Schwanger sonntags zeitung austragen?
Hallo zusammen es geht sich um folgendes meine Frau ist schwanger und sie ist zeitungszustellerin diese wird Sonntags ausgetragen jetzt meine frage ist das überhaupt erlaubt Sonntags zeitung auszuteilen in der Schwangerschaft?
Natürlich unterstütze ich meine Frau immer beim austeilen jedoch bin ich nicht als Zusteller eingetragen dies halten die auch nicht für nötig und das heißt ich werde einen Teufel tun die Zeitung alleine auszuteilen.
Danke im voraus 😊
6 Antworten
(1) Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigen. Er darf sie an Sonn- und Feiertagen nur dann beschäftigen, wenn
- sich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt,
- eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen nach § 10 des Arbeitszeitgesetzes zugelassen ist,
- der Frau in jeder Woche im Anschluss an eine ununterbrochene Nachtruhezeit von mindestens elf Stunden ein Ersatzruhetag gewährt wird und
- insbesondere eine unverantwortbare Gefährdung für die schwangere Frau oder ihr Kind durch Alleinarbeit ausgeschlossen ist.
Alles Gute für euch und eine gesunde Schwangerschaft!
Ihr Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung machen. Dort wird dann geguckt, ob das zeitungsaustragen nicht zu schwer, anstrengend ect. ist.
Sollte dies der Fall sein, muss ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden.
Der Tag ihrer arbeit, in diesem Fall Sonntag, ist jedoch irrelevant, wenn das ihre normale Arbeitszeit ist.
Wieso sollte sie das nicht dürfen? Sie muss ihren Arbeitgeber sagen das sie schwanger ist und wenn dieser damit kein Problem hat bzw kein Beschäftigunhsverbot oder Eike Risikoschwangerschaft besteht ist das kein Problem. Sie sollte sich nur nicht überanstrengen und Pausen einlegen.
andere arbeiten ja auch bis kurz vor der Geburt, und das auch am Wochenende
Kommt auf die Schwangerschaft und ihre körperliche Verfassung an. Wenn sie sich das aber noch zutraut und aus Ärztlicher Sicht nichts dagegen spricht sehe ich kein Problem dabei, dass sie Zeitungen austrägt.
Wenn sie noch arbeitsfähig ist, dann ist das auch erlaubt.