Mit dem Güterzug mitfahren? Gegen welches Gesetz?

3 Antworten

das sit Keine Erschleichung von Leistungen (Schwarzfahren)

Sondern Bescheuert,

Strafrechtlich gefährlicher Eingriff in den Schienenverkehr.

https://dejure.org/gesetze/StGB/315.html

ChristianMay270  13.05.2022, 15:31
Strafrechtlich gefährlicher Eingriff in den Schienenverkehr.

Allerdings auch nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Wenn dann nach § 315 StGB und nicht wegen des Erschleichens von Leistungen.

Das hängt von den Gesetzen des jeweiligen Staates an.

Für Deutschland würden mir als Straftat sofort § 315 StGB (Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr) und als Ordnungswidrigkeit §28 AEG einfallen.

Ob es sich um die Nicht-Entrichtung eines Entgeldes handelt (Bedingung für §265a: Erschleichen von Leistungen/Schwarzfahren), kann ich nicht mit Sicherheit sagen. Meiner Ansicht nach eher nicht.