeugen. Und betreffend Kabel oder DSL ,würde ich erst mal Abwarten was der Vermieter (Hauseigentümer) macht bzw. reagiert. Und wenn man Unbedingt Internet haben will sollte man sich bis zur endgültigen Lösung mit einer Temporären Sache sich Behelfen z.B. über USB Webstick "LTE" oder ähnlichen.
Heutzutage muss jedes Haus eine Erdungschiene Besitzen.
wie schon gesagt gilt das für neubauten, für altbauten ist das baujahr ausschlaggebend was genehmigt ist und was nicht..
Es müsste also ein Elektromeister (Kostenpflichtig) eine Erdungsprüfung vornehmen
wenn an der anlage etwas geändert wird schon.. wenn bereits eine klemmstelle (an rohren) existiert dann nicht.. diese prüfung muss bei neuinstallationen natürlich immer gemacht werden
er würde also grob Fahrlässig handeln.
also könnte man hier direkt die miete kürzen? ;-) .. puh, da machen sich ja 30% aller eigentümer in deutschland strafbar..
wie schon gesagt gilt das für neubauten, für altbauten ist das baujahr ausschlaggebend was genehmigt ist und was nicht..
auch hier gilt das alte Vorschiften aktualisiert werden müssen. eine heutige Rohrerdung die in den 50 er Jahren z.B: Aktuell war , ist heute nicht mehr Sicher genug eine Erdung zu gewährleisten. Es muss also auch hier der Hauseingentümer handeln ,sonst macht er sich strafbar
wenn an der anlage etwas geändert wird schon.. wenn bereits eine klemmstelle (an rohren) existiert dann nicht.. diese prüfung muss bei neuinstallationen natürlich immer gemacht werden
Siehe Text weiter oben. eine veraltete erdungsanlage ist heute nicht mehr sicher genug ,gründe warum und wieso hab ich im ersten Text schon erwähnt. Daher ist der Hauseigentümer in der Pflicht. Selbst denkmalgeschützte Gebäude müssen auf den aktuellen stand gebracht werden !
also könnte man hier direkt die miete kürzen? ;-) .. puh, da machen sich ja 30% aller eigentümer in deutschland strafbar..
Wenn man es Nachweisen kann ja . Meistens kümmern sich kaum die Hauseigentümer drum ,denen sind die Eurozeichen in den Augen drin und so laufen sie meist Blind durch die Gegend ( die meisten jedenfalls) .
Die Erdungsschiene ist ein Teil welches zB. in solchen Kästen vorkommt wo der Hausverstärker für den Kabelanschluss sitzt.
http://www.nt-sat-elektronik.de/images/Sat-Zubehoer/SteckerAdapter/erdungsschiene4-fach.jpg
Wenn da an der vorhandenen kein Platz mehr frei ist, muss eine zusätzliche rein.
Das hat erst mal nichts damit zu tun ob in dem Gebäude überhaupt eine Erdung vorhanden ist, die wird es selbstverständlich geben.
Es ist Aufgabe des ISP oder Netzbetreibers, eine ggf. fehlende Verbindung herzustellen. Was also laberst du da?
Du kommst wieder mal vom Thema ab weil du nicht einsehen möchtest dass du unrecht hast ?
Es geht nicht darum was der Kabelbetreiber muss, und mir ging es um deine Behauptung dass der Kabeltechniker da Blödsinn geredet hätte, das hat er nämlich nicht.
ich denke mit erdungsschiene ist hier die potentialausgleichschiene gemeint.. erdung wird nicht als selbstverständlich gegeben.. erdung und potentialausgleich sind zudem ein unterschied..
da hast du recht, der hat schon ziemlich richtig gehandelt.. es gibt allerdings möglichkeiten einen poti auch ohne den erdstab herzustellen und das wird von kdg auch so freigegeben..
Bestimmen kann dein Vermieter das natürlich nicht.
Hier aber geht es um Kosten die vermutlich eher tragen muss, da wäre nun die Frage ob er verpflichtet wäre diese zu übernehmen. Oder übernimmt der Kabelanbieter diese?
Verpflichtet ist er zumindest dass sowohl ein Fernsehanschluss als auch Internet und Telefon möglich sind.
Das Recht des Mieters auf Informationsfreiheit ist grundrechtlich geschützt Sind im Haus keine entsprechenden Kabel verlegt, hat der Mieter einen Rechtsanspruch darauf, die für den Telefonanschluss notwendigen Leitungen und sonstigen technischen Einrichtung selbst anzubringen. Sofern hierdurch nur ein minimaler Eingriff in die Bausubstanz notwendig ist, erübrigt sich die Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter kann die Erteilung seiner Zustimmung aber auch nicht verweigern. Dies gilt selbst dann, wenn im Mietvertrag etwas anders vereinbart ist. (LG Hamburg ZMR 65,188).
Nun ist bei dir ja anscheinend sowohl Fernsehen über Kabel als auch ein Telefon Anschluss vorhanden. DSL über diesen wäre auch möglich.
Leider auch falsch. Als Mieter kann ich einen Anschluss beauftragen und der Netzbetreiber/ISP hat die technischen Voraussetzungen an seine Technik anzupassen, das ist Bestandteil der AGB.