Paypal Inkasso Drohung - keine schritliche Mahnung erhalten was tun?

6 Antworten

aber die Emailadresse ist so alt das ich garkeine Emails mehr darauf empfangen kann!

Das ist irrelevant.

Ich meine es geht doch nicht das sie mir keine Schriftliche Mahnung geschickt haben was ist wenn wie in meinem Fall der Kunde diese Emails nicht bekommen kann?

Es ist rechtlich statthaft per Email zu mahnen, wenn auch nicht sehr beweissicher. Aber das ist ein gewöhnlicher Brief auch nicht.

Dass du deine Email-Adresse nicht mehr nutzt spielt wie gesagt keine Rolle, aktualisiere deine Daten.

Dann muss man doch erst eine Mahnung auf dem Postweg schicken oder irre ich mich da?

Ja tust du, das BGB sieht keine Form für die Mahnung vor. Das Wedeln mit dem Zeigefinger kann eine Mahnung darstellen.

Jetzt ist die Frage was ich machen kann, ich will keine 108,20€ bezahlen, denn die 24,99€ wurden ja schon am Donnerstag bei der Bank abgegeben als Überweisung auf das Paypal Konto.

Dann zahl die auch nicht.

Was kann ich da machen?

Überweise Paypal noch pauschal 6,- € für die Rücklastschrift und Zinsen. Wird dein Konto nicht freigeschaltet hast du zwei Möglichkeiten

  1. Du zahlst nicht mehr mit Paypal
  2. Du strebst eine Klage im Eilverfahren an oder klagst auf negative Feststellung.

Paypals Partnerkanzlei KSP klagt aus Prinzip nicht. Find ich ziemlich witzig.

Ich dachte mir Paypal ist so schlau und zieht es dann normalerweise wieder ein

Paypal hat schlau formulierte Nutzungsbedingungen...

Im Falle von Rücklastschriften sind Sie als Käufer für alle Kosten und Gebühren verantwortlich, die anfallen, wenn Ihr Bankkonto nicht hinreichend gedeckt ist ("fehlgeschlagene Lastschrift"), wenn Sie die Rücklastschrift versehentlich oder unberechtigterweise veranlasst haben ("Rücklastschrift") oder wenn Sie uns inkorrekte Bankdaten übermittelt haben ("fehlgeschlagene Lastschrift").

Die Kosten für eine Rücklastschrift sind übrigens auch in den Nutzungsbedingungen vermerkt.

...aber die Emailadresse ist so alt das ich garkeine Emails mehr darauf empfangen kann..

Da gibt es Datenschutzgrundsätze, wo man u.a. folgendes lesen kann...

Wir verwenden Ihre E-Mail-Adresse oder Anschrift, um die Eröffnung Ihres PayPal-Kontos zu bestätigen, um Ihnen Benachrichtigungen über den Eingang bzw. die Abbuchung von Zahlungen über PayPal zuzusenden (einschließlich Empfehlungsbonuszahlung, wie nachfolgend beschrieben)

Aus dem Grunde sollte man seine E-Mail Adresse auch immer auf den aktuellen Stand halten.

In den Datenschutzgrundsätzen sind übrigens auch die Unternehmen aufgeführt, an die Paypal Deine Daten zum Zwecke des Forderungseinzugs weiterleitet. Wäre normalerweise die erste Maßnahme gewesen zu prüfen, ob das betreffende Inkassounternehmen, von dem Du das Briefchen erhalten hast überhaupt zum Einzug der Forderung berechtigt ist.

Und noch ein Highlight aus den Nutzungsrichtlinien.

Für die vorliegende Vereinbarung und das zwischen uns bestehende Rechtsverhältnis gilt das Recht von England und Wales. Im Falle von Beschwerden, die nicht anderweitig beigelegt werden können, haben englische Gerichte eine nicht-ausschließliche Zuständigkeit. Das bedeutet, Sie können in England klagen, können aber auch einen anderen Gerichtsstand wählen.

Von daher würde ich nach Prüfung der Forderung und des Inkassobetreibers diesen Passus aus der Nutzzungsrichtlinie befolgen....

Sollte ein Konflikt zwischen Ihnen und PayPal auftreten, so ist uns daran gelegen, von Ihrem Anliegen zu erfahren und darauf einzugehen sowie, falls wir nicht in der Lage sein sollten, dies zu Ihrer Zufriedenheit zu tun, Ihnen eine neutrale und kostengünstige Form der schnellen Streitbeilegung zu bieten. Wenden Sie sich hierfür telefonisch oder online über die Funktion "Schreiben Sie uns eine E-Mail" auf der "Kontakt"-Seite an unseren Kundenservice.

kevin1905  03.08.2014, 01:39
Die Kosten für eine Rücklastschrift sind übrigens auch in den Nutzungsbedingungen vermerkt.

Irrelevant. Rücklastschriftkosten sind Schadenersatz. Schadenersatz kann nur für tatsächlich angefallenen Schaden verlangt werden oder eine angemessene Pauschale. Es darf kein Reingewinn entstehen.

Wenn die Rückbelastung 5,- € kostet, kann ich nicht 10,- € erstattet verlangen, es fehlt die Rechtsgrundlage.

Wäre normalerweise die erste Maßnahme gewesen zu prüfen, ob das betreffende Inkassounternehmen, von dem Du das Briefchen erhalten hast überhaupt zum Einzug der Forderung berechtigt ist.

Guter Einwand! =) § 174 BGB.

Für die vorliegende Vereinbarung und das zwischen uns bestehende Rechtsverhältnis gilt das Recht von England und Wales.

Unwirksam. Deutsche Nutzer unterliegen in Deutschland immer deutschem Recht, wenn sie Verbraucher nach § 13 BGB sind und der Ort der Vertragserfüllung in Deutschland liegt. Das ist bei deutschen Kunden die aus Deutschland das Internet nutzen immer der Fall.

Raoul Zanzara, UserMod Light  03.08.2014, 15:21
@kevin1905

Irrelevant. Rücklastschriftkosten sind Schadenersatz. Schadenersatz kann nur für tatsächlich angefallenen Schaden verlangt werden oder eine angemessene Pauschale. Es darf kein Reingewinn entstehen.

Kennst Du den Inhalt des Schreibens (und damit den Aufbau der Forderung oder den Verfasser) das dem Fragesteller vorliegt?

Wenn die Rückbelastung 5,- € kostet, kann ich nicht 10,- € erstattet verlangen, es fehlt die Rechtsgrundlage.

In den AGB steht 5 EUR. Wurde etwas anderes von mir behauptet ?

Unwirksam. Deutsche Nutzer unterliegen in Deutschland immer deutschem Recht, wenn sie Verbraucher nach § 13 BGB sind und der Ort der Vertragserfüllung in Deutschland liegt. Das ist bei deutschen Kunden die aus Deutschland das Internet nutzen immer der Fall.

Wird auch von Paypal nicht bestritten. Lies Dir doch mal den Satz der nach dem zitierten Text folgt durch (Punkt 14.3 der Nutzungsbedingungen, falls es da Orientierungsschwierigkeiten geben sollte).

mepeisen  04.08.2014, 00:35
@Raoul Zanzara, UserMod Light

Es interessiert nicht, was in den AGB steht. Bei den AGB gibt es eine Inhaltskontrolle und solche pauschalen Gebührenlisten für Schadensersatz sind unwirksam. Das wurde schon zigfach vor deutschen Gerichten behandelt. Wenn Paypal ein höherer Schaden entsteht als diese 3€, dann können sie das ja gerne vor Gericht nachweisen. Da ich davon ausgehe, dass es Paypal gar nicht erst probieren wird, würde ich - egal wie die AGB lauten - diese überhöhten Forderungen schlichtweg überweisen.

Schadensersatz soll wie das Wort schon ausdrückt, einen angerichteten Schaden er´setzen. Willkürliche Strafzahlungen gehören nicht dazu.

Ich dachte mir Paypal ist so schlau

Spannend. Stellt sich die Frage, woher Paypal wissen soll, dass Gehalt drauf ist. Oder lässt du dir das Gehalt direkt aufs Paypal-Konto überweisen?

Ich würde dem Inkasso einen Dreizeiler schicken: "Wertes Inkasso. Ich weise die Forderung vollumfänglich mangels Vorlage einer Vollmacht zurück. Ich habe auch nie eine Mahn-EMail erhalten, befinde mich nicht in Verzug. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien."

Normalerweise folgen noch diverse Bettelbriefe, die man aber ignoriert. Sollte es zu einem gerichtlichen Mahnbescheid kommen, widerspricht man dem. Es gibt keine Rechtfertigung dafür, warum Paypal die Hilfe eines Inkassobüros braucht, um Mahnungen zu verschicken und dementsprechend muss man die Inkassogebühren auch nicht bezahlen. So einfach ist die Welt, auch wenn Inkassobüros gerne etwas anderes vorschwindeln.

Kirschkerze  02.08.2014, 18:02

Doppelpost

rainerendres  02.08.2014, 22:36
@Kirschkerze

Die "Hinweise" von Kirchkerze kann man meiner Meinung nach in der Pfeife rauchen

Kirschkerze  02.08.2014, 18:02

"es Inkasso. Ich weise die Forderung vollumfänglich mangels Vorlage einer Vollmacht zurück. Ich habe auch nie eine Mahn-EMail erhalten,"

a) er hat Mahn-Emails erhalten (nur ist sein Mail account inaktiv - das ist sein Problem) und b) es sind keine Mahnungen notwendig. Er befand sich im Verzug nachdem die Lastschrift nicht eingelöst wurde

mepeisen  02.08.2014, 18:12
@Kirschkerze
er hat Mahn-Emails erhalten (nur ist sein Mail account inaktiv - das ist sein Problem)

Nö. Das Gegenteil ist nicht beweisbar. Davon abgesehen interessiert nicht, ob der Account still gelegt wurde oder der Spam-Filter zugeschlagen hat. Der Gläubiger muss nachweisen, dass der Schuldner die Mahnung definitiv erhalten hat und das kann er nicht.

es sind keine Mahnungen notwendig. Er befand sich im Verzug nachdem die Lastschrift nicht eingelöst wurde

Das stimmt sogar. Allerdings wirklich nur deswegen, weil vor Gericht die Lastschriftrückgabe mit einer Verweigerung gleichgesetzt wird. §286 BGB Absatz 2, Ziffer 3. Allerdings interessiert auch das nicht. Das Inkasso muss man trotzdem nicht bezahlen und es hindert nichts daran, das einfach mal so dem Inkasso zu schreiben.

Aufgrund der fehlenden Vollmacht ist das Schreiben des Inkassos sowieso nichtig. Das Inkasso beginnt durch die Zurückweisung mangels Vollmacht wieder bei 0. Mit dem feinen Unterschied, dass alles bezahlt ist und deswegen die Beauftragung eines Inkassos nicht mehr statthaft ist. So ein Pech aber auch. Man schlägt das Inkasso hier mit den eigenen Waffen und das ist vollkommen legitim.

Natürlich können sie auch per Email mahnen. DU hast dafür Sorge zu tragen, dass du in deine Emailadresse reinschaust die du dort angegeben hast. Zudem bist du nach 30 Tagen sowieso automatisch im Verzug. Es ist auch normal das Paypal nicht automatisch wieder vom Konto abbucht wenn es zu einer Rücklastschrift kam, immerhin entstehen jedes mal Rücklastschriftkosten.

rainerendres  02.08.2014, 22:40

Schau in die einschlägigen Urteilsdatenbanken wie z.b jurion.de

Keine einzige Klage im Zusammenhang mit paypal/KSP oder BFS ist aufgelistet

Warum wohl ?

Siehe oben

kevin1905  03.08.2014, 01:41
@rainerendres
Warum wohl ?

Weil man beim Poker auch kein Pärchen spielt, wenn man weiß das der Gegner ein Full House haben könnte ;-)

mepeisen  03.08.2014, 10:16
Zudem bist du nach 30 Tagen sowieso automatisch im Verzug.

Völlig falsch und das weißt du. Gegenüber Verbrauchern reicht es gerade nicht, sich einfach 30 Tage hinzusetzen. Man muss den Verbraucher bei Vertragsschluss ausreichend belehren, was niemand in der Praxis tut.

Verbreitet doch nicht so hartnäckig diesen Rechtsirrtum.

" Ich dachte mir Paypal ist so schlau und zieht es dann normalerweise wieder ein"

eine Lastschrift darf rechtlich nicht nochmal zur Einlöse gebracht werden ohne erneut erteilte Erlaubnis des Kontoinhabers.

"kam ein Brief vom Inkasso Unternehmen ich soll nicht mehr 24,99€ bezahlen sondern 108,20€ !!!"

selbst schuld. Du hättest drauf achten müssen und auf dein Konto schaun sollen. Man kann ja auch logisch denken und davon ausgehen wenn da NICHT nochmal eingezogen wird dass man viiiielleicht mal überweisen sollte. Eine Mahnung ist nicht notwendig wenn ein fester Zahlungstermin für die ursprüngliche Forderung festgelegt war. Und das war er auch. Wenn das nicht bezahlt wird darf das sofort an ein Inkassounternehmen weiter geleitet werden. (und übrigens Mahnungen reichen auch per Mail. Per Post muss da gar nichts geschickt werden)

"aber die Emailadresse ist so alt das ich garkeine Emails mehr darauf empfangen kann" schau mal die waren sogar so nett und haben was geschickt obwohl sie nicht mussten. Was kann Paypal dafür wenn du deine Email Adresse nicht aktualisierst???? Das hast du mal sowas von eindeutig verdient. Zahl die 108 liebe schnell sonst wirds noch mehr.

"als Überweisung auf das Paypal Konto. "

die geht wohl zurück. wenns beim Inkassounternehmen ist ist dein Account in so einer Form gesperrt dass nichts mehr drauf eingeht. Und selbst wenn es ankommt - du musst IMMER noch die 108 zahlen! Mit schuldbefreiender Wirkung kannst du ausschließlich an das Inkassounternehmen schicken!!!! Alles was du jetzt an Paypal überweist kratzt das Inkassounternehmen nicht. Du schuldest denen jetzt 108 €

mepeisen  02.08.2014, 18:08
eine Lastschrift darf rechtlich nicht nochmal zur Einlöse gebracht werden ohne erneut erteilte Erlaubnis des Kontoinhabers.

Das stimmt nicht. Richtig ist, dass eine weitere Lastschrift (ein sogenannter Hoffnungslauf) auf eigene Gefahr geschieht. wenn das wieder fehlschlägt, darf man dafür keinerlei Kosten erheben. Aber verboten ist ein solcher Hoffnungslauf streng genommen nicht.

Man muss dabei berücksichtigen, dass es verschiedene Abweisungsgründe für eine Lastschrift gibt. Hier fand keine Abweisung wegen "Widerspruch" statt (das könnte villeicht das SEPA-Mandat erlöschen lassen und dann hättest du eigentlich auch Recht), sondern der Grund "Mangelnde Deckung".

Eine Mahnung ist nicht notwendig wenn ein fester Zahlungstermin für die ursprüngliche Forderung festgelegt war.

Verbreite doch nicht ständig diesen Unsinn. Ein bloßer Zahlungstermin auf einer Rechnung begründet gegenüber einem Verbraucher keinesfalls den Verzug.

Und das war er auch

Kannst du hellsehen oder woher weißt du das?

und übrigens Mahnungen reichen auch per Mail. Per Post muss da gar nichts geschickt werden

Wobei der Gläubiger in Gefahr läuft, dass die im Spamfilter verschwinden o.ä. Der Gläubiger muss den Erhalt der Mahnung beweisen. Das ist bei eMails nur schwer bis gar nicht möglich. Bei normaler Briefpost streng genommen aber auch kaum möglich.

Wenn das nicht bezahlt wird darf das sofort an ein Inkassounternehmen weiter geleitet werden.

Was nicht bedeutet, dass man die Inkassogebühren bezahlen muss. Was der Gläubiger darf und was er erstattet bekommt, sind zweierlei paar Schuhe.

die geht wohl zurück

Dann liegt ab diesem Zeitpunkt Annahmeverweigerung und Gläubigerverzug vor und damit sind SÄMTLICHE Folgekosten dem Gläubiger selbst anzulasten. Wer die Geldannahme verweigert, der kann klagen, wie er will, er bekommt dann nur noch das Geld, nicht mehr die Gerichtskosten und Co. Die Auswirkungen des Gläubigerverzugs kann man im BGB nachlesen.

Mit schuldbefreiender Wirkung kannst du ausschließlich an das Inkassounternehmen schicken!!!

Völliger Blödsinn. Solange Paypal Forderungsinhaber ist, kann immer auch schuldbefreiend an Paypal gezahlt werden. Sollte das Inkasso die Forderung aufgekauft haben, begeht es bereits Betrug, denn dann handelt es in eigenem Namen und darf damit keinerlei Inkassogebühren erheben.

Du schuldest denen jetzt 108 €

Nö. Man hat keinerlei Vertragsbeziehung mit dem Inkassobüro. Man schuldet dem Inkassobüro auch absolut nichts.

HelpMeee11 
Beitragsersteller
 02.08.2014, 18:03

Diese Antwort ist nicht sehr hilfreich das hättest du dir sparen können!!

Kirschkerze  02.08.2014, 18:05
@HelpMeee11

Nur weil dir die Antwort net in den Kram passt ne?

Wenn die Rechtslage sagt du musst zahlen dann leb damit und heul net rum. Oder glaubst du das Inkassounternehmen erlässt dir die Schulden wenn du das tust? Lern draus. (und tu nicht so als wäre Paypal schuld an der Situation)

HelpMeee11 
Beitragsersteller
 02.08.2014, 18:06
@Kirschkerze

Du bist ja ein ganz schlauer Moralapostel! Du hast wohl keine Ahnung, und denkst du bist der beste Jurist im Land? .. Ich lasse dich in deinem Glauben... aber Ahnung hast du wohl keine.

Sebbel2  02.08.2014, 18:09
@HelpMeee11

Na, wenn du doch hier der Oberchecker bist. Warum stellst du dann überhaupt die Frage?

Übrigens, Firmen müssten überhaupt NICHT Mahnen...

mepeisen  02.08.2014, 18:14
@Sebbel2
Übrigens, Firmen müssten überhaupt NICHT Mahnen...

Und auch hier: Bitte nicht diesen widersinnigen Rechtsirrtum verbreiten. Gerade gegenüber Verbrauchern muss man in vielen Fällen mahnen, damit der Verbraucher korrekt in Verzug gesetzt wird. Es gibt nur sehr wenige Ausnahmen. Beispielsweise dort wo gesetzlich oder vertraglich (Nein, die Rechnung gehört nicht zum vertrag) eine Zahlung nach dem Kalender bestimmt ist.

So ist beispielsweise bei der Wohnraummiete gesetzlich festgelegt, dass die zum 3. des Monats bezahlt werden muss...