Spiegelschrank verzogen - muss Mieter zahlen?

7 Antworten

Da Du diesen Schaden nicht umgehend gemeldet hast ( Du hast eine Pflicht zur Mängelanzeige laut BGB) wirst Du das wohl zahlen müssen.

nun die Frage - müssen wir den Schrank ersetzen bzw auf unsere Kosten reparieren?

Ja, n. § 536c I 1 BGB habt ihr durch unterlassene Mängelanzeige dem VM keine Chance geben, die Dübelaufhängung instandzusetzen und damit die Folgeschäden, "dass die zwei mittleren Seitenwände nach unten gerutscht sind und die regalböden seitlich entsprechend schief stehen" zu verhindern.

Damit haftet ihr für den durch Unterlassung entstandenen Schaden vollumfänglich, § 536c II 1 BGB :-O

https://dejure.org/gesetze/BGB/536c.html

G imager761

... hoffentlich, aber nur den Schaden, denn der wurde dem Vermieter ja nicht zeitnah mitgeteilt zwecks Reparatur.

Binde einfach ein Deine PH, die kennt sich mit so etwas aus.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du hast als Mieter die Pflicht den Vermieter von dem Schaden zu unterrichten und das Recht Ersatz/Reparatur zu fordern. Statt dessen lässt du den Schrank vor sich hin zusammenfallen und wunderst dich dann, wenn der Vermieter sich beschwert. Dass der Schrank nun hin ist, ist deine Schuld, da du es versäumt hast durch Meldung weitere Schäden zu vermeiden. Ob der nun von schlechter Qualität war, ist unerheblich. Entweder meldest du den Schaden deiner Versicherung, der Vermieter ziehts von der Kaution ab oder du kaufst im Baumarkt für 29 € einen neuen.

Ja, müsst ihr. Auch wenn es nicht eure Schuld ist, dass sich die Dübel gelöst haben, wäre es eure Pflicht gewesen, den Vermieter darauf hinzuweisen und ihn zu bitten, das zu reparieren. Indem ihr das nicht getan habt, habt ihr "Folgeschäden" riskiert, für die ihr jetzt aufkommen müsst.