Anzeige wegen Nichtabholung (eBay Kleinanzeigen)?
Hey, ich habe folgendes Problem:
Vor etwa einer Woche wurde über eBay Kleinanzeigen ein Abgabetermin für Ware ausgemacht, die vom Verkäufer hergebracht werden sollte. Termin war heute, 8:30. Ich gab ihm zur Absicherung bereits im Voraus meine Adresse, sollte ja alles wie geplant ablaufen.
Er meldete sich dann am Wochenende noch einmal bezüglich der Adresse, da er sie wohl versehentlich gelöscht hatte. Da aufgrund einer Feier aber sehr viel los war, hatte ich mein Handy dieses Wochenende komplett zur Seite gelegt, weswegen ich nicht geantwortet hatte.
Ebenfalls durch einen Vorfall bei eben dieser Feier kam es zu einem Umstand, wegen dem ich den Termin von 8:30 absagen wollte. Gesagt, getan - Absage erhielt er um 8:04, nochmals mit Adresse, um sicherzugehen, dass das seriös ablaufen sollte. Hätte es auch nicht empfangen können, da ich nicht zu Hause bin.
Nun hat er mir geschrieben, dass er trotzdem hingegangen wäre, niemand aufgemacht hat und er sehr aufgebracht ist, verarscht worden zu sein. Folge der "Verarsche" soll eine Strafanzeige sein, er stünde komplett im Recht. Nochmals, zur Absicherung gab ich ihm Adresse und Namen auf der Klingel.
Nun meine Frage: Kann er die Anzeige tatsächlich durchziehen, obwohl ich ihm vor dem Termin abgesagt habe? Wie weit kann er damit gehen? Hat das ernsthafte Konsequenzen?
Ehrlich gesagt verging mir nach dem Stress auch das Interesse an seiner Ware, daher wollte ich auch keinen neuen Termin ausmachen. Ist ein Ärger, ich weiß.
Würde mich über jegliche Hilfe freuen.
13 Antworten
Der Verkäufer bringt Dir die Ware wie besprochen und Du sagst 26 min vorher ab ???
Und die Begründung ist auch noch so schlecht, von wegen Feier am Wochenende und Handy zur Seite gelegt.........?!?!
Sorry, aber so gehts auch echt nicht.
Da wäre ich als Verkäufer auch stinksauer, wenn Du den Übergabetermin nicht einhältst.
Fakt ist, es ist ein Kaufvertrag geschlossen worden (ob Du nun selbstgemachten Stress hast oder nicht).
Nicht Du brauchst Hilfe, sondern der Verkäufer, der von Dir verar...... wurde !!!
Eine Absage 30 Minuten vor dem geplanten Termin ist wirklich sehr kurzfristig. Vermutlich war der Verkäufer bereits auf dem Weg zu dir und hat die Nachricht erst vor Ort gelesen.
Wenn ihr bereits einen Kaufvertrag abgeschlossen habt bist du in der Pflicht die Zahlung zu tätigen und der Verkäufer muss dir die Ware zur Verfügung stellen.
Ich kann den Frust des Verkäufers nachvollziehen. Er macht sich extra auf den Weg zu dir und steht dann vor verschlossenen Türen.
Versuche doch noch einmal Kontakt mit ihm aufzunehmen, dich für die späte Absage zu entschuldigen, und die Situation zu klären. Vielleicht reagiert er verständnisvoll und ihr könnt das Problem ohne einen Streit klären.
Natürlich kann er schon auf dem Weg gewesen sein. Es kann ja sein, dass er sich durchaus noch an den Stadtteil erinnern konnte - halt nur nicht an die genaue Straße.
Selbst wenn wie will er "vor verschlossener Tür stehen" wenn er besagte Nachricht nicht gelesen hat ?
Er hat doch gar nicht behauptet, die Nachricht nicht gelesen zu haben?
