Spiel Illegal runtergeladen (mit 14) und nach 3,5 Jahre eine Geldstrafe?

6 Antworten

Behaupten kann man Vieles. Ein Unternehmen kann keine Strafe aussprechen. Diese hat auch nichts mit der "Strafmündigkeit" zu tun.

Hier geht es einzig und allein um "Schadensersatz. Für das Herunterladen eines Spieles 2.000 € zu verlangen, halte ich für sehr übertrieben. Solange du das Spiel nur heruntergeladen hast, kann der Schaden niemals grösser als der Wert des Spieles sein.

Anders sähe es aus, wenn du das Spiel dann in einem Filesharing-Portal angeboten hättest.

Ansprüche auf Schadensersatz aus dem Jahr 2013 sind noch nicht verjährt. Sie verjähren aber, wenn sie nicht bis zum Jahresende gerichtlich geltend gemacht oder vom Schuldner akzeptiert werden.

Ich vermute mal, die Sache liegt mittlerweile bei deinen Eltern. Ich würde hier empfehlen, erst mal gar nichts zu unternehmen und das Jahr ablaufen zu lassen. Liegt dann keine Klage vor, ist die Sache durch. Wird sie eingereicht, müsstet ihr euch eben um einen Rechtsbeistand bemühen.

Deine Eltern müssen für dich haften, also werden die das bezahlen müssen. 

Aber am besten wäre es einen Anwalt zur Hilfe nehmen und das mit ihm besprechen. Den ganzen Hobbyanwälten hier würde ich nicht vertrauen :)

augsburgchris  19.12.2016, 12:41

Glücklicherweise ist die Sippenhaft abgeschafft. Wo habt ihr nur immer diesen Unsinn her? Wenn man schon irgendwelche Artikel postet sollte man auch mehr als die Überschrift lesen und sie auch verstehen.

das ist keine geldstrafe

das ist eine schadensersatzforderung, dafür kannst du ab 7jahren haften

es verjährt nach 3 jahren, also wahrscheinlich in 12 tagen

Vermutlich ist das erstens verjährt und zweitens entfällt das wegen Strafunmündigkeit - und drittens erübrigt sich dann auch.

Interesierter  19.12.2016, 12:46

Erstens, wenn die Forderung 3,5 Jahre alt ist, stammt sie aus dem ersten Halbjahr 2013 und ist damit noch nicht verjährt. (Est mit Ablauf dieses Jahres)

Zweitens ist das keine Strafe sondern Schadensersatz. Hier schützt die Strafunmündigkeit nicht. Der Fragesteller war übrigens zum Zeitpunkt der Tat 14, also auch nicht strafunmündig.

Drittens, hat sich hier überhaupt nichts erübrigt. Wenn der FS Glück hat, wird es sich zum Jahreswechsel erübrigen.

augsburgchris  19.12.2016, 12:50
@Interesierter

Wenn ein Gerichtliches Verfahren eingeleitet wurde dann ist die Verjährung aufgehoben.

von wem kam die strafe denn? kam es vom gericht oder von irgendeiner anderen firma oder anwalt?

melloh 
Beitragsersteller
 19.12.2016, 11:40

Gericht

martinzuhause  19.12.2016, 11:43
@melloh

was genau ist das denn? steht da zufällig "mahnbescheid" drauf oder ist es ein beschluss oder ein urteil?