Sonntagsarbeit: wird der Ausgleichstag von meinen Überstunden abgezogen?
Ich bin in einer Firma mir ca. 120 Mitarbeiter(plus Leiharbeiter) ohne Betriebsrat ^^ fest angestellt. Vor zwei Wochen hatten wir zum ersten mal den Fall, dass wir am Wochenende durcharbeiten mussten um eine defekte Maschine zu reparieren, weil die gesamte Produktion gestanden ist. Jeder konnte das selbst entscheiden, aber es wurde eindeutig von einem erwartet dass man sich dafür meldet.
Soweit auch kein Problem. Ich hatte nichts geplant und habe Samstags und Sonntags jeweils ca. 8-8,5 Stunden gearbeitet.
Gestern hatte ich dafür meinen Ausgleichstag und war zuhause.
Heute habe ich erfahren, dass dieser Tag von meinen Überstunden abgezogen wird. Ist das so rechtens?
Zur Verdeutlichung: Wenn ich normal arbeite. Dann ist der Sonntag ein freier Tag und es passiert überhaupt nichts auf meinem Stundenkonto. Am Montag arbeite ich und "verdiene" 8 Arbeitsstunden -> Ergebnis + 8Stunden
Wenn ich Sonntags arbeite, dann bekomme ich dafür meine 8 Stunden (+ Zuschlag), am Montag habe ich frei und es werden dafür 8 Stunden von meinen Überstundenkonto abgezogen und ich bin auf null ...also praktisch zum Nulltarif für die Firma gearbeitet.
Das kann doch so nicht stimmen. ich werde das sonst nie wieder machen!! was meint ihr??
wäre super wenn sich jemand damit auskennt und falls das gesetzlich nicht in Ordnung ist, entsprechende §§ posten könnte. Schon mal danke
5 Antworten
Das stimmt so überhaupt nicht. Du hast am Sonntag gearbeitet, somit steht Dir Sonntagszuschlag zu. Am Montag hattest Du Deinen freien Ausgleichstag, der Dir absolut zusteht und dafür dürfen keine Überstunden abgezogen werden. Das wäre somit eigentlich Dein Sonntag gewesen, wo Du ja sowieso nicht dagewesen wärst.
Erklär mal Deinem Chef, dass das nicht stimmt. Wenn er nicht darauf eingeht, dann sag ihm ruhig, dass Du Dir einen Anwalt nimmst und Deine Forderungen durchsetzen wirst.
Wie ist es denn bei anderen Kollegen? Werden da auch Überstunden abgezogen?
Stimmt auch wieder. Hier wahrscheinlich nicht der Fall, da es wohl eine Ausnahme war.
Heute habe ich erfahren, dass dieser Tag von meinen Überstunden abgezogen wird.Ist das so rechtens?
Selbstverständlich nicht!
Für die Arbeit an dem Sonntag hast Du einen Arbeitstag aus Ausgleich frei zu erhalten - der selbstverständlich trotzdem zu bezahlen ist, sonst liefe der Ausgleichsanspruch ja "ins Leere"; Deine Überstunden haben damit nichts zu tun!
Der Anspruch ist im Arbeitszeitgesetz ArbZG § 11 "Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung" Abs. 3 Satz 1 formuliert:
Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist.
Anspruch auf einen Zuschlag, wie in den Antworten von Alexandra0809 und treppensteiger behauptet besteht nur dann, wenn er vertraglich vereinbart worden ist.
Ich hab mit meinem Bereichsleiter heute darüber gesprochen und ihm recht deutlich gesagt, dass das ganze von seiten des Arbeitsrecht nicht richtig ist und ich um Arbeitsstunden betrogen wurde . Er siehts genauso wie ich, aber ich denke von oben kommt da auch auf ihn etwas Druck und er gibt das so weiter wie es ihm aus der Personalabteilung gemailt wurde.
Er wird aber nochmal mit der zuständigen Dame reden und hat mir gesagt, dass das Ganze sicher auch noch rückgängig gemacht werden kann.
Ich finds schon krass, das betrifft 6 oder 7 Leute, jeder hat gejammert aber nicht wirklich was dagegen gemacht.
Vielen Dank für eure Antworten.
Ach so, der Ausgleichstag (im Gesetz) hat nichts mit der Bezahlung, sondern einzig mit Erholung zu tun, die gewährleistet sein soll.
Das stimmt ganz sicher nicht! Selbst wenn du Montag zu Hause bliebest und dir keine Überstunden abgezogen würden hättest du ja noch Anspruch auf einen Feiertagszuschlag.
Noch mal vorrechnen lassen und wenn die dabei bleiben, deutlich erwähnen, dass du das mal einem Anwalt zeigst.
Du bist wohl noch nicht lang dabei?
Anspruch auf einen Feiertagszuschlag
Aber nur, wenn es dazu eine vertragliche Vereinbarung gibt - sonst besteht ein solcher Anspruch nicht!
Woher weißt Du das denn??
Einen "Sonntagszuschlag" gibt es nur, wenn er vertraglich vereinbart wurde!