Kostenübernahme von Brille durch Arbeitgeber?

8 Antworten

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Wenn du viel am PC arbeitest ist dein Arbeitgeber dazu verpflichtet dir eine geeignete Sehhilfe zur Verfügung zu stellen. Allerdings besitzt der Arbeitgeber dann auch die Brille und kann entscheiden welches Modell usw. genommen wird. Ob das mit deinem Geschmack zusammen passt ist eine andere Frage.

Hier sind ein paar Infos dazu: http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/nachrichten/anzeigen/595/Bildschirmbrille/

kim294  22.06.2014, 11:39

Das bedeutet aber vermutlich auch, dass die Brille am Arbeitsplatz zu verbleiben hat, wenn der Arbeitgeber das verlangt.

Hexle2  22.06.2014, 12:07
@kim294
Das bedeutet aber vermutlich auch, dass die Brille am Arbeitsplatz zu verbleiben hat, wenn der Arbeitgeber das verlangt.

Genau so ist es.

FetusJesus 
Beitragsersteller
 22.06.2014, 10:32

Nice! Großes Dankeschön!

Die Kosten für die Bildschirmarbeitsplatzbrille werden laut Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) und Berufsgenossenschaften (BGI 786) vom Arbeitgeber getragen. Auch das Arbeitsschutzgesetz schreibt dies vor, denn die Bildschirmarbeitsbrille ist eine persönliche Schutzausrüstung bei der Arbeit. Vorausgesetzt wird allerdings, dass diese augenfachärztlich speziell für die Arbeit am Monitor verordnet wurde. Die Berufsgenossenschaftliche Information BGI 650 nennt als Voraussetzung für die Verordnung einer Bildschirmarbeitsplatzbrille entsprechend § 2 (3) BildscharbV vier Anforderungen, von denen mindestens drei erfüllt sein müssen:

Zur Durchführung der Arbeit wird ein Bildschirmgerät benötigt, da zur Erzielung kein anderes Arbeitsmittel zur Verfügung steht. Zur Durchführung der Arbeit mit dem Bildschirmgerät werden besondere Kenntnisse und Fertigkeiten benötigt. Das Bildschirmgerät wird in der Regel arbeitstäglich benutzt. Die Arbeit am Bildschirmgerät verlangt hohe Aufmerksamkeit und Konzentration, weil Fehler zu wesentlichen Konsequenzen führen können.

Naja du kannst frage, aber müssen tut er wohl nicht. Wenn du die Brille aus ausschließlich beruflichen Gründen trägst, würde ich sie als Werbungskosten oder als außergewöhnliche Belastung in der Jahreseinkommensteuererklärung absetzen.

FetusJesus 
Beitragsersteller
 22.06.2014, 10:09

Das ist ja schon Mal eine Idee! Danke.

Eine Kostenbeteiligung deines Arbeitgebers kann, wenn überhaupt, nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Gesetzlich hast du darauf sicher keinen Anspruch. - Schließlich ist es deine Angelegenheit, ob du deine Tätigkeit vor dem Bildschirm weiterhin ausführen kannst, oder nicht und dich nach etwas anderem umsehen musst.

Um es deutlich zum machen: Nur weil ein Arbeitgeber 50 km entfernt vom Wohnort des Arbeitnehmers angesiedelt ist, hat der AN auch keinen Anspruch auf eine Beteiligung am neuen Auto.

StupidGirl  22.06.2014, 10:30

schade eigentlich........ :-))

Diese Frage richtet man direkt an den Betriebsrat, Obmann oder direkt an seinen Chef. Viele Firmen unterstützen ihre Mitarbeiter in Gesundheitsfragen und gewähren einen Zuschuss bzw. bezahlen die Brille. Besteht kein Vertrauen in dem Arbeitsverhältnis?

FetusJesus 
Beitragsersteller
 26.06.2014, 16:46

Ich vertraue meinem Arbeitgeber voll und ganz! Ich war nur auf der Suche nach ein paar Informationen...