Stadt will mein Grundstück kaufen!

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Es handelt sich also um ein Grunstück, das seit "ewig" eine öffentliche Verkehrsfläche darstellt, sich aber in Ihrem Eigentum befindet. 20 €/m² für eine öffentliche zugängliche Fläche, die Sie nicht für sich nutzen können, halte ich für angemessen. Sie sollten beim Vertrag darauf achten, dass die Kosten, die mit dem Verkauf verbunden sind, von der Stadt übernommen werden. Dies gilt auch für eine Lastenfreistellung. Ich könnte mir vorstellen, dass neben Ihrem Hausgrundstück auch der Teil des Gehweges mit einer Grundschuld belastet ist. Die Banken lassen sich eine solche Löschungsbewilligung gerne gut bezahlen. Weisen Sie die Stadt darauf hin.

DerBube1 
Beitragsersteller
 30.09.2014, 10:52

Also habe eben Nochmal mit denen gesprochen die Stadt würde jegliche Art von Kosten Übernehmen! Muss jetzt nur noch mit der Bank klären ob dies auch in Ordnung geht!

DerBube1 
Beitragsersteller
 30.09.2014, 13:09
@DerBube1

Hab in dem Vertrag noch Eintragen lassen, das ich ohne Problem auch das Haus Dämmen kann ohne Zustimmung der Stadt da die Dämmung ja dann in dessen Grundstück ragen würde! Die Stadt hat zugestimmt. Also am 06.10 Notar Termin!

Seehausen  30.09.2014, 21:39
@DerBube1

Vorsicht!

Wenn die Wärmedämmung über öffentliche Verkehrsflächen ragt kann die Gemeinde jederzeit Sondernutzungsgebühren erheben!!! So schon in mehreren Gemeinden geschehen!

Ja das kann durchaus passieren. Natürlich nur wenn es dem Gemeinwohl dient. Außerdem müssen sie für Ersatz/Entschädigung sorgen. Persönlich sehe ich nicht das es Irgendwelche nachteile für jemanden hat.

Ja, prinzipiell können sie dich zwangsenteignen (aber natürlich kriegst du die Kosten für das Stück Grund erstattet).

Kommt darauf an, wofür die Stadt das benötigt. Wollen sie einen Gehweg bauen? Dann wirst du verkaufen müssen.

Nachteile hast du im Prinzip keine - nur du musst als Angrenzer dieses Stück Gehweg sauber halten.

Pupul92  29.09.2014, 13:08

Wenn es jetzt schon ein Gehweg ist muss er das jetzt auch schon, da er höchstwahrscheinlich nicht abgesperrt ist.

DerBube1 
Beitragsersteller
 29.09.2014, 13:07

Es ist schon der Bürgersteig!

peterobm  29.09.2014, 13:09
@DerBube1

Der Bürgersteig ist doch Eigentum der Gemeinde/Stadt?

DerBube1 
Beitragsersteller
 29.09.2014, 13:14
@peterobm

Nein da eben nicht darum wollen die diesen ja auch kaufen!

Ja, die Stadt kann enteignen und Du kannst wegen des Kaufpreises verhandeln. Viel mehr wird aber dabei nicht rauskommen.

Und:

Die Stadt kann auch die Fläche dem öffentlichen Verkehr widmen und Dir als Eigentum belassen. Dann hast Du die Sicherungspflicht, die Grundsteuer und keine Entschädigung.

lesterb42  02.10.2014, 09:01

Warum hat der Egentümer die Sicherungspflicht, wenn die Fläche dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist ?

Grundsteuer fällt nicht an, weil diese Flächen befreit sind (§ 4 Nr. 3 Buchstb. a GrStG)

Seehausen  02.10.2014, 09:59
@lesterb42

Weil der Eigentümer immer die Sicherungspflicht hat, wenn nicht die Stadt gegen Entgelt die Sicherung vertraglich übernommen hat.

Und die Befreiung vom der Grundsteuer muss beantragt werden; die Stadt sagt dazu in der Regel dem Eigentümer nichts.

Das sind Dinge, die Du mit einem Rechtsanwalt klären solltest.

Ich würde im Zweifel erst einmal ablehnen - sicher wird das Angebot dann erhöht.

Eine Zwangsenteignung ist nur unter besonderen Voraussetzungen möglich - dazu gehört, dass Du JEDE Einigung blockierst....ein besseres Angebot darfst du aber sicher erwarten.

lesterb42  30.09.2014, 08:50

Woher haben Sie diese genauen Erkenntnisse ?