Sperrzeit bei Eigenkündigung wegen neuer Ausbildung?

7 Antworten

Eine Freundin von mir hat auch gekündigt weil sie umziehen wollte in ein anderes Bundesland 500km weit weg und hat auch eine sperre erhalten

Du hast selber gekündigt also bekommst du auch eine Sperre

Wer seine Beschäftigung ohne einen wichtigen Grund beendet kann eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen erhalten (§159 SGB III). Das wird durch die Agentur für Arbeit immer im Einzelfall entschieden. Aufgrund deiner Angaben würde ich aber mal mit einer Sperrzeit rechnen. Denn du hast noch keine Zusage für die Ausbildung. Zudem hättest du dir auch in deiner Heimatstadt eine neue Beschäftigung suchen und dann umziehen können. Damit wird auch der Umzug nicht als wichtiger Grund anerkannt.

Wieso "trotzdem"? Natürlich bekommst du kein Arbeitslosengeld. Wieso auch?

Das Arbeitsamt würde dazu sagen "Viel Spaß dabei". Die haben damit nichts zu tun.

Kleckerfrau  14.05.2018, 12:52

Das ist nicht unbedingt gesagt. ich habe damals auch keine Sperre bekommen, obwohl ich selber gekündigt habe.

TreudoofeTomate  14.05.2018, 12:54
@Kleckerfrau

Hattest du bereits einen Ausbildungsvertrag unterzeichnet?

Kleckerfrau  14.05.2018, 12:58
@TreudoofeTomate

Ich bin von Nord nach Süd gezogen und eine mündliche Zusage für eine Arbeitsstelle, 4 Wochen später. Trotzdem keine Sperre bekommen.

TreudoofeTomate  14.05.2018, 13:02
@Kleckerfrau

Ok, das ist was anderes. Der FS hat aktuell nichts, weder Ausbildung noch andere Arbeitsstelle. Auch nicht in Aussicht, wenn man bedenkt, wie hart die Einstellungstest bei der Polizei sind. Er ist lediglich eingeladen worden, also kein Grund, sein aktuelles Arbeitsverhältnis zu beenden.

Ja, du bekommst eine Sperre. Du hast deine Arbeitslosigkeit selbst verursacht. Deine Kündigung wäre nur zum Ausbildungsbeginn ohne Folgen geblieben. Aber nicht Monate vorher und vor allem nicht, ohne überhaupt eine Chance zu haben.

Familiengerd  14.05.2018, 13:03
ohne überhaupt eine Chance zu haben

Woher nimmst Du denn diese "Gewissheit"?

Hier ist doch nur gesagt, dass es noch keine Übernahme in das Ausbildungsverhältnis gibt.

TreudoofeTomate  14.05.2018, 13:05
@Familiengerd

Das stimmt, aber bedenke, er will eine Ausbildung bei der Polizei machen. Das Auswahlverfahren ist hart und lang und er ist bisher nur eingeladen worden, mehr nicht. Also aktuell bestand keinerlei Grund, sein Arbeitsverhältnis zu kündigen. Stell dir vor, jeder der sich anderswo bewirbt, kündigt erst einmal.