Aber behauptet "vor verschlossener Tür zu stehen" nicht im Bezirk oder Straße zu sein ... Laut deiner Theorie war er "nur in Straße oder Bezirk" des Käufers .... Um aber "vor der Tür zu stehen" muss er besagte Absage gelesen haben weil er ja sonst gar nicht wissen kann wo sich "die verschlossene Tür" befindet ... Also ich kann nur von mir sprechen aber ich mache mich doch nicht auf den Weg ohne das genau Ziel zu kennen. Und in einem Notfall wegen dem man nicht zu Hause sein kann und deswegen einen Termin nicht wahrnehmen kann, kann man nicht verklagt werden... Der Kaufvertrag ist abgeschlossen wenn gezahlt und die Ware erhalten wurde, alles davor ist eine Vereinbarung die zum Kaufvertrag Abschluss führen soll
Wenn er eh schon fast da war, kann er doch durchaus noch zur exakten Adresse gefahren zu sein, in der Hoffnung, vielleicht doch noch Glück zu haben.
Und selbstverständlich kann man wegen eines "Notfalls" (den Du jetzt nur unterstellst) verklagt werden. Der Kaufvertrag ist ab dem Moment gültig, in dem es zwei übereinstimmende Willenserklärungen gibt. Und das war eindeutig spätestens der Fall, als sie sich auf die Übergabe geeinigt haben. Kannst Du so auch im BGB nachlesen...
Der Kaufvertrag ist abgeschlossen wenn gezahlt und die Ware erhalten wurde, alles davor ist eine Vereinbarung die zum Kaufvertrag Abschluss führen soll
Deine Rechtskenntnisse sind noch ausbaufähig!
Wenn gezahlt und die Ware erhalten wurde (Vertrag vollständig erfüllt), dann erlischt das Schuldverhältnis (§ 362 BGB).
Der Abschluss des (schuldrechtlichen) Vertrages kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Die Erfüllung durch Bezahlung/Übereignung sind davon grundsätzlich getrennte sachenrechtliche Verfügungsgeschäfte. Siehe Trennungsprinzip bzw. Abstraktionsprinzip.
Wieso ist jetzt mein letzter Beitrag gelöscht worden ? Ich persönlich habe kein Verständnis gegenüber dem Verkäufer weil ich es für dumm halte zu einem Verkauf zu fahren von dem ich Erstens nicht weiss wo genau dieser stattfinden soll und zweitens noch viel sinnloser wenn mir abgesagt wurde und ich weiss dass keiner da sein wird trotzdem dahin zu fahren ... Null Verständnis und meiner Wegen soll sich besagter Verkäufer dann ruhig ärgern ...
Es geht aber nicht um DEIN Verständnis für irgendjemanden - sondern um eine rechtliche Beurteilung des Sachverhalts. Und da ist es nunmal so, dass der Verkäufer den Käufer durchaus verklagen kann. Anzeigen nicht - aber verklagen...
Und ? Ich denke dass die Klage keinen Bestand hat... Da sich Verkäufer und Käufer bis zu letzt nicht einig waren. Sonst hätte Verkäufer nicht nochmal gefragt wo der Standort ist und Käufer ihm keine Absage gegeben .... Habe ich auch ausführlich geschrieben in meinem gelöschten Beitrag
Also nochmal: Ein Kaufvertrag kommt zustande, wenn es zwei übereinstimmende Willenserklärungen gibt. Verkäufer sagt: Ich verkaufe Dir Gegenstand X zu Preis Y. Käufer sagt: Super, nehme ich.
DAMIT ist der Kaufvertrag zustande gekommen und gültig! Und damit hat der Verkäufer einen Anspruch auf Erhalt des Geldes und der Käufer einen Anspruch auf Erhalt der Ware.
Ganz einfach. Und deshalb hat eine eventuelle Klage auch Bestand, wenn sich eine der beiden Parteien vor der vertraglichen Verpflichtung drücken will.
Schön es geht aber um das wo und wann (wo und wann der Vertrag abgeschlossen wird) darüber waren sich beide nicht einig also kann man das auch nicht verklagen...
Nochmal: Es ist ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen - und damit sind beide Parteien in der Pflicht, die Abmachung zu erfüllen. Dies ist auch einklagbar.
Aber es stand zu letzt nicht fest erstens wo und zweitens wann
Das ist vollkommen irrelevant!
