Sonderkündigung bei o2 - Wer hat Recht?
Ich blende erst einmal die Antwort ein, welche ich von o2 auf meine Sonderkündigung erhalten habe:
Wie man dem Brief entnehmen kann, war/bin ich zwar immer noch der Anschlussinhaber, habe aber den Anschluss ca. Anfang 2018 auf die Adresse meiner Mutter umschalten lassen, außerdem wurden ab dem Zeitpunkt auch die Zahlungen von Ihrem Konto abgebucht.
Da Sie nun verstorben ist und ich meinen eigenen DSL Anschluss habe, habe ich versucht vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.
Nun will o2 wissen wo ich wohne um zu prüfen ob ich ein Recht auf eine Sonderkündigung habe.
Warum wollen die das wissen?
6 Antworten
DU hast einen Vertrag mit denen
und die wollen jetzt wissen, ob du deine Mutter deinen alten Anschluss weiter genutzt hat, nachdem du ausgezogen bist, oder ob du jetzt nur ne Hintertür suchst, aus der mindestvertragslaufzeit raus zu kommen
wenn du jetzt nachweisen kannst, das du bereits Wochen/Monate vor dem Tod deiner Mutter ausgezogen bist, ist die Übernahme deiner Mutter plausibel... bist du NICHT umgemeldet, war und bleibt es DEIN Anschluss
In den AGB's wird drinstehen, wann du eine außerordentliches Kündigungsrecht hast. Mit dem Todesfall (mein Beileid) hat das erst mal nichts zu tun, sondern wohl damit dass du kündigen kannst, wenn du den Wohnsitz wechselst. Wenn dieser jetzt nicht dort ist, wo dein Mutter gemeldet ist/war, dann wirst du wahrscheinliche ein entsprechendes Kündigungsrecht haben.
Der Tod Deiner Mutter, zu dem ich mein Beileid ausspreche, löst in diesem Fall kein außerordentliches Kündigungsrecht aus. Deine Mutter war ja nicht Vertragspartner. Von welchem Konto die Beiträge bezahlt wurden und wer den Anschluss genutzt hat spielt dabei überhaupt keine Rolle.
Was aber ein außerordentliches Kündigungsrecht auslöst, ist der Auszug aus der Wohnung, bzw. die für Dich dann fehlende Verfügungsgewalt die einen Telfonanschluss überhaupt nur sinnvoll macht.
Daher sind die geforderten Belege beizubringen.
Weil die eben wissen wollen, ob ein Sonderkündigungsrecht besteht.
Ein "Umschalten" auf eine andere Adresse ist kein Übergang des Vertrags auf eine andere Person.
Das Sonderkündigungsrecht steht dir nur dann zu, wenn du an einem Ort wohnst, andem der Anbieter seine Leistung NICHT anbieten kann.
Für einen DSL-Anschluss ist es egal, wo man ihn nutzt. Von daher wollen die eben wissen, ob der Vertragsinhaber den Anschluss an seinem Wohnort nutzen kann. Kann er das, ist ein Sonderkündigungsrecht auch nicht gegeben.
Anders sähe es aus, wenn die Mutter Vertragspartner gewesen wäre.
Die wollen schauen, ob du in deiner jetzigen Wohnung deren DSL Anschluß geschaltet bekommen kannst. Wenn dem so ist, gibts keine Kündigungsannahme.
nicht ganz richtig in diesem Fall.....
Der FS hat den Anschluss zuletzt an der Adresse seiner Mutter genutzt, auf diese Wohnung hat er nun keinerlei Verfügungsgewalt mehr, daher entsteht durch das alleinige aufgeben der Wohnung ein Sonderkündigungsrecht.