Darf die Polizei die Handynummer speichern?
Wenn ich mit dem Handy bei einer lokalen Polizeistation also nicht der Notrufnummer anrufe wegen beispielsweise eines Parkunfalls, dürfen die Beamten die Nummer speichern und verwenden um mich irgendwann anzurufen oder muss ich diese von mir aus rausgeben damit sie das dürfen?
Und wie sieht das in der Praxis aus, würden die das das ggf. trotzdem tun wenns nicht explizit verboten wäre?
6 Antworten
Natürlich darf die Polizei das. Du teilst sie ja schließlich mit der Rufnummerübermittlung ausdrücklich mit. Wolltest Du das nicht, würdest Du ja Deine Rufnummer nicht übermitteln.
Warum sollte es verboten sein, jemanden anzurufen? Wenn du nicht willst, dass jemand deine Nummer kennt und ggf. anruft, dann musst du die Rufnummernübermittlung abstellen.
Auch bei der "normalen" Rufnummer der Dienststelle nicht? Bei der Notrufnummer funktioniert es nicht, das ist mir bekannt.
Nach meinem Stand geht das bei allen Amtsleitungen nicht.
Also bei unserer Feuerwache kann man ohne angezeigte Rufnummer anrufen.
Ist das denn auch eine Behördenleitung?
Meines Wissens ja. Wobei sich auch nach § 102 TKG anscheinend nur bei Anruf der Notrufnummern 112 oder 110 und der Rufnummern 124 124 oder 116 117 die Nummer nicht unterdrücken lässt.
Jede Telefonanlage speichert die nummern der eingehenden Anrufe, das macht sogar mein Telefon
War auch mein erster Gedanke ....
Die Angabe einer Telefonnummer ist immer noch freiwillig. Wenn du sie aber nicht unterdrückst, ist sie natürlich automatisch temporär auf dem Telefon der Polizei gespeichert und darf selbstverständlich auch für einen Rückruf genutzt werden!
Wenn Du mit Rufnummernübermittlung anrufst gibst Du sie ja raus. Und selbstverständlich wird von Zeugen oder Unfallverursachern die Rufnummer notiert. Was soll denn dagegen sprechen?
Langsam wird die Menschheit mit ihrem Datenschutzspleen aber immer seltsamer.....
Man kann die Polizei nicht mit unterdrückter Nummer anrufen.