Muss mein Arbeitgeber mir eine Teilnahme am Gottesdienst am Sonntag ermoeglichen?

15 Antworten

Viermal im Jahr ist wenig.

Das kann man immer regeln.

Entweder mit den Kollegen absprechen, dass man sich gegenseitig vertritt.

Oder vor-/ nacharbeiten.

Mit dem Chef an dem Tag Urlaub vereinbaren.

Leider hat der AG immer das Sagen. Wenn er sagt, es ist notwendig, dass du kommst, dann geht es nicht anders.

Wenn er aber sagt, ok, dann komm eben ne Stunde später, dann hast du Glück.

Andernfalls muss man solche Dinge schon im Arbeitsvertrag regeln, bei viermal im Jahr sicher realistisch.

Nein, das muss der AG nicht.

Der Besuch zum Gottesdienst ist freiwillig. An einem Sonntag gibt es Frühgottesdienst und dann noch einen der etwas später anfängt (am Vormittag).

Du kannst dir für diesen Tag frei nehmen und wenn du nicht dringendst benötigt wirst hat er dir auch frei zu geben

darauf besteht kein gesetzlicher anspruch, nur krankheit und urlaub muss der arbeitgeber bezahlen.

oder du vereinbarst mit deinem arbeitgeber, diese zeit nachzuarbeiten, sofern du ein festes gehalt bekommst. kompromiß wäre, dass du teilnehmen kannst, es aber nicht bezahlt wird. das ist aber vom goodwill des chefs abhängig.

man muss eben zwischen den prioritäten abwägen und entscheiden. entweder eine (individuelle) religion ausüben oder geld verdienen/arbeiten.

Nein es gibt kein Recht auf Teilnahme am Gottesdienst und ja, es wäre ein fristloser Kündigungsgrund wenn Du trotzdem gehst.

stefanbluemchen  25.08.2018, 10:56

Das Recht auf freie Ausübung seiner Religion hat in Deutschland jeder. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, frei zu geben.

Familiengerd  25.08.2018, 12:14
@stefanbluemchen

Ganz so einfach ist es denn doch nicht!

Zwar ist der Hinweis auf die Freiheit der Religionsausübung nach dem Grundgesetz richtig!

Das alleine hilft aber nicht, wenn es zu einer Kollision mit arbeitsvertraglichen Pflichten kommt, denn grundsätzlich muss der Arbeitgeber eine (jedenfalls unzumutbare) Störung der Betriebsabläufe nicht hinnehmen.

Ob das Recht zur Religionsausübung überwiegt gegenüber der Erfüllung arbeitsvertraglicher Pflichten, ist immer im konkreten individuellen Fall abzuwägen!

Kevidiffel  25.08.2018, 16:02
@stefanbluemchen

Also auch das Töten von Menschen, weil es in der heiligen Schrift so steht?

Familiengerd  25.08.2018, 17:11
@Kevidiffel
Also auch das Töten von Menschen [..]

Was für eine blödsinnige Bemerkung!

Kevidiffel  26.08.2018, 00:59
@Familiengerd

Du meinst wohl eher:"Was für eine berechtigte Bemerkung!" Der Gott der Bibel präsentiert sich im alten Testament als ein egoistischer, zorniger, eifersüchtiger Gott, der durchaus auch zum Mord an anderen Menschen aufruft oder es selbst in die Hand nimmt. Ich weiß nicht, wie man das leugnen will.

Familiengerd  26.08.2018, 10:32
@Kevidiffel
Du meinst wohl eher:"Was für eine berechtigte Bemerkung!" Der Gott der Bibel

Aber was in aller Welt hat das mit der hier gestellten Frage zu tun?!? Der Zusammung besteht nicht, ihn herstellen zu wollen, wäre Blödsinn!

Ich weiß nicht, wie man das leugnen will.

Ich habe nichts geleugnet; mein Kommentar erkennbar (!) auf den Unsinn, die Freiheit der Religionsausübung mit der Erlaubnis zum Morden in Verbindung zu bringen!

Und auch Dein "Gott der Bibel" ist kein Gott, der die Menschen zum willkürlichen Morden "nach Lust und Laune" auffordert.

Familiengerd  26.08.2018, 10:35
@telemann2000

Das Urteil ist als Argument völlig ungeeignet, weil es sich auf einen ganz speziellen Fall (dazu eines Beamten) bezieht und absolut nicht verallgemeinert werden kann!

