Spende innerhalb der Familie steuerlich absetzbar?

6 Antworten

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koch234  13.06.2011, 22:38

(1) Gewährt das Gesetz eine Steuervergünstigung, weil eine Körperschaft ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke (steuerbegünstigte Zwecke) verfolgt, so gelten die folgenden Vorschriften. Unter Körperschaften sind die Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes zu verstehen. Funktionale Untergliederungen (Abteilungen) von Körperschaften gelten nicht als selbstständige Steuersubjekte.

http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/BJNR006130976.html#BJNR006130976BJNG001001301

Als Spende wird es sicherlich nicht durchgehen, aber Du kannst es als außergewöhnliche Belastung absetzen. Je nach Verwandschaftsgrad könntge das FA rumzicken, aber google mal den Begriff Unterhaltszahlungen aus sitlichen Gründen, da gibt es neue Urteile.

Du kannst es mit Aussergewöhnlichen Belastungen in der Steuererklärung versuchen. Die Chancen, dass dies anerkannt wird, sind jedoch gering, wenn es sich nicht um Blutsverwandte handelt.

Eine weitere Möglichkeit wäre, die Spende einem Verein (welcher diese Familie unterstützen kann) zweckgebunden zur Verfügung zu stellen. Du stellst dem Verein also die Spende zur Unterstützung für Familie XYZ zur Verfügung. - Die können Dir dann eine Spendenquittung ausstellen.

Wago1956  14.06.2011, 12:25

Völliger Nonsens !

Ist die mit Spenden zu bedenkende Familie gemeinnützig ? Kann Dir die eine Spendenbescheinigung wie z.B. ein gemeinnütziger Verein o.ä. ausstellen. Wenn Nein, vergiss das.

Kantaloop 
Beitragsersteller
 13.06.2011, 22:38

Ist eine normale Familie. Also kein eingetragener Verein oder so.

Eine monatliche ...Spende.. ist wohl eher als Unterhalt zu werten.

Bedenken muß man auch, dass es sich um SCHENKUNGEN handeln könnte.

Für Unterhalt an nahe Angehörige gelten feste Regeln.

a) Es muß Bedürftigkeit vorliegen - alle keine zum Lebensunterhalt ausreichenden Einkünfte.

b) Es darf niemand Kindergeld für die unterstützte Person erhalten. (Erwachsene Kinder oder auch Eltern)

c) Es darf kein eigenes Vermögen der unterhaltenen Personen vorliegen (es gibt jedoch Freigrenzen)

d) es muß Zwangsläufigkeit vorliegen, also tatsächliche oder sittliche Unterhaltsverpflichtung.

Einfach mal so, freiwillig, geht nicht. Spende sowieso nicht.

Wonach riecht das ? Genau ! Nach Beratungsbedarf durch einen Steuerberater.