14 Tage Rückgaberecht auch wenn das teil Kaputt ist?


05.01.2022, 01:41

Tägiges*

6 Antworten

Beim Kauf im Einzelhandel besteht kein "Rückgaberecht", dass ist ein weit verbreiteter Irrtum. Der Händler muss beim Verkauf im Laden die Ware nicht mehr zurücknehmen, wenn er es tut macht er dies aus Kulanz.

Dieses 14-tägige Rückgaberecht besteht lediglich im Online-Handel da der Kunde dort keine Möglichkeit hat das Produkt vor dem Kauf genauer zu untersuchen, bedeutet er muss sich auf das verlassen was auf Bildern und in Textform vorliegt. 

Wenn du etwas kaufst und dies aus Eigenverschulden einen Defekt erleidet, dann ist es auch dein Problem und nicht das Problem des Verkäufers. Der Verkäufer haftet nicht für die Unfähigkeit des Kunden. 

Du hast also weder im Einzelhandel, noch beim Online-Handel die Möglichkeit eine defekte Ware aufgrund von Eigenverschulden zurück zu geben.

Da kein Transportschaden vorliegt, sonder schlichtweg DU das Teil zerstört hast, hast du keinerlei Ansprüche an den Verkäufer.

Es wird in jedem Fall schwierig, da diese 14 Tage ja dazu dienen, zu prüfen, ob einem eine Sache gefällt. Wenn nicht muss man sie wiederverkaufbar zurücksenden. Das ist bei Dir ja nicht der Fall. Aber vielleicht ist der Kundenservice ja kulant.

Da du dir das Display, nehme ich an, von einem Unternehmer geholt hast, und du selbst Konsument bist, gilt das KschG!

Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich jedoch leider nur auf Fehler, die schon während des Kaufes bestanden haben, nicht solche, die du dem Produkt erst zugefügt hast.

Wenn die Sprünge schon beim Kauf bestanden hätten, wäre das natürlich ein offener Mangel, jedoch aber nur geringfügig, da das Display ja trotzdem funktioniert. Du hättest dich jedoch auch darauf berufen können, dass der Fehler (für dich) wesentlich ist.

Wenn das Display noch vorhanden gewesen wäre, hätte dir der Verkäufer entweder dein Display ersetzen müssen, oder den Schaden auf Kulanz beheben.

Im Falle dass das Display nicht mehr vorhanden ist, hättest du wenigstens dein Geld zurück bekommen müssen.

Fazit:

Du hast leider kein Recht auf Anspruch der Gewährleistung, die jedoch nicht 14 Tage lang ist, sondern 2 Jahre, weil es ein bewegliches Objekt ist.

Grüße,

Coffeelover615

Du kannst das Teil zurückgeben, wenn es einen Mangel hatte.

Wenn Du es mies behandelst, dann ist das kein Mangel des Produktes.