Familiengerd  26.08.2018, 10:40
@Familiengerd

Nebenbemerkung:

Wohin es führt, wenn Menschen religiöse Quellentexte (Bibel, Koran) laienhaft oder berechnen meinen wortwörtlich auslegen zu müssen, haben Vergangenheit und Gegenwart ja gezeigt (Glaubenskriege, aktuell Is)!

telemann2000  26.08.2018, 11:04
@Familiengerd

Richtig. Es ist ziemlich spezifisch. Allerdings ist Stefans Kommentar ziemlich verallgemeinernd wie du schon feststelltest....

Deswegen mein spezielles Beispiel....

Kevidiffel  26.08.2018, 18:09
@Familiengerd
Aber was in aller Welt hat das mit der hier gestellten Frage zu tun?!? Der Zusammung besteht nicht, ihn herstellen zu wollen, wäre Blödsinn!

Es ging um stefanbluemchens Aussage "Das Recht auf freie Ausübung seiner Religion hat in Deutschland jeder". Denn wenn man sich übers Gesetz stellen will, um Sonntags am Gottesdienst teilnehmen zu können, weil man einer bestimmten Religion angehört, warum dann nicht auch mit anderen Dingen? Nach dem Motto "Sorry, meine Religion schreibt mir vor, dass ich pro Woche mindestens einen Einbruch tätigen muss und eine Person ermorden muss. Ich habe hier in Deutschland doch wohl noch ein Recht auf freie Ausübung meiner Religion, oder?"

Und auch Dein "Gott der Bibel" ist kein Gott, der die Menschen zum willkürlichen Morden "nach Lust und Laune" auffordert.

Naja, es ist ja nicht mein "Gott der Bibel". Ich unterscheide zwischen Göttern, die in Schriften beschrieben werden eben mit dem Zusatz der jeweiligen Schrift.

Naja und dieser Gott der Bibel ruft zum Mord auf, weil ihm nicht gefällt, was seine Schöpfung treibt, weil er eifersüchtig ist und weil er egoistisch ist.

Familiengerd  26.08.2018, 18:20
@Kevidiffel
Es ging um stefanbluemchens Aussage "Das Recht auf freie Ausübung seiner Religion hat in Deutschland jeder".

Und diese Aussage ist völlig korrekt und folgt direkt aus dem Grundgesetz GG Art 4!

Denn wenn man sich übers Gesetz stellen will, um Sonntags am Gottesdienst teilnehmen zu können,

Wo ist nach dieser Aussage irgendwo davon die Rede, dass sich jemand über das Gesetz stellen wolle??

Wenn es bei dem Anspruch auf ungestörte Religionsausübung zu einer Kollision mit arbeitsvertraglichen Pflichten kommt, dann muss im konkreten Fall abgewogen werden. Die Freioheit der Religionsausübung hat zurückzustehen gegenüber der Erfüllung arbeitsvertraglicher pflichten, wenn es dadurch zu einer für den Arbeitgeber unzumutbaren Störung der Betriebsabläufe kommen würde.

warum dann nicht auch mit anderen Dingen? [usw.]

Deine folgenden Ausführungen in diesem Kapitel sind - sorry - absoluter Blödsinn!

Naja, es ist ja nicht mein "Gott der Bibel".

So habe ich das auch nicht gemeint, sondern im Sinne des "von Dir" genannten Gottes

Kevidiffel  26.08.2018, 18:34
@Familiengerd
Und diese Aussage ist völlig korrekt und folgt direkt aus dem Grundgesetz GG Art 4!

Dann hat der islamische Staat hier in Deutschland ja sogar die freie Gelegenheit jeden umzulegen, der sich nicht auf ihre Seite stellt. Ist ja alles unterm Schutz des Gesetzes.

Wo ist nach dieser Aussage irgendwo davon die Rede, dass sich jemand über das Gesetz stellen wolle??

Es ging darum, dass die Person Sonntags arbeiten muss und jetzt durch Argumentation über ihre Religion einfordern will, dass sie das nicht tun muss, damit sie Sonntags zum Gottesdienst gehen kann.

Deine folgenden Ausführungen in diesem Kapitel sind - sorry - absoluter Blödsinn!

Dann ist auch deine obige Begründung - sorry - absoluter Blödsinn. Ich argumentiere mit der gleichen Logik. Aber dank dir weiß ich ja nun, dass wenn meine Religion das ermorden aller Un- oder Andersgläubigen fordert, ich dies ungestört in Deutschland tun darf, weil ich ein Recht darauf habe meine Religion auszuleben.

So habe ich das auch nicht gemeint, sondern im Sinne des "von Dir" genannten Gottes

Diese Persönlichkeitszüge lassen sich alle nachlesen in der Bibel. Zur Not hilft Google.

Familiengerd  26.08.2018, 18:57
@Kevidiffel
Dann hat der islamische Staat hier in Deutschland ja sogar die freie Gelegenheit jeden umzulegen, der sich nicht auf ihre Seite stellt. Ist ja alles unterm Schutz des Gesetzes.

Jetzt wird es völlig absurd, was Du hier geradezu "absonderst"!

Wenn Du diesen Blödsinn tatsächlich gegen die Freiheit der Religionsausübung anführen willst, kann man berechtigt an Deinen intellektuellen Fähigkeiten zweifeln!

Eine Diskussion mit Dir wäre darum nur noch völlig unsinnig!

Kevidiffel  26.08.2018, 19:46
@Familiengerd
Jetzt wird es völlig absurd, was Du hier geradezu "absonderst"!

Meinst du? Erkennst du vielleicht ein wenig die Doppelmoral?

Okay, nehmen wir andere Beispiele:

"Meine Religion sagt, ich dürfe in der Stadt nicht langsamer als 60km/h fahren, also fahre ich schneller als 60km/h in der Stadt."

"Meine Religion sagt, dass ich nicht zur Schule gehen darf, also bin ich von der Schule freigestellt."

"Meine Religion sagt, dass ich Un- und Andersgläubige beleidigen und bespucken muss, wann immer ich die Möglichkeit dazu habe."

"Meine Religion sagt, dass ich alle Bücher verbrennen muss, die ich sehe, außer der heiligen Schrift meiner Religion."

Wenn Du diesen Blödsinn tatsächlich gegen die Freiheit der Religionsausübung anführen willst, kann man berechtigt an Deinen intellektuellen Fähigkeiten zweifeln!

Du hast mir schon lange Grund gegeben an deinen intellektuellen Fähigkeiten zu zweifeln...

Eine Diskussion mit Dir wäre darum nur noch völlig unsinnig!

Sie war von Anfang an nicht wirklich zielführend.

Familiengerd  26.08.2018, 20:08
@Kevidiffel

Deine - sorry - völlig bescheuerten Beispiele haben überhaupt nichts mit Religionsausübung und ihrer Freiheit zu tun!

Wie kommst Du auf einen solchen Blödsinn, die Freiheit der Religionsausübung würde es erlauben, Gesetze zu ignorieren oder zu übertreten?!?!

Und das hat doch auch überhaupt nichts mit dem Fragefall zu tun!

Du hast mir schon lange Grund gegeben an deinen intellektuellen Fähigkeiten zu zweifeln...

Womit denn?

Der gravierende Unterschied: Ich habe nicht einen solch geradezu hirnrissigen Quatsch verzapft, wie Du es getan hast/tust.

stefanbluemchen  27.08.2018, 21:08
@Kevidiffel

Was soll denn dieser Quatsch?

Familiengerd  28.08.2018, 11:08
@telemann2000

Allerdings ist dieses Urteil hier völlig irrelevant.

Familiengerd  25.08.2018, 10:00

Deine Behauptung des Grundes für eine fristlose Kundigung ist unzutreffend!!

Messkreisfehler  25.08.2018, 10:01
@Familiengerd

Wenn mich ein Arbeitnehmer fragt ob er Sonntag Urlaub bekommt und der abgelehnt wird und er dennoch der Arbeit fernbleibt, dann entlasse ich ihn fristlos. So einfach...

Familiengerd  25.08.2018, 10:18
@Messkreisfehler
So einfach...

Bemerkenswerte und auch ziemlich "entlarvende" Aussage.

"Können" kannst Du selbstverständlich viel, Dich auch über Recht und Gesetz hinwegsetzen (tun ja auch alltäglich und immer wieder viele), Herr "preußischer Junker".