Extrakosten für Zahnspange steuerlich absetzbar?

4 Antworten

Da die Krankenkasse ihren Teil erstattet liegt eine ärztliche Verordnung vor.

Die nicht von der Krankenkasse übernommenen Kosten können als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.

Hierbei ist aber der zumutbare Eigenanteil zu berücksichtigen:

siehe Tabelle § 33 EStG:

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html

Selbst wenn der zumutbare Eigenanteil nicht überschritten wird, sollten die Kosten in der Steuererklärung angegeben werden, da der BFH (Bundesfinanzhof) noch in diesem Jahr über die Rechtmäßigkeit/Verfassungsmäßigkeit des zumutbaren Anteils entscheiden wird, da die meisten Steuerpflichtigen die festgelegten Eigenanteile nicht überschreiten.

AZ beim BFH: VI R 32/13 und VI R 71/13

Wenn der Eigenanteil nicht erreicht wird bzw. da der Eigenanteil angerechnet wird, sollte daher auf jeden Fall (Teil-)Einspruch gegen den Steuerbescheid eingereicht werden (Hinweis auf das zu erwartende BFH-Urteil).

Der Teileinspruch kann dann gem. Oberfinanzdirektionen ruhend gestellt werden bis das Urteil erfolgt.

Damit sichert man sich ggf. eine nachträgliche Berücksichtigung des Urteils.

Ein Einspruch wäre nicht erforderlich, wenn der Steuerbescheid in diesem Punkt für vorläufig festgesetzt wurde (das ist den Erläuterungen des Steuerbescheides zu entnehmen).

DerSchopenhauer  21.05.2015, 13:16

Zeitpunkt ist das Veranlagungsjahr in welchem Zahlungen geleistet werden (Abflußprinzip)

Ich lese gerade in einem BMF-Schreiben, daß alle Steuerbescheide im Hinblick auf das zu erwartende Urteil im Bereich der med. Kosten bei den außergewöhnlichen Belastungen vorläufig sind - daher ist ein Einspruch nicht notwendig.

Wir haben zwar keine Extra Brakets o.ä. bei unseren Kindern gewählt,jedoch hatten beide eine Behandlung, die wir selbst zahlen mussten. Außerdem mussten wir auf eigene Kosten eine lose Zahnspange nachkaufen, da mein Sohn seine verloren hatte.

Wir haben während der Behandlung immer alle Rechnungen des laufenden Jahres bei der Steuer mit eingereicht und diese sind auch immer berücksichtigt und anerkannt worden.

Alles medizinisch notwendige bekommt ihr ohnehin von der Krankenkasse erstattet, wenn ihr euch zusätzlichen "Schnickschnack" rausgesucht habt, bekommt ihr das natürlich nicht erstattet, bzw. könnt es steuerlich auch nicht geltend machen.

Nein, natürlich nicht

Hefti15  21.05.2015, 13:40

Schon mal was von außergewöhnlichne Belastungen gehört?