Sportkleidung als Sportlehrer steuerlich absetzbar?

6 Antworten

Also - schön das Ihr alle ratet aber es ist grundsätzlich so: Sportkleidung kann grundsätzlich NICHT als Arbeitskleidung abgesetzt werden - wer es trotzdem tut bzw. nicht offen angibt z.B. Sportkleidung als Arbeitskleidung ins Formular schreibt begeht die sogenannte "Steuerhinterziehung" da man ja eine Tatsache verschleiert wenn man nur hinschreibt das es sich um Arbeitskleidung handelt was ja nicht richtig ist. Ob der Finanzbeamte dir allerdings gleich eine auf den Deckel haut ist fraglich.

Steuertipps auch unter www.gesierich.de

vulkanismus  03.08.2013, 01:04

Da Du ja ebenso in der Gegend ´rum rätst - mal Aufklärung vom Profi zu Deiner Antwort. Wenn er Sportkleidung als Arbeitskleidung beantragt, so ist dies ein Versuch und sonst nichts. Welche Steuern hat er Deiner Meinung nach durch einen Antrag hinterzogen ? Wieso sollte der Beamte ihm für einen Antrag eine auf den Deckel geben, und wie ? Deinen Steuertip kannst Du auch vergessen - Steuerkanzleien gibt es genügend.

Da Du als Musiklehrer einen Flügel absetzen kannst, solltest Du als Sportlehrer auch Sportkleidung absetzen können.

Frag doch Deine Kollegen - die wissen sicherlich ganz genau, wie sie das machen.

Auch das Finanzamt gibt Dir hinreichend Auskunft.

Da wäre ich mir nicht so sicher. Kommt wohl auf den Sachbearbeiter im FA an. Bei Sportkleidung kannst du nicht klar trennen, ob es sich um private oder berufliche Ausgaben handelt. Ein Bankmitarbeiter kann seinen Anzug auch nicht absetzen, da eine Privatnutzung ebenfalls möglich ist.

Da eine Privatnutzung der Sportkleidung während der Freizeit nicht ausgeschlossen ist, kann die Sportbekleidung nicht als Werbungskosten abgesetzt werden. Ein Versuch ist natürlich nicht strafbar.

Grundsätzlich kann aber nur typische Berufsbekleidung z.B. Sicherheitsschuhe, Metzgerschürze, Pistolenhalfter bei Polizisten... als Werbungskosten angesetzt werden, da diese typischerweise nicht in der Freieit getragen werden...

natürlich, das ist arbeitsbekleidung, kannst es als werbungskosten geltend machen