Sperrzeit bei Eigenkündigung wegen neuer Ausbildung?
Servus,
ich habe letzte Woche meinen Job gekündigt, weil ich eine Polizeiausbildung anfangen möchte und jetzt schonmal in meine Heimatstadt zu meiner Familie umziehe.
Meine Frage lauter also:
Bekomme ich trotzdem eine Arbeitslosengeldsperre für 3 Monate?
Eine offizielle Zusage habe ich noch nicht bekommen, aber Einladungen und Bestätigungen. Was würden das Arbeitsamt dazu sagen?
7 Antworten
Eine Freundin von mir hat auch gekündigt weil sie umziehen wollte in ein anderes Bundesland 500km weit weg und hat auch eine sperre erhalten
Du hast selber gekündigt also bekommst du auch eine Sperre
Wer seine Beschäftigung ohne einen wichtigen Grund beendet kann eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen erhalten (§159 SGB III). Das wird durch die Agentur für Arbeit immer im Einzelfall entschieden. Aufgrund deiner Angaben würde ich aber mal mit einer Sperrzeit rechnen. Denn du hast noch keine Zusage für die Ausbildung. Zudem hättest du dir auch in deiner Heimatstadt eine neue Beschäftigung suchen und dann umziehen können. Damit wird auch der Umzug nicht als wichtiger Grund anerkannt.
Wieso "trotzdem"? Natürlich bekommst du kein Arbeitslosengeld. Wieso auch?
Das Arbeitsamt würde dazu sagen "Viel Spaß dabei". Die haben damit nichts zu tun.
Hattest du bereits einen Ausbildungsvertrag unterzeichnet?
Ich bin von Nord nach Süd gezogen und eine mündliche Zusage für eine Arbeitsstelle, 4 Wochen später. Trotzdem keine Sperre bekommen.
Ok, das ist was anderes. Der FS hat aktuell nichts, weder Ausbildung noch andere Arbeitsstelle. Auch nicht in Aussicht, wenn man bedenkt, wie hart die Einstellungstest bei der Polizei sind. Er ist lediglich eingeladen worden, also kein Grund, sein aktuelles Arbeitsverhältnis zu beenden.
Ja, du bekommst eine Sperre. Du hast deine Arbeitslosigkeit selbst verursacht. Deine Kündigung wäre nur zum Ausbildungsbeginn ohne Folgen geblieben. Aber nicht Monate vorher und vor allem nicht, ohne überhaupt eine Chance zu haben.
ohne überhaupt eine Chance zu haben
Woher nimmst Du denn diese "Gewissheit"?
Hier ist doch nur gesagt, dass es noch keine Übernahme in das Ausbildungsverhältnis gibt.
Das stimmt, aber bedenke, er will eine Ausbildung bei der Polizei machen. Das Auswahlverfahren ist hart und lang und er ist bisher nur eingeladen worden, mehr nicht. Also aktuell bestand keinerlei Grund, sein Arbeitsverhältnis zu kündigen. Stell dir vor, jeder der sich anderswo bewirbt, kündigt erst einmal.
Das ist nicht unbedingt gesagt. ich habe damals auch keine Sperre bekommen, obwohl ich selber gekündigt habe.