Sind Zivilpolizisten von der Kriminalpolizei?

6 Antworten

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einfach so werden sie es bestimmt nicht gemacht haben .. so langweilig ist den Beamten bei der Polizei normalerweise nicht ..

Polizeibeamte in zivil sind nicht zwangsläufig von der Kriminalpolizei. Auch die Beamten der Schutzpolizei (sowohl im Einzeldienst als auch bei der Bereitschaftspolizei) versehen Dienst in ziviler Kleidung (wenn es sinnvoll/notwendig ist).

Für die Durchsuchung einer Person und mitgeführter Sachen gibt es versch. gesetzliche Ermächtigungsgrundlagen und dementsprechend versch. Voraussetzungen die vorliegen müssen, damit die Maßnahme rechtmäßig und nicht rechtswidrig ist.

Wenn die Identität einer Person festgestellt werden soll und sich diese Person nicht ausweisen kann/will, darf sie zum Zwecke der Identitätsfeststellung durchsucht werden.

Beim Verdacht einer Straftat ist die Durchsuchung der Person gem. §102 StPO möglich, wenn davon auszugehen ist, dass bei der Durchsuchung Beweismittel aufgefunden werden können.

Außerdem gibt es in den Polizeigesetzen der Bundesländer noch versch. Ermächtigungsgrundlagen für eine Durchsuchung (in Hessen z.B. §§18, 36, 37 HSOG). Hier dürfen Personen z.B. dann durchsucht werden, wenn sie sich an bestimmten gefährdeten Orten aufhalten und bei einer präventiven Identitätsfeststellung auch zum Zwecke der Eigensicherung.

futureworld 
Beitragsersteller
 23.09.2010, 21:16

Dank Dir! Wieder mal eine sehr kompetente und informative Antwort (wie immer) Danke auch all den anderen. LG :)

Zur Frage oben:

Nein, Polizisten in ziviler Kleidung müssen nicht zwangsläufig von der Kripo sein - in den meisten Fällen (wenn sie auf der Straße Leute "kontrollieren") sind es jedenfalls nicht.

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"Einfach so" kann und wird die Polizei niemanden durchsuchen. Es gibt bestimmte Orte (Bahnhöfe, Rotlichtviertel,...) wo die Polizei verdachtsunabhängig kontrollieren und dann auch durchsuchen darf. Dabei verlassen sich die Polizisten auf ihre Erfahrung und kontrollieren dann eben Leute (und dabei erwischen sie natürlich auch viele "unbescholtene Bürger", die nix angestellt haben).

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Bei Durchsuchungen gebietet es - wie du richtig sagst - die Menschenwürde (bzw. das Grundrecht der Menschenwürde) dass nicht jeder dabei zugaffen kann. An manchen Örtlichkeiten geht es und an manchen eben nicht. Generell hast du aber Recht damit, dass Durchsuchungen nicht "in aller Öffentlichkeit" statt finden sollten!

DpsyV  23.09.2010, 20:24

und dürfen sie auch meine fotos, sms und co. auf meinem handy durchsuchen?

TellYouWhat  23.09.2010, 20:28
@DpsyV

ich hatte dir umfassend geantwortet und bevor ichs senden konnte, hat GF die Seite (deine Frage) gelöscht.

Damit ich antworten kann, stelle die Frage bitte als NEUE FRAGE - danke

es sind ausgebildete Polizisten, die sich auch ausweisen müssen, wenn sie auf zivilstreife sind

Ja Zivilpolizisten sind ausgebildete Polizeibeamte, Zivil bedeutet nur das Sie in Zivil (alltsgskleidung) im Dienst sind. Du vermutest das Diese Polizisten die du gesehen hast jemanden einfach so durchsuchen, aber vielleicht bestand ein Verdacht auf eine Straftat oder eine so aussehende Person wurde gesucht. Aber selbst wenn nicht, Polizisten dürfen Personen jederzeit überprüfen. Ähnlich wie wenn Dich ein Polizist anhält wenn Du mit dem Auto unterwegs bist (allgemeine Polizeikontrolle).

Aronphoenix  23.09.2010, 20:45

Nein, Polizisten dürfen Personen nicht einfahc so durchsuchen, das ist shcon durach das GG verboten.

Wenn ein begründeter Verdacht auf eine Straftat vorliegt, dann dürfen sie das.

PepsiMaster  23.09.2010, 20:52
@Aronphoenix

Der Verdacht einer Straftat ist nur einer der möglichen Gründe für eine Durchsuchung ... es gibt auch Ermächtigungsgrundlagen in den Polizeigesetzen der Bundesländer .. hier ist dann keine Straftat notwendig!

futureworld 
Beitragsersteller
 23.09.2010, 20:53
@Aronphoenix

und was bitteschön ist ein "begründeter Verdacht"??? Das Aussehen etwa?

PepsiMaster  23.09.2010, 21:02
@futureworld

Die repressive Kontrolle mit Durchsuchung ist ja nur einer der Gründe die das Gesetz für eine Durchsuchung vorsieht. Wenn eine Straftat vorgefallen ist und es Hinweise auf die Täter gibt, kann z.B. auch das Aussehen ausschlaggebend für eine Kontrolle sein.

Aronphoenix  23.09.2010, 21:05
@PepsiMaster

Naja, zumindest in NRW ist es nur bei verdacht auf eine Straftat möglich, wenn ich mich richtig erinnere.

In z.B. Bayern ist es da wieder anders. Die haben da ein paar mehr, oder besser witreichendere Grundlagen.

PepsiMaster  23.09.2010, 22:52
@Aronphoenix

@Aronphoenix

Nein, diese Regelungen unterscheiden sich in den versch. Bundesländern kaum, auch in NRW gibt es mehrere entsprechende Emächtigungsgrundlagen im Polizeigesetz (§12 Abs. 2 Satz 4, §39 PolG NRW).

Aronphoenix  24.09.2010, 14:19
@PepsiMaster

Ok, hast recht.

Diese Günde hatte ich nicht mehr bedacht.

Ich wollte ja auch eher darauf hinauß das ein "Einfach so" nicht geht.

PepsiMaster  24.09.2010, 14:33
@Aronphoenix

Stimmt.. "einfach so" geht es nicht .. für polizeiliche Maßnahmen, die in die Grundrechte eines Bürgers eingreifen, ist stets eine entsprechende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage notwendig.

Aber "einfach so" wird normalerweise auch niemand durchsucht, irgendein Grund und somit eine der gesetzlichen Voraussetzungen für eine solche Maßnahmen liegen i.d.R. vor .. so langweilig ist den Polizeibeamten auch nicht dass sie es einfach mal so täten und falls doch, würde ihnen was besseres einfallen als Leute zu durchsuchen .. das ist normalerweise nicht sonderlich beliebt.

Aronphoenix  24.09.2010, 14:47
@PepsiMaster

Ja, das wird wohl nicht oft passieren. :D

DpsyV  23.09.2010, 20:29

darf die polizei, egal ob zivil oder nicht, mein handy durchsuchen? und wenn ja, unter welchen umständen?

Das ist nicht immer Kriminalpolizei. Aber die kennen íhre Pappenheimer und natürlich dürfen sie das.