Ist es nicht weil es Teil des Vertrages war dass der Verkäufer die Ware liefert .
Genauso ist es auch der Punkt der beklagt wird also absolut nicht irrelevant
Ich kann ja verstehen, dass man keine Ahnung von der Materie hat. Aber dann sollte man sich einfach etwas zurückhalten...
Fakt ist, dass der Verkäufer klagen kann - unabhängig von Deinem ganz persönlichen Empfinden.
Wow nein, verstehen kannst du nur etwas was du selbst erlebt oder selber so empfindest... Klagen kann er aber es hat kaum Bestand da wie gesagt Käufer und Verkäufer sich nicht einig waren ... Mein persönliches empfinden habe ich nur beiläufig erwähnt weil ich den Verkäufer absolut nicht verstehen kann so gehandelt zu haben. Ich habe nie behauptet dass mein persönliches empfinden Recht ist , es war eher ein Konter weil du den verkäufer "verstehst" und ich die Logik des Verkäufers einfach nur für Schwachsinn halte.
"wie gesagt Käufer und Verkäufer sich nicht einig waren"
Doch, waren sie.
Verkäufer: Ich verkaufe Dir das.
Käufer: Ich kaufe das.
Bums - Einigkeit. Daraus folgt der Kaufvertrag.
Über den Gegenstand der beklagt werden soll und das ist wo und wann der Vertrag abgeschlossen werden soll ... Ich gebe es auf leb du weiter in deiner Blase ... Ich weiss nun aus sicherer Quelle dass die Klage keinen Sinn machen würde . Habe extra nochmal bei einem Bekannten nachgefragt der einen ähnlichen Fall hatte ...
Ein Bekannter ist natürlich auch eine zuverlässige Quelle in rechtlichen Fragen. ICH halte mich da lieber an das Gesetz...
Denkst du nach bevor du antwortest ? Ein Bekannter der einen ähnlichen Fall hatte ... Ließ bitte komplett oder lass nicht einfach die Hälfte weg
Ein Bekannter, der einen ÄHNLICHEN Fall hatte, ist natürliche auch eine zuverlässige Quelle in rechtlichen Fragen. ICH halte mich da lieber an das Gesetz...
Aber was Versuche ich schon gegen dich zu argumentieren ... Gegen jemandem der die ganze Zeit die Hälfte ausser Betrachtung lässt... Tüdelü
Kannst ja mal lesen, du scheinst ja viel Zeit zu haben...
https://www.iurastudent.de/content/%C2%A7-433-vertragstypische-pflichten-beim-kaufvertrag
Habe ich eigentlich nicht aber mein Handyvertrag macht's möglich .... Nein danke für mich ist die Diskussion beendet 😉
Trozdem erzählst du Käse.
Ihr habt einen rechtsgültigen Kaufvertrag geschlossen und er hat Anspruch darauf, dass du bezahlst. Insofern kann er dich natürlich (zivilrechtlich) verklagen.
"Nicht zuhause zu sein" ist keine Straftat. Gut zwanzig Minuten vorher abzusagen ist aber auch ziemlich arschig.
Immer wieder verblüffend, was alles nach der Auffassung einiger Mitbürger als Straftat zu gelten hat ... gäbe es eine ladungsfähige Adresse von Petrus, hätten ihn bestimmt schon einige Landwirte wg. des ausbleibenden Regens angezeigt.
Gründe für eine Anzeige gibt es keine.
Zivilrechtlich ist jedoch zu beachten, dass der Kaufvertrag nach wie vor besteht und Du Dich derzeit im Annahmeverzug (§ 293 BGB) befindest.
Während des Annahmeverzugs geht ein Teil der Risiken an der Kaufsache bereits an Dich über (§ 300 BGB).
Rechtlich Schritte seitens des Verkäufers, um Dich zur Erfüllung des Kaufvertrags zu ermuntern, sind nicht ausgeschlossen.
Der Verkäufer kann nicht auf dem Weg gewesen sein, da er vorher erneut meine Adresse erbeten hatte, die ich ihm erst mit der Absage noch einmal gegeben hatte!