Glasscheibe ausversehen kaputt, zahlt die Haftpflicht?
Hallo zusammen,
mir ist gestern ancht ein missgeschick passiert: und zwar wollte ich anch der weihnachtsfeier unseres vereins das fenster (uralt) schließen, dazu muss man mit sanfter gewalt das offenstehende fenster in den rahmen drücken und mit einem hebel verschließen. Jetzt ist gestern mit ein paar schlägen (schon mit ein bißchen kraft aber da wäre eine normale scheibe nie gebrochen) draufgehauen im unteren ereich und das teil ist kaputt gegangen... wie siehtd as aus muss ichd as jetzt selber bezhlen oder besteht die chance dass das über die haftpflicht abgerechnet werden kann?
vielen dank für die hilfe und frohe weihnacheten^^
6 Antworten
Wenn solche Schäden bei deiner privaten Haftpflichtversicherung incl. sind, kannst du es melden.
Schadenersatzansprüche des Vereis gegen Dich kannst Du an Deinen Privathaftpflichtversicherer weiterleiten. Dieser prüft dann, ob die Forderung berechtigt ist, und wird einen berechtigten Anspruch befriedigen.
Hoffentlich war die Scheibe nicht schon vorher angeknackt. Das liesse sich feststellen. Normal wäre das ein Schaden von Dir verursacht und gedeckt, aber die Gewaltanwendung könnte schon als mutwillig angesehen werden, damit wäre keine Deckung mehr gegeben. Aufgrund der sich anhäufenden Versicherungsbetrüge sind die Versicherer zwischenzeitlich sehr pingelig. Allein die Frageformulierierung würde mich hellwach machen.
Ich empfehle nachzudenken.
Normal ein Haftpflichtschaden - aber in dem Fall würd ich keinen Pfennig bezahlen, denn wenn die nicht in der Lage sind ihre Fenster in Ordnung zu halten, ist der Schaden selbst verursacht!
Wenn ein Fenster nur mit sanfter Gewalt zu schließen ist, kann man es wohl als defekt bezeichnen. Da zahlt keine Haftpflicht etwas. Dass du dagegen geschlagen hast, war ja Absicht. Der Eigentümer (der Verein) hat diese vorsätzlich sanfte Gewaltanwendung jsa gebilligt. Jetzt auf Kosten einer Versicherung das Femnster richten zu lassen, geht nicht.