Polizei/Zivilpolizei Autos?
Man sieht ja eigentlich immer nur Zivilpolizisten in zivilen Fahrzeugen und Polizisten in Uniform in den deutlich erkennbaren Streifenwagen. Meine Frage: MUSS das immer so sein, oder darf auch ein Zivilpolizist mit einem Streifenwagen fahren und ein uniformierter mit einem Zivilfahrzeug? Dass die dann nicht mehr unauffällig wären, ist klar, aber dürften sie es theoretisch trotzdem machen?
Und wie ist es generell mit den Zivilfahrzeugen bei der Polizei? Sind das die Privatautos der Beamten oder richtige "Polizeiwagen", die der Polizei gehören? Und beim SEK? Weil die werden ja meistens spontan gerufen und das klingt für mich eher so als wenn sie dann mit ihren eigenen Autos kommen oder?
8 Antworten
Hi,
MUSS das immer so sein, oder darf auch ein Zivilpolizist mit einem Streifenwagen fahren und ein uniformierter mit einem Zivilfahrzeug?
Der Fall, dass ein Uniformierter in einem Zivilfahrzeug fährt, kommt durchaus vor. Andersherum wohl eher kaum, ist auch eine Frage der Außenwirkung.
Sind das die Privatautos der Beamten oder richtige "Polizeiwagen", die der Polizei gehören?
Die Fahrzeuge gehören der Polizei.
Und beim SEK? Weil die werden ja meistens spontan gerufen und das klingt für mich eher so als wenn sie dann mit ihren eigenen Autos kommen oder?
Ebenfalls ausschließlich Polizeifahrzeuge. Spezialeinsatzkommandos haben Bereitschaftsdienst an ihrem Standort.
LG
Hallo,
grundsätzlich sind alle Fahrzeuge, die von Polizeivollzugsbeamten im Dienst gefahren werden, auch Dienstkraftfahrzeuge und gehören dem jeweiligen Dienstherren (Land oder Bund).
Als Polizeifahrzeuge kenntlich gemachte Fahrzeuge (Funkstreifenwagen usw.) werden aber im Normalfall nur von uniformierten Beamten gefahren, weil es sonst leicht zu gefährlichen Mißverständnissen kommen kann.
Denn woher soll man wissen, daß die Zivilperson im Wagen wirklich Polizist ist.
Bei den Zivilfahrzeugen muß man dann noch einmal unterscheiden zwischen
-Verkehrsüberwachung
-Sondergruppen (wie SEK zum B.)
Bei der Verkehrsüberwachung wird nur bei Tageslicht in Zivil gefahren,sobald die Sicht zu schlecht wird oder bei Nacht, wird in Uniform gefahren.Außerdem haben diese Fahrzeuge je nach Bundesland fest eingebaute Frontblitzer (Blaulicht) und sind daher von nahem schon zu indentifizieren.
Bei allen anderen sind die Fahrzeuge wirklich total zivil.
Natürlich dürfen Zivil polizisten auch mit Streifenwagen fahren. und nein, es sind keine Privat Autos. Es sind Dienstwagen..
MUSS das immer so sein (...)
Nein.
oder darf auch ein Zivilpolizist mit einem Streifenwagen fahren und ein uniformierter mit einem Zivilfahrzeug?
Egal ob Zivilfahrzeug oder Streifenwagen, beides Dienstfahrzeuge der Polizei.
Und beim SEK? Weil die werden ja meistens spontan gerufen und das klingt für mich eher so als wenn sie dann mit ihren eigenen Autos kommen oder?
Jemand der beim Spezialeinsatzkommando ist, ganz gewiss nicht mit seiner privaten Kutsche direkt zum Einsatzort fährt. Die Sturmhauben werden ja auch nicht zum Spaß getragen. Sprich unerkannt bleiben sollen. Da wäre das eigene Fahrzeug mehr als kontraproduktiv.
LG medmonk
Die Kennzeichen der "Zivilfahrzeuge" wechseln ständig ! Die sind auch mit Kennzeichen anderer Bundesländer unterwegs . Alles gut ausgestattete Fahrzeuge , ohne erkennbare Motorisierung .
Stimmt nicht. Bei uns fährt ständig, laut röhrend und stets rasant sowie rücksichtslos, ein Kripo - VW Golf R mit zwei Auspuffrohren, eines links, eines rechts, herum. Klar erkennbar, was da unter der Haube ist.