Spielabbruch in der Kreisliga. Was sind die Konsequenzen?

4 Antworten

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Hier werden meist gleich drei Sachen miteinander vermischt, die nichts miteinander zu tun haben und dann wundert man sich über merkwürdige Entscheidungen:

1- Die Betrachtung nach Fußball Regelwerk.

Hier gab es zwei Rote Karten (Feldverweis auf Dauer -FaD- ist der Fachbegriff dafür). Nach einem FaD ist das Spiel für den Speiler beendet. Er darf sich nicht mehr im Innenraum aufhalten und auch nicht mehr eingewechselt werden. Die Mannschaft muss um die Speiler mit den Feldverweisen reduziert werden.

Zusätzlich gab es einen Spielabbruch. Der Schiedsrichter sah die ordnungsgemäße Durchführung des Spiels (so heist das im Regelwerk) für als nicht mehr gewährleistet an. Damit bricht er das Spiel ab und der Spielstand ist zunächst einmal der, der zum Zeitpunkt des Abbruchs auf der Anzeigetafel stand

2- Die Sport-Gerichtliche Betrachtung

Hier muss ich dann erst einmal mit einem weit verbreitetem Irrtum aufräumen:

Das Sportgericht eines Landesverbandes oder das des DFB ist kein "ordentliches Gericht" im Sinne der Rechts und Verfahrensordnung der Bundesrepublik Deutschland.

Es wird hier zwar "Recht" gesprochen und auch der Begriff "Gericht" ist Richtig, Dennoch entsteht bei vielen der Eindruck das der gesamte Fall vor einem Sportgericht verhandelt wird.

Ein Sportgericht ist im weitesten Sinne eine "Schiedsstelle" für die Mitglieder des Vereins (ein Landesverband oder der DFB sind ein Verein) bei dem -ausschließlich- sportliche Konsequenzen der Vereinsmitglieder der Vereinsmitglieder (Das sind dann die Vereine oder die Spieler) verhandelt werden.

Auch wenn ein Spieler jetzt nicht direkt Mitglied im Landesverband oder im DFB ist, besteht eine "indirekte" Mitgliedschaft über die Mitgliedschaft seines Vereins in diesem Verband.

Für den Konkreten Fall des Spielabbruchs fertigt des Schiedsrichter einen Sonderbericht sodass das Sportgericht dann eine Verhandlung anberaumt.

Hier wird nur über die rein sportlichen Konsequenzen des Spielabbruchs verhandelt.

Für die Feldverweise wird es entsprechende Sperren für die Speiler geben.

Die Spielwertung wird verhandelt, wenn in der Verhandlung entschieden wird das es ein verschuldeter Spielabbruch ist, dann wir das Spiel für die Mannschaft als verloren gewertet die den Spielabbruch verschuldet hat

Ob es darüber hinaus noch Strafen für Einzelpersonen, die Mannschaft oder sogar den gesamten Verein gibt ist leider Glaskugel lesen. Hier kommt es tatsächlich darauf an, WER den Spielabbruch verursacht hat und wer Verantwortung für mögliche Begleitumstände trägt.

Eine "Prognose" abzugeben, wie Du es wünscht ist daher nicht (seriös) möglich, da die Pressemeldung leider nur die Gesamtsituation beschreibt.

Das Urteil des Sportgerichts berücksichtigt aber genau WER, WAS zu WELCHEM ZEITPUNKT getan oder unterlassen hat und ermittelt wer für den Spielabbruch verantwortlich ist.

Aussagen wie " Der Verein hat...." sind da Pauschalurteile die nichts mit seriöser Rechtssprechung zu tun haben.

Daher sind Strafen gegen einen einzelnen Spieler genau so möglich, wie der Ausschluss des gesamten Vereins vom Spielbetrieb. Irgendwo dazwischen wird eine mögliche Strafe liegen.

3- Die Strafrechtliche Betrachtung

Viele schütteln den Kopf wenn sie die Urteile eines Sportgerichts lesen, weil sie deren Urteile mit ihren Erfahrungswerten im außersportlichen Bereich vergleichen.

Anhand eines Beispiels wird es deutlich:

Eine Ohrfeige ist in jedem Fall eine Tätlichkeit und eine Körperverletzung. Egal ob diese Ohrfeige irgendwo in einer Kneipe oder mitten auf dem Sportplatz bei einem Fußballspiel ausgeteilt wird.

Im Sinne eines Sportgerichts ist die Ohrfeige aber "Nur" eine Unsportlichkeit und wird als Tätlichkeit verhandelt, für die es zwischen 3-6 Spielen bis hin zu einem Jahr Spielsperre gibt.

Unter Umständen ist es sogar möglich, das ein Spieler mit einem Jahr Sperre bereits nach wenigen Wochen wieder Spielt, weil er in einen Verein eines anderen Landesverbandes wechselt (theoretische Betrachtung - hier kommen noch Wechselfristen hinzu).

Da Schüttelt dann "Otto-Normaljurist" den Kopf und sagt: Für eine einfache Ohrfeige gibt es beim Sportgericht - nur sechs Spiele Sperre - und vor dem Strafgericht gleich sechs Monate auf Bewährung und ne vierstellige Strafe und Entschädigungssummen für die Körperverletzung.

Das liegt daran, das das Sportgericht den Straftatbestand der Körperverletzung überhaupt nicht behandeln darf, weil das die Sache eines ordentlichen Strafgerichts ist.

Resumee:

Viele - gerade Betroffene- verlassen sich auf die Rechtssprechung des Sportgerichts und sind enttäuscht von einem zu mildem Urteil.

Ich empfehle jedem, der auf dem Sportplatz einer Tätlichkeit oder einer Beleidigung ausgesetzt ist immer auch neben dem rein sportlichem Sonderbericht eine Strafanzeige zu stellen.

Der Strafrechtliche Gesichtspunkt einer Tat auf dem Sportplatz wird nämlich vor dem Sportgericht überhaupt nicht verhandelt.

Nicht weil das Sportgericht das nicht will, sondern weil es das nicht darf.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
noblehostel 
Beitragsersteller
 20.06.2019, 00:05

Danke schön für die ausführliche und fundierte Anwort.

Geht's da um diesen Fall irgendwo im Ruhrgebiet, der heute in der "Blöd-Zeitung" groß behandelt wurde?

Falls ja, stand in dem dortigen Artikel schon einiges: Das muss ein Sportgericht entscheiden, eventuell kann man sich auch auf der Ebene eines übergeordneten Verbands wie dem Fußballkreis oder dem Fußballverband einigen.

Ich habe früher Hallenfußball gespielt und bekam in dieser Zeit diverse solcher Vorfälle mit, da ein hiesiger Verein aus üblen Hitzköpfen bestand, die das Spielfeld des Öfteren mit einer Arena verwechselten und herumpöbelten, bis kein Blut floss, teilweise auch im Nachhinein bei Facebook gegen Spieler und Trainer anderer Clubs ätzten. Da schritt immer der Fußballkreis ein, auf dessen Ebene das dann geklärt wurde - kann mich erinnern, dass einige SPieler von denen zeitweilig gesperrt oder Spielerpässe für immer eingezogen wurden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das ist Sache des zuständigen Sportgerichtes. Ist bekannt welcher Spieler den Schiedsrichter attackiert hat droht diesem eine lange Sperre und eine empfindliche Geldstrafe, sicher auch von Vereinsseite. Das Ganze könnte auch noch strafrechtlich ein Nachspiel haben wenn der Schiedsrichter hier Strafanzeige erstattet. Ich gehe mal davon aus dass das Spiel mit 0:3 aus Sicht der Mannschaft gewertet wird von der die Gewalt auch ausging.

noblehostel 
Beitragsersteller
 18.06.2019, 22:53

Zivilrechtliche Ansprüche könnte ich mir auch vorstellen.

verreisterNutzer  18.06.2019, 21:41

Passt soweit. Bis auf die Wertung, dass wird 0:2 gewertet

Das entscheidet das Sportgericht. Bei welchem Spiel war es denn?

noblehostel 
Beitragsersteller
 18.06.2019, 22:56

Kreisliga Duisburg. Asterlagen gegen Büderlich. (muß man nicht kennen)

verreisterNutzer  18.06.2019, 23:00
@noblehostel

Aso das hast du aus der Zeitung.

Ich dachte du hättest das Spiel live gesehen

noblehostel 
Beitragsersteller
 18.06.2019, 23:02
@verreisterNutzer

Nein. In den "Genuß" bin ich nicht gekommen. Ich habe davon zum ersten Mal aus dem Videotext erfahren. LG!

verreisterNutzer  18.06.2019, 23:07
@noblehostel

Und ich dachte es war im Kreis Kaiserslautern. Wollte mich jetzt für dich mal bei ein paar Kollegen dort umhören. Aber in Duisburg kann ich leider nichts für dich tun.