Sind Zivilpolizisten von der Kriminalpolizei?
Schon öfters wurde ich Zeuge, wenn junge Leute von 2 Zivilpolizisten "einfach so" durchsucht wurden. Ich finde das menschenverachtend und frage mich, ob das nicht rechtswidrig ist und ob sowas nur Kriminalpolizisten machen ?
6 Antworten
einfach so werden sie es bestimmt nicht gemacht haben .. so langweilig ist den Beamten bei der Polizei normalerweise nicht ..
Polizeibeamte in zivil sind nicht zwangsläufig von der Kriminalpolizei. Auch die Beamten der Schutzpolizei (sowohl im Einzeldienst als auch bei der Bereitschaftspolizei) versehen Dienst in ziviler Kleidung (wenn es sinnvoll/notwendig ist).
Für die Durchsuchung einer Person und mitgeführter Sachen gibt es versch. gesetzliche Ermächtigungsgrundlagen und dementsprechend versch. Voraussetzungen die vorliegen müssen, damit die Maßnahme rechtmäßig und nicht rechtswidrig ist.
Wenn die Identität einer Person festgestellt werden soll und sich diese Person nicht ausweisen kann/will, darf sie zum Zwecke der Identitätsfeststellung durchsucht werden.
Beim Verdacht einer Straftat ist die Durchsuchung der Person gem. §102 StPO möglich, wenn davon auszugehen ist, dass bei der Durchsuchung Beweismittel aufgefunden werden können.
Außerdem gibt es in den Polizeigesetzen der Bundesländer noch versch. Ermächtigungsgrundlagen für eine Durchsuchung (in Hessen z.B. §§18, 36, 37 HSOG). Hier dürfen Personen z.B. dann durchsucht werden, wenn sie sich an bestimmten gefährdeten Orten aufhalten und bei einer präventiven Identitätsfeststellung auch zum Zwecke der Eigensicherung.
Dank Dir! Wieder mal eine sehr kompetente und informative Antwort (wie immer) Danke auch all den anderen. LG :)
Zur Frage oben:
Nein, Polizisten in ziviler Kleidung müssen nicht zwangsläufig von der Kripo sein - in den meisten Fällen (wenn sie auf der Straße Leute "kontrollieren") sind es jedenfalls nicht.
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"Einfach so" kann und wird die Polizei niemanden durchsuchen. Es gibt bestimmte Orte (Bahnhöfe, Rotlichtviertel,...) wo die Polizei verdachtsunabhängig kontrollieren und dann auch durchsuchen darf. Dabei verlassen sich die Polizisten auf ihre Erfahrung und kontrollieren dann eben Leute (und dabei erwischen sie natürlich auch viele "unbescholtene Bürger", die nix angestellt haben).
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Bei Durchsuchungen gebietet es - wie du richtig sagst - die Menschenwürde (bzw. das Grundrecht der Menschenwürde) dass nicht jeder dabei zugaffen kann. An manchen Örtlichkeiten geht es und an manchen eben nicht. Generell hast du aber Recht damit, dass Durchsuchungen nicht "in aller Öffentlichkeit" statt finden sollten!
ich hatte dir umfassend geantwortet und bevor ichs senden konnte, hat GF die Seite (deine Frage) gelöscht.
Damit ich antworten kann, stelle die Frage bitte als NEUE FRAGE - danke
es sind ausgebildete Polizisten, die sich auch ausweisen müssen, wenn sie auf zivilstreife sind
Ja Zivilpolizisten sind ausgebildete Polizeibeamte, Zivil bedeutet nur das Sie in Zivil (alltsgskleidung) im Dienst sind. Du vermutest das Diese Polizisten die du gesehen hast jemanden einfach so durchsuchen, aber vielleicht bestand ein Verdacht auf eine Straftat oder eine so aussehende Person wurde gesucht. Aber selbst wenn nicht, Polizisten dürfen Personen jederzeit überprüfen. Ähnlich wie wenn Dich ein Polizist anhält wenn Du mit dem Auto unterwegs bist (allgemeine Polizeikontrolle).
Nein, Polizisten dürfen Personen nicht einfahc so durchsuchen, das ist shcon durach das GG verboten.
Wenn ein begründeter Verdacht auf eine Straftat vorliegt, dann dürfen sie das.
Der Verdacht einer Straftat ist nur einer der möglichen Gründe für eine Durchsuchung ... es gibt auch Ermächtigungsgrundlagen in den Polizeigesetzen der Bundesländer .. hier ist dann keine Straftat notwendig!
und was bitteschön ist ein "begründeter Verdacht"??? Das Aussehen etwa?
Die repressive Kontrolle mit Durchsuchung ist ja nur einer der Gründe die das Gesetz für eine Durchsuchung vorsieht. Wenn eine Straftat vorgefallen ist und es Hinweise auf die Täter gibt, kann z.B. auch das Aussehen ausschlaggebend für eine Kontrolle sein.
Naja, zumindest in NRW ist es nur bei verdacht auf eine Straftat möglich, wenn ich mich richtig erinnere.
In z.B. Bayern ist es da wieder anders. Die haben da ein paar mehr, oder besser witreichendere Grundlagen.
@Aronphoenix
Nein, diese Regelungen unterscheiden sich in den versch. Bundesländern kaum, auch in NRW gibt es mehrere entsprechende Emächtigungsgrundlagen im Polizeigesetz (§12 Abs. 2 Satz 4, §39 PolG NRW).
Ok, hast recht.
Diese Günde hatte ich nicht mehr bedacht.
Ich wollte ja auch eher darauf hinauß das ein "Einfach so" nicht geht.
Stimmt.. "einfach so" geht es nicht .. für polizeiliche Maßnahmen, die in die Grundrechte eines Bürgers eingreifen, ist stets eine entsprechende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage notwendig.
Aber "einfach so" wird normalerweise auch niemand durchsucht, irgendein Grund und somit eine der gesetzlichen Voraussetzungen für eine solche Maßnahmen liegen i.d.R. vor .. so langweilig ist den Polizeibeamten auch nicht dass sie es einfach mal so täten und falls doch, würde ihnen was besseres einfallen als Leute zu durchsuchen .. das ist normalerweise nicht sonderlich beliebt.
Ja, das wird wohl nicht oft passieren. :D
darf die polizei, egal ob zivil oder nicht, mein handy durchsuchen? und wenn ja, unter welchen umständen?
Das ist nicht immer Kriminalpolizei. Aber die kennen íhre Pappenheimer und natürlich dürfen sie das.
und dürfen sie auch meine fotos, sms und co. auf meinem handy durchsuchen?