Arbeitsrecht - Maximale Schichtlänge und Arbeitszeiten?
Hi,
Wie meine Frage schon vermuten lässt würde es mich interessieren ob es eine Passage oder sowas wie eine RIchtlinie gibt die regelt wieviele Tage eine Schicht maximal dauern darf und wenn wielange diese Schichten sein dürfen?
Der konkrete Fall: Meine Freundin ist seit kurzem als Bedienung in einer Spielothek tätig. Die SPielothek hat seit Anfang an zu wenig Mitarbeiter, sodas die 3 oder 4 Mitarbeiter die dort tätig sind sich darauf geeignigt haben 12 Stunden schichten zu machen. Regelung sagte 12 Stunden a 4 Tage dann 4 Tage frei. Nun ist es leider so das eine Kollegin regelmäßig Krank wird, und das meine Freundin regelmäßig die VErtrettung für diese Kollegin machen muss. Sie arbeitet seit gut 7 Tagen, bekommt dann einen tag "frei" (eigentlich ist dieser Tag in meinen Augen nicht frei denn sie hat lediglich am nächsten Tag eine andere Schicht) muss dann Laut Plan 4 Tage Früh machen und hätte eigetlich 4 Tage frei, jetzt die kollegin wieder krank und sie muss wieder 7 Tage arbeiten und hat nur einen Tag zur schichtwechsel... meine freundin ist ziemlich kaputt, sie kommt heim und schläft und geht am nächsten tag gleich arbeiten, das seit WOCHEN...
Gibt es nicht sowas wie eine Regelung das der Chef für ausreichend Arbeitskräfte sorgen muss damit die Arbeitrskarft der anderen MA erhalten bleibt? Bewerber wurden nämlich alle abgewiesen!
Vielen Dank für Antworten
2 Antworten
Hallo Phillip2C,
für eine Spielothek gelten die selben Bestimmungen wie für alle Betriebe. 1. Die maximale tägliche Arbeitszeit beträgt 10 Stunden. 2. Die maximale Wochenarbeitszeit, in diesem Fall wohl von Montag bis Sonntag, beträgt 48 Stunden. 3. Zwischen Schichtende und Schichtanfang müssen 11 Stunden liegen.
Zu 1. ist noch anzufügen, dass die Mehrarbeit innerhalb eines halben Jahres wieder ausgeglichen werden muss. Z.B. eine Schicht mit 10 Stunden, dafür die nächste oder eine andere Schicht nur 6 Stunden.
Die namhaften Spielotheken halten sie eigentlich alle an die gesetzlichen Vorgaben, so dass es nur in kleineren Spielos zu solchen Arbeitsforderungen kommt. Dann kommt es auch noch darauf an, was in ihrem Arbeitsvertrag an Überstunden vereinbart ist. Allerdings darf auch das dem Arbeitszeitgesetz nicht widersprechen. Es gibt für Deine Freundin nur die Möglichkeit, sich an Ihren Vorgesetzten zu wenden und unmissverständlich klarzumachen, dass sie nicht länger gewillt ist, diese eklatanten Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz hinzunehmen. Was aber vermutlich die Kündigung zur Folge haben wird. Sollte aber kein Beinbruch sein, wenn ihr der Job Spass macht, es gibt genügend Spielotheken die ordentlich und gesetzeskonform arbeiten. Gruß
Dafür gibt es eine Arbeitszeitverordnung. darin steht wie lange man an einem Stück arbeiten darf. Da sprechen ja auch noch Unfallverhütungsvorschriften mit rein. Auch in so einem Betrieb kann man nicht übermüdet arbeiten. Wenn dieser Zustand schon länger anhält muss die Firma für Abhilfe sorgen. Bekommt sie diese riesige Menge an Stunden wenigstens ordentlich bezahlt?
Nicht wirklich! Es gibt wohl Zusatzzahlungen, allerdings kenne ich da keine Einzelheiten. Habe zwischenzeitlich auch ein wenig gegoogelt, weg vielen Dank für Ihren Beitrag:
Beispiel: § 3 ArbZG ordnet an, dass die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer grundsätzlich 8 Stunden nicht überschreiten darf (maximale Höchstdauer). Nach § 3 Satz 2 ArbZG ist in Ausnahmefällen eine Ausdehnung auf werktäglich 10 Stunden jederzeit zulässig. Voraussetzung ist aber, dass innerhalb eines sog. Ausgleichszeitraumes von sechs Monaten oder 24 Wochen ein Durchschnitt von acht Stunden werktäglich erreicht wird. Die Einhaltung der Regelungen wird von der Gewerbeaufsicht, auch auf Anfrage, kontrolliert und ist mit Ordnungs- und Strafvorschriften bewehrt.