Finanzielle/Emotionale Erpressung der Mutter?
Hallo, es geht nicht um mich persönlich, aber um eine Freundin von mir.
sie wird demnächst 19, wohnt aber unfreiwillig noch zuhause bei ihrer Mutter und ihrem Stiefvater.
Den Unterhalt, den meine Freundin von ihrem leiblichen Vater erhalten sollte, behält die Mutter, um meine Freundin in finanzieller Abhängigkeit zu halten.
Meine Freundin will eigentlich ausziehen, aber ohne den Unterhalt kann sie sich allein von dem Gehalt, das ihr monatlich in der Ausbildung zur Verfügung steht (ca. 350€) nicht mal ein WG-Zimmer leisten.
Ihre Mutter und der Freund der Mutter setzen sie emotional und finanziell komplett unter Druck und sie kommt alleine nicht raus...
Jetzt die Hauptfrage: Wie kommt sie an ihren Unterhalt, den die Mutter derzeit einsteckt? (Meine Freundin ist ja Volljährig und sollte ja von daher das Geld auf ihr Konto bekommen, oder?)
und was muss sie tun, um auch staatliche, finanzielle Unterstützung zu erhalten?
Vielen Dank für die Hilfe!
4 Antworten
Kann sie sich nicht an ihren Vater wenden. Er sollte mit Ex und Tochter Mal reden.
Den Unterhalt, den meine Freundin von ihrem leiblichen Vater erhalten sollte, behält die Mutter, um meine Freundin in finanzieller Abhängigkeit zu halten.
Und wieso schreibt sie den Vater nicht an oder ruft an, gibt ihre Kontodaten weiter und lässt das Geld auf ihr Konto zahlen?
Ab 18 sind beide Elternteile unterhaltsverpflichtet, solange das Kind noch in Ausbildung ist. Also die grundsätzliche Frage wäre: hat sie überhaupt mal geprüft was ihr von wem zusteht? Falls nicht: ab zum Jugendamt und berechnen lassen...
Falls doch: Vater über die eigene Bankverbindung informieren und ihm sagen, er soll den Unterhalt ab SOFORT nur noch dahin überweisen.
Mit der Mutter eine "vernünftige" Regelung treffen was sie Zuhause abgeben soll um sich an den allgemeinen Ausgaben (Miete, Kost, Logis etc.) zu beteiligen. Mutter das Geld überweisen - daran denken, dass die Mutter auch noch das Kindergeld erhält!
Zieht sie aus, dann hat sie Anspruch auf 735,- Euro Unterhalt inkl. Kindergeld. Vorausgesetzt die Eltern sind leistungsfähig. Eigenes Einkommen ist abzurechnen, sowie das Kindergeld. Vom Ausbildungsgehalt bleibt eine Pauschale in Höhe von 100,- Euro anrechnungsfrei. Sind die Eltern nicht leistungsfähig / leistungswillig, dann kann sie zusätzlich Berufsausbildungsbeihilfe beantragen.
https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab
Bei desolaten Zuständen Zuhause kann sie sich auch an das Jobcenter wenden um nachzufragen wie es von der Seite mit finanzieller Hilfe aussieht.
Mit dem Unterhalt finanziert ihre Mutter auch Nahrung, Strom und Miete etc. Wie kommt deine Freundin darauf, dass ihr irgendwas zustehen würde? Sie kann froh sein, dass sie ihr Gehalt behalten darf offensichtlich.
350 Euro für sich selbst bei Hotel Mama ist mehr als genug. Habe damals nur 100 Euro Taschengeld als Schüler bekommen.
Immer langsam mit den jungen Pferden :-). Natürlich steht ihr ein selbstbestimmtes Leben zu. Natürlich kann und sollte sie sich den Unterhalt auf ihr Konto zahlen lassen. Aber solange sie Zuhause wohnt, kann ihre Mutter erwarten, dass sie sich an den Lebenserhaltungskosten beteiligt. Ob die Höhe, Unterhalt und Kindergeld, nun angemessen ist, ist eine ganz andere Frage... Und da das Verhältnis Mutter / Tochter nicht das Beste ist, sollte deine Freundin Zuhause ausziehen.
danke für den herablassenden ersten Satz... Wenn ihre Mutter sie zwingt, bei ihr zu wohnen, wie soll die Mutter irgendeine Leistung ihrer Tochter erwarten dürfen?
Es war überhaupt nicht herablassend gemeint! Sondern schlichtend und freundlich... würdest du mir gegenüber sitzen, dann hättest du es auch genauso verstanden.
Aber wie dem auch sei: ich habe dir in meinem eigenen Beitrag etliche Lösungsansätze aufgezeigt. Deine Freundin muss zuhause nicht wohnen! Sie kann mit ihrem Vater reden, damit der Unterhalt an sie gezahlt wird. Die Mutter (ebenfalls unterhaltsverpflichtet) ist nicht mehr sorgeberechtigt. Die Mutter kann sie nicht "zwingen". Aber darum geht es auch nicht. Sie wohnt bei dir Mutter und solange dies so ist, darf auch diese schreckliche Mutter natürlich erwarten, dass die Tochter sich am Leben dort beteiligt. Das die Mutter ihr den Unterhalt abknöpft und das Kindergeld behält ist ja eine ganz andere Sache! Deswegen sagte ich: deine Freundin soll sich darum kümmern, dass der Vater ihr den Unterhalt direkt überweist. Dann hat sie den Unterhalt und ihr Ausbildungsgehalt. Auch das Kindergeld steht ihr zu. Aber ist es ist ja nun nicht so, dass sie Zuhause kostenfrei leben kann und das ganze Geld für sich behalten kann. Und da sie sich mit der Mutter nicht versteht und die Beiden auch nicht auf einen Nenner kommen werden, kann sie ausziehen. Sie kann dann einen Abzweigungsantrag auf das Kindergeld stellen, so dass das ihr auch überwiesen wird.
Dann soll deine Freundin ausziehen und sich den Unterhalt und das Kindergeld auf ihr Konto auszahlen lassen.
Tja - ohne einen Anwalt und ein Zerwürfnis wird das wohl nix.
absoluter Quatsch, meine Freundin wohnt unfreiwillig bei ihrer Mutter. Mit bald 19 wird sie ja wohl selbst entscheiden dürfen, was sie will. Anscheinend hast du nicht sorgfältig meinen Beitrag gelesen. Meiner Freundin steht der gesamte Unterhalt und ein selbstbestimmtes Leben zu.