Mit dem Güterzug mitfahren? Gegen welches Gesetz?
Hallo,
habe im Internet ein Video gesehen, wo zwei Typen mit einem Güterzug über 300 km fahren.
Gegen welches Gesetz verstößt das? Würde solchen Leuten gerne die Ohren langziehen. Schwarzfahren und Gefährlicher Eingriff in den Schienenverkehr?
3 Antworten
das sit Keine Erschleichung von Leistungen (Schwarzfahren)
Sondern Bescheuert,
Strafrechtlich gefährlicher Eingriff in den Schienenverkehr.
Strafrechtlich gefährlicher Eingriff in den Schienenverkehr.
Allerdings auch nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Wenn dann nach § 315 StGB und nicht wegen des Erschleichens von Leistungen.
Das hängt von den Gesetzen des jeweiligen Staates an.
Für Deutschland würden mir als Straftat sofort § 315 StGB (Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr) und als Ordnungswidrigkeit §28 AEG einfallen.
Ob es sich um die Nicht-Entrichtung eines Entgeldes handelt (Bedingung für §265a: Erschleichen von Leistungen/Schwarzfahren), kann ich nicht mit Sicherheit sagen. Meiner Ansicht nach eher nicht.