Sonderkündigungsrecht wegen lauter Nachbarn?
Hallo zusammen,
ich brauche dringend eure Hilfe. Mein Freund und ich sind am 01.09.2012 in unsere erste gemeinsame Wohnung gezogen. Die Wohnung ist der Hammer. Tolle Lage und absolut toll. Jetzt ist es so, dass unter und ein altes Ehepaar (er ist 89 Jahre, sie k.A.) mit einem geistig behinderten Sohn wohnt (Alter ca. 50-60 Jahre). Die wohnen dort schon seit 18 Jahren. Bei den Herrschaften herrscht eine permanente Lautstärke, die absolut nicht akzaptabel ist. Der Fernseher dröhnt in einer Tour, dass bei uns in der Wohnung jedes Wort verstanden werden kann, der behinderte Sohn ist permanent am schreien, der Opa ist in einer Tour lautstark am husten und am niesen, die unterhalten sich nicht sondern schreien sich an usw. In unserem Badezimmer dröhnt das ganze auch schön. Uns ist klar, dass der behinderte Sohn nichts dafür kann, dass er solche Laute von sich gibt oder das der Opa da am husten ist. Manchmal liegen wir im Bett und machen uns schon sorgen ob da alles in Ordnung ist oder ob wir mal nachsehen müssen, ob alles okay ist, ob die n Krankenwagen brauchen usw. In der ersten Zeit lief nachts der Fernseher so laut, dass ich nachts zu meinen Eltern gefahren bin um zumindest etwas schlaf zu bekommen. Nach ca. 2 Wochen habe ich an einem Montag Abend dort mal geklingelt und die Oma ganz freundlich gebeten, ob die den Fernseher nicht leiser machen könnten. Wir würden in unserer Wohnung alles mitbekommen. Sie war auch ganz verständnissvoll und sagte, dass ihr behinderter Sohn den Fernseher wohl immer so laut hat und dass sie sich darum kümmern würde. Das ganze ging 2 Tage gut. Von Dienstags auf Mittwochs haben ich kein Auge zu gemacht (mein Freund ist in der Woche nicht da). Ich bin dann Mittwochs um 7 Uhr nach unten und hab die Oma nochmals darauf hingewiesen. Dann hat sie mich angefahren, dass die das ja garnicht sind, sondern das das von nebenan kommt. Da würde ein alter russischer Opa wohnen, arbeitslos und nachtaktiv. Okay, wir als "Neulinge" haben das erstmal so hingenommen. Da ich ja in der Woche alleine bin hab ich mich nicht getraut alleine rüberzugehen. Ich wusste ja nichtmal einen Namen geschweie denn, bzw. wo ich klingeln sollte. Eine Woche später habe ich dann einen Brief an die Hausverwaltung geschickt und die haben dann einen Brief an alle Parteien geschrieben und seitdem ist es zumindest nachts ruhig. Tagsüber ist es unverändert. Letzte Woche lag ich krank im Bett. Es war nicht auszuhalten. Auf der Arbeit ist man wie gerädert. Mein Freund hat am Wochenende die Schnauze voll. Gestern hatten wir Besuch von Freunden und es war nichtmal mit normaler Hintergrundmusik zu überschatten. Reden kann man mit denen ja anscheind auch nicht. Wir sind uns sicher, dass der Lärm von unter uns kommt, weil man es von draußen eindeutig zuordnen kann Daher meine Frage: Gibt es ein Sonderkündigungsrecht, das wir kurzfristig ausziehen können, sobald wir etwas neues haben?? Oder müssen wir die 3 Monate Kündigungsfrist hinnehmen, wie es im Vertrag steht?!
Danke!
5 Antworten
Ein Sonderkündigungsrecht gibt es dafür leider nicht, um die 3 Monate wirst Du leider nicht rumkommen. Der Vermieter hat aber für die Beseitigung der Lärmbelästigung zu sorgen. Gegen Husten und Niesen etc. wird er nicht viel machen können, aber gegen das ständige Schreien und den lauten Fernseher könnte er vorgehen.
Wie meine Vorredner schon gesagt haben, am besten schriftlich beim Vermieter beschweren. Hilfreich könnte es auch sein, der Beschwerde ein Lärmprotokoll beizufügen und Mietminderung anzudrohen. In welcher Höhe Du die Miete kürzen kannst, erfährst Du beim Mieterverein.
Allerdings solltest Du Dir auch überlegen, wie es dann mit dem Verhältnis zwischen Dir und Deinem Vermieter aussieht. Ich meine, Du wohnst dort noch nicht allzu lange und die "Lärmverursacher" immerhin schon 18 Jahre.
Danke für eure Hilfe. Heute Nacht war es wieder nicht zum Aushalten. Leider ist es bei uns so, dass es kaum ausgeschriebene Wohnungen gibt. Also haben wir uns vorrübergehend dafür entschieden den Weg über die Hausverwaltung nochmal anzutreten. Schließlich haben wir bereits viel Geld in die Wohnung gesteckt und wollen eigentlich ungern kampflos aufgeben, da die Wohnung wirklich geil ist und wir etwas vergleichbares mit Sicherheit nicht finden werden. Was hat denn die Hausverwaltung für Optionen da vorzugehen?? Die werden mit Sicherheit nochmal ein Schreiben schicken...und dann??
Einfach fristlos kündigen geht nicht. Ihr müsstet die Lärmbelästigung beanstanden, mit Fristsetzung und Mietminderungsandrohung. Da das natürlich nichts bringt, könnt ihr irgendwann evtl. die Miete ein wenig mindern.
Einfach regulär kündigen und was neues suchen.
Am besten Deinen Mieterverein anfragen.. Oder den Anwalt. Oder beides. Bei solchen Fragen könnte der Mieterverein besser informiert sein, als ein Forum bei gutefrage.de. Der Vermieter weist sicher alle Anschuldigungen von sich. Wer soll sich sonst noch drum kümmern und auskennen in solchen Angelegenheiten? Ich denke mal das Du damit genau richtig liegst.
Gibt es ein Sonderkündigungsrecht, das wir kurzfristig ausziehen können, sobald wir etwas neues haben??
Nein
Oder müssen wir die 3 Monate Kündigungsfrist hinnehmen, wie es im Vertrag steht?!
Ja
Was Ihr aber machen könnt Euch beim VM über die Lärmbelästigung schriftlich beschweren und evtl. die Miete mindern.
Danke für eure Hilfe. Heute Nacht war es wieder nicht zum Aushalten. Leider ist es bei uns so, dass es kaum ausgeschriebene Wohnungen gibt. Also haben wir uns vorrübergehend dafür entschieden den Weg über die Hausverwaltung nochmal anzutreten. Schließlich haben wir bereits viel Geld in die Wohnung gesteckt und wollen eigentlich ungern kampflos aufgeben, da die Wohnung wirklich geil ist und wir etwas vergleichbares mit Sicherheit nicht finden werden. Was hat denn die Hausverwaltung für Optionen da vorzugehen?? Die werden mit Sicherheit nochmal ein Schreiben schicken...und dann??