Soll ich die Originale Kopie der Kündigung einreichen?
Mein Mietvertrag is beendet und ich habe eine Frage. Kann ich einfach eine Kopie der Kündigung postalisch an meinem Sachbearbeiter im Jobcenter schicken ? Oder sollte ich persönlich vorsprechen und die originale Kopie einreichen ?
3 Antworten
Bei Behörden bitte IMMER Kopien einreichen.
Es könnte ja sein, dass aus irgendwelchen Gründen die Post nicht bei Sachbearbeiter ankommt und er sie erneut anfordert. Wenn du dann das Original abgegeben hast, was willst du denn dann noch einreichen?
Wenn der Sachbearbeiter Zweifel daran hat, dann kann er dich ja vorladen und er macht eine Kopie. Aber ich persönlich gebe Dokumente NIE aus der Hand.
LG
Ich habe noch nie erlebt, dass Kopien irgendwelcher Dokumente beanstandet wurden. Immerhin: Wenn Du Kopien abgibst und das JC sich aus irgendeinem Grund nicht damit zufrieden gibt, MUSS es Dich benachrichtigen, und zwar rechtzeitig. Es dürfte die Ausnahme sein. Gut ist es immer, dem Amt einen Brief beizulegen, in dem man um UMGEHENDE Benachrichtigung bittet, falls Unterlagen fehlen oder nicht vollständig sind.
Am besten fragst du deinen Sachbearbeiter. Aber ich denke eine Kopie sollte reichen.