Sind "Sicherungsleitungen" in Mietshäusern Pflicht?
Hallo Aus gegebenen Anlass würde es mich interessieren oib Sicherungsleitungen in Mietshaüsern Pflicht sind, da unsere Wohnung keine hat. Falls Sicherungsleitung überhaupt der richtige Term für das 3. Kabel in Elektrischen Leitungen ist. Halt die die auch vor kabelbränden schützt. Denn ich kann mir eigentlich nicht vorstelllen, das in unserem doch recht bürokratischem Deutschland diese Dingernicht Pflicht sind, bzw. der Vermieter nicht verpflichtet ist diese nachzurüsten. Im Netz konnte ich dazu leider so gar nichts finden, aber ich denke wie gesagt auch, das ich hieer nicht das richtiege Wort dafür kenne.
8 Antworten
jein, der Vermieter hat die Pflicht, dem Mieter eine dem technischen Stand nach angemessene Elektroinstallation zur Verfügung zu stellen.
das schließt eine 2adrige Installation nicht perset aus, sofern die steckdosen geerdet sind. d.h. der PEN Leiter, also der gemeinsame Neutral und Schutzleiter mit dem Schutzkontaktbügel und dem rechten Kontaktloch der Steckdose verbunden ist.
eine 2adrige Elektroinstallation birgt in der Tat gewisse sicherheits und Comfortrisiken, z.b. ist bei einer Unterbrechung im PEN Leiter die Gefahr gegeben, dass über die PEN Brücke spannung auf den Schutzkontakt gerät. außerdem funktioniren bei einer solchen Installatiion solche Sachen wie Powerlan (D-LAN) nicht. gegebenenfalls können auch störungen bei HiFi und TV auftreten.
Falls auch das Badezimmer davon betroffen ist, würde ich empfehