Polizei zeigt "STOP!" an, muss ich dann sofort anhalten?
Hallo,
wie schon gesagt wenn die Polizei (Streifenwagen) hinter mir fährt erst die Lichthupe kurz benutzt und dann "STOP!" und Blaulicht anmacht muss ich auf der Stelle anhalten oder kann ich bis zu einer geeigneten Stelle weiterfahren wo es keine Gefahrensituation darstellt?
Ich meine die Polizei könnte mich ja auch überholen und somit ein sofortiges anhalten mitten auf der Hauptstraße erzwingen wenn es nötig wäre oder?
Also kann ich bis zu einem sicheren Ort ca 300 Meter weiterfahren oder darf man das nicht?
Wenn es geht mit gleich schreiben wo ich das genau nachlesen kann. (also Gesetz oder Verordnung)
13 Antworten
ich kenne den genauen gestzestext jetzt auch nicht auswendig. aber egal ob es jetzt das auto betrifft oder nicht....so lautet die grundaussage....."der anordundnung der exekutive ist unverüglich folge zu leisten...".
wobei unverzüglich natürlich etwas dehnbar ist.
im besagten fall würde, was ich auch schon gemacht habe, so reagieren....
blinker raus...langsamer werden und bei nächst bester gelegenheit rechts ranfahren und anhalten. den das tempo verringern und blinker geben ist schon ein teil der folgeleistung.
falls der polizei dann der platz nicht "gefällt",werden sie dich schon weiterleiten zu einem geeigneten platz.
die "ausrede" gefahrlos anhalten...zieht natürlich nicht ganz, da dich der polizeiwagen ja durch das blaulicht absichert. also sind 300m schon relativ weit.
wie gesagt, die betonung liegt im begriff "unverzüglich". und das ist natürlich ermessenssache. wenn du gute gründe hattest kannst du natürlich (am besten über anwalt) einspruch erheben. (ich mußte erst mein hasch verstecken...wär aber schlecht :-) ).
Du kannst versuchen weiterzufahren, dabei das Tempo zu verlangsamen und den Blinker zu setzen ... damit die Polizei erkennen kann was Du vorhast.
Diese Deine Absicht kannst Du noch durch ruhige und klar verständliche Gesten unterstreichen.
Sollte Dir aber bedeutet werden, dass Du Dein Fahrzeug sofort zum Stillstand bringen sollst, dann musst Du dieser Aufforderung auch unverzüglich Folge leisten.
Tust Du das nicht, kommt Dir das im wortwörtlichen Sinne "teuer zu stehen"
hey also je länger du nicht sofort reagierst, desto unverblümter werden sie ihre willensäusserung kund tun,- wenn du zu lange nichts merkst, wirds auch ein z u .... geben, abdann wird dann euro in t e r a k t i o n als sehr, sehr ERNST U ND DISTANZIERT UND TOTAL NICHT SO LUSTIG ... bezeichnet werden müssen, und auch noch andere klare konsequenzen werden eher strenger ausfallen, als sie es ausgefeallen wären, wenn du auf erste signale sofort reagiert hättest.-
Sicherheit im Strassenverkehr geht immer vor. Wenn dein Fahrzeug nicht derart beschädigt ist das eine Weiterfahrt sehr Gefährlich wäre dann muss man bis zu einer geeigneten Stelle weiterfahren und dort erst stoppen.
Also wenn sie das Blaulicht anmachen dann fahren sie wohl schon eine ganze Weile hinter dir her mit dem leutenden Zeichen. Natürlich sollst du an einer Stelle halten wo das Halten keine Gefahrfür dich und andere darstellt. Dazu brauch man auch keine Paragraphen. Solltest du ne Anzeige bekommen haben dann wird die Polizei schon im Recht sein. Ansonsten konsultiere eine seriöse Rechtsauskunft.