Sozialarbeiter (Diebe am Schreibtisch) verklagen?
Hallo!
Ich habe ein Problem mit dem inkompetenten, mathematisch nicht begabten Sozialarbeiter, weil er sehr viel Geld von mir fordert. Falls ich ihn anzeige und kein Erfolg habe, kann es Konsequenzen für mich geben?
danke im Voraus!
5 Antworten
Eine Anzeige macht hier keinen Sinn, du kannst ihn jedoch verklagen wenn du das möchtest.
Wenn deine Klage jedoch abgewiesen wird, wir stehen die Forderungen seitens dieser Person nach wie vor.
Aber wenn du klagen solltest, kannst du ja in einem möglichen Verfahren eindeutig deine Beweise vorlegen, die deiner Ansicht nach untermauern warum du nicht zur Zahlung verpflichtet bist.
es geht offenbar um einen Bescheid des Jobcenters .... dafür kann man die Sachbearbeiter nicht persönlich haftbar machen, sondern mann müsste gegen den Bescheid vorgehen ... führt das zu keinem Erfolg ist der Bescheid offensichtlich richtig ...
Man kann niemanden anzeigen, weil er Geld von einem fordert. Du kannst gegen die Forderung klagen.
Dann ist die Forderung berechtigt.
Kann er mir dann Probleme machen? Oder das Jobcenter allgemein?
Bin hier raus, das wird mir zu blöd.
Die Frage ging eigentlich nur an Leuten, die Ahnung haben.
Ihn persönlich kannst Du nicht anzeigen, weil er ja nicht persönlich sondern im Namen der Behörde Geld von Dir fordert. Dagegen kannst Du klagen. Das ist sogar recht weit verbreitet. Gegen jeden Bescheid einer Behörde kann man vor Verwaltungsgerichten klagen. Wenn Du damit keinen Erfolg hast, hat das keine Konsequenzen für dich, außer dass Du dem Bescheid folgen musst.
dein sb scheint recht gut zu sein, sonst würde er dort nicht sitzen. dein sb stellt rückforderungen, weil du leistungen bezogen hast auf die du wohl keinen anspruch hattest. du musst nun prüfen ob es stimmt oder nicht und wenn nicht, warum.
dann kannst du in widerspruch gehen und wenn nötig in klage. wenn du im unrecht bist, zahlst du die forderung zurück und eventuell deinen anwalt
Wieso fordert ein Sozialarbeiter von Dir Geld? Wofür?
Falls es um Geld vom Jobcenter etc. geht, dann hast Du einen Rückforderungsbecheid bekommen - gegen den kannst Du Widerspruch einlegen und letzten auch klagen
mit der Person des Bearbeiters hat das abe rnichts zu tun - die setzen nur Gesetze um ...
Ich bin aber der Meinung, dass ich weit über das zahlen muss, was sie mir überhaupt gegeben haben!
wenn der Bescheid rechtskräftig ist, wirst Du zahlen müssen ....
Unmöglich.. egal dieses Mal werde ich alles doppelt kontrollieren, damit sie im Nachhinein nicht das gleiche abziehen.. nicht mit mir!
Ja und wenn ich kein Erfolg habe?