Abschlussprüfung geschrieben und danach Kündigung?

5 Antworten

Sobald du im Prüfungsprozess bist, also auf jeden Fall wenn du schon geschrieben hast, wirst du deine Prüfung beenden können und gegebenenfalls bestehen.

ich habe allerdings einen Fall mitbekommen in dem die Prüfung abgebrochen wurde, weil der Prüfling sich aggressiv verhalten hat. Der Prüfer hat sich geweigert, weiter zu machen und der Prüfling wurde sofort fristlos gekündigt. Joah. Auf dem allerletzten Meter verkimmelt

Kündigung? Wer hat gekündigt? Der Azubi oder der AG?

Eine Kündigung ist am Ende der Ausbildung nicht nötig, die Ausbildung endet mit Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse automatisch.

Greekchico 
Beitragsersteller
 29.11.2021, 09:05

Also bsp: ich schreibe die Abschluss Prüfung und 2 Wochen später WERDE ICH gekpndigt, aber die Ergebnisse kommen 1-2 Wochen nach der Kündigung. ist die Kündigung dann irrelevant oder wird dann der Abschluss nicht gegeben wegen der Kündigung ?

Hexle2  29.11.2021, 10:02
@Greekchico

Kündigungen während der Ausbildung nach der Probezeit sind sehr selten, da der Gesetzgeber hier hohe Hürden gesetzt hat und je näher das Ende der Ausbildung ist, desto schwerer wird es für den AG.

Zwei Wochen vor der Abschluss Prüfung käme m.E. nur eine fristlose Kündigung in Betracht und dafür müsstest Du schon einen sehr schwerwiegenden Grund liefern.

Davon mal abgesehen, gilt natürlich das Prüfungsergebnis, egal ob Du noch im Betrieb bist oder nicht. Wenn Du die Prüfung bestanden hast, wurde die Ausbildung erfolgreich beendet

Mit dem bestehen der Abschlussprüfung endet das Ausbildungsverhältnis automatisch. Bei nicht bestehen verlängert es sich automatisch.

Apokailypse  29.11.2021, 09:10

Eine automatische Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses gibt es nicht. Diese ist vom Auszubildenden formlos z beantragen....

JaquesSchabrack  29.11.2021, 09:12
@Apokailypse

Du hast Recht. Hab das gerade mal nachgelesen. Zu meiner Zeit war das noch anders. Aber wer hätte erahnen können, dass sich da die Rechtslage in den letzten 45 Jahren geändert hat. ;)

Danke für deine Korrektur!

War es eine Kündigung oder nur die Mitteilung, dass das Arbeitsverhältnis nach bestehen der Abschlussprüfung nicht weiter fortgeführt wird.

Darin besteht ein entscheidender Unterschied.

Nach BBiG endet das Ausbildungsverhältnis automatisch nach bestandener Abschlussprüfung. Dies ist auch der Fall wenn im Ausbildungsvertrag ein Ausbildungsende zum 31.12. eingetragen ist und die Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse bereits am 22.12. stattfindet. Somit ist das Ausbildungsverhältnis mit Ablauf des 22.12 beendet.

Da hat aber noch niemand irgendwen gekündigt.

Greekchico 
Beitragsersteller
 29.11.2021, 09:15

Also bsp: ich schreibe die Abschluss Prüfung und 2 Wochen später WERDE ICH gekpndigt, aber die Ergebnisse kommen 1-2 Wochen nach der Kündigung. ist die Kündigung dann irrelevant oder wird dann der Abschluss nicht gegeben wegen der Kündigung ?

Apokailypse  29.11.2021, 09:16
@Greekchico

Das eine hat mit dem Andern nichts zu tun. Hast Du ein Schrieben auf dem steht "Kündigung"? ... Ich glaube nicht!...

Greekchico 
Beitragsersteller
 29.11.2021, 09:20
@Apokailypse

Wieso denn es geht darum dass mein Chef mich gekündigt hat weil ich 1 Woche zwar Bescheid gegeben hab dass ich krank bin aber keine Krankmeldung nachgereicht hab (selber schuld ja ich weiß) habe aber jedoch meine Abschlussprüfung trotzdem geschrieben. Bekomme ich trotzdem den Abschluss wenn ich bestehe oder nicht? (Trotz Kündigung)

Apokailypse  29.11.2021, 14:34
@Greekchico

Nochmal das eine hat mit dem Anderen nichts zu tun.

Die Abschlussprüfung wurde geschrieben und wird bewertet. Das Ergebnis bekommst du mitgeteilt. Das hat mit der Kündigung nichts zu tun.

Was das für ein Chef ist, der einen Azubi 4 Wochen vor Ausbildungsende kündigt ist eine andere Sache.

Die Frage die sich stellt ist der Fall von "nicht bestehen". Da könntest du einen Antrag stellen auf Ausbildungsverlängerung. Da das Arbeitsverhältnis gekündigt ist (Vertrauensbruch) ist das wohl nicht mehr möglich. Somit wärst du dann gezwungen einen anderen Ausbildungsbetrieb zu finden, der dich zur zweiten Prüfung führt. Ohne diesen Betrieb keine Prüfungszulassung und somit auch keine abgeschlossene Ausbildung.

Hier wäre dringend angeraten mit der zuständigen Stelle der Ausbildung zu kontaktieren, wie in diesem Fall vorzugehen wäre.

Die zuständige stelle kenne ich nicht, da ich dienen Ausbildungsberuf nicht kenne... oft ist es die Handwerkskammer o.ä.

Greekchico 
Beitragsersteller
 29.11.2021, 14:36
@Apokailypse

Dachte Man kann die Prüfung auch ohne Betrieb wiederholen und muss sie dann eben selber zahlen , ansonsten top Antwort!

Apokailypse  29.11.2021, 14:39
@Greekchico

Ja das geht, aber dann solltest du definitiv Hilfe bei der IHK / HWK in Anspruch nehmen.

Wenn du die Prüfung bestanden hast / hast du bestanden.

Greekchico 
Beitragsersteller
 29.11.2021, 08:56

Das heißt wenn mein Chef mich kündigt obwohl ich meine Prüfung schon geschrieben habe ist das relativ egal?