Kfz.-Kennzeichen entwerten
Hallo.
Ist es zulässig das ich mein Kfz.-Kennzeichen selbst entwerten soll? Der Mitarbeiter der Zulassungsstelle sagte das ich das selbst erledigen muss weil Er dafür keine Zeit habe und deshalb eigens eine Plakettenentstempelungsgerät aufgestellt worden sei. Ich habe das abgelehnt mit der Begründung das ich kein Hilfsarbeiter des Amtes bin und auch keine Einweisung auf die "Höllenmaschine" bekommen habe. Ausserdem bezweifel ich ob ich überhaupt ein amtliches Siegel entfernen darf.
4 Antworten
Warum zweifelst Du daran, wenn Du das von einem Mitarbeiter der Zulassungsstelle gesagt bekommst? Glaubst Du, er hat Dich auf den Arm genommen? Der 1. April ist erst in einigen Tagen...
Nein, ich denke das Amt will nur ihre Aufgaben auf die Kunden abwälzen.
"Ausserdem bezweifel ich ob ich überhaupt ein amtliches Siegel entfernen darf."
wenn das ein amt sagt...
... muß es noch lange nicht der Wahrheit entsprechen.
Einige Ämter machen es tatsächlich selber (mit dem guten alten Schaber/ Kratzer). Andere Ämter jedoch stellen den "Kratzbohrer" zum entwerten. Ich habe vor Jahren auch mal nachgefragt "Wieso, weshalb, warum" und meine Antwort lautete vom Amt, dass immer mehr Beschwerden bezüglich von Beschädigungen am KFZ Kennzeichen durch das entfernen des Mitarbeiter beklagt wurden, obwohl es nicht der Warheit entsprach. So haben viele versucht Ihr altes, zerkratztes oder gar zerbeultes Kennzeichen erneuern zu lassen, dass sie evtl wieder für eine Neuzulassung benötigen. Hiermit sind die Ämter aus dem Schneider und haben somit auch weniger Arbeitsaufwand. Das selbst entwerten durch eine Amtspersonen wirst Du nur noch in kleinen Personenarmen Ämtern finden, wo wenig Andrang ist und wo auch vielleicht der eine den anderen kennt. Städte an sich mit großem Andrang (z.B. Hamburg) gibt es nur noch den "Kratzbohrer".
Gruß Ben
Dadurch, dass Du eine Bestätigung erhalten hast bist Du befugt dieses auch zu tun. Es wird nur nochmal verlangt die Kennzeichen vorzulegen, damit das Amt sich der ordentlichen Entwertung Deinerseits vergewissern können.Erst dann erhälst Du Deine abgestempelten Fahrzeugunterlagen wieder. Müssen musst Du aber garnichts, jedoch kann derjenige vom Amt leider auch dann, je nach Tageslaune "Und ja, sie tun immer gestresst :)" Deine Anmeldung verweigern. Ich kann Dich aber beruhigen, die Maschine sieht schlimmer aus als sie ist.
Gruß
Abmeldung
Da bekomme ich doch ganz schnell Gicht in den Fingern. Mal im Ernst.... das ganze ist nur Servicabbau zu lasten des Kunden.
Natürlich darfst du nach Aufforderung das Siegel entfernen. Hast du schon mal darüber nach gedacht, dass sich dadurch der ganze Vorgang der Abmeldung auch beschleunigt für dich ? Du sparst also Zeit und kannst dich schneller wieder anderen Belanglosigkeiten zuwenden.
Die Frage ist nur ob ich diese Arbeit selbst verrichten muß und/oder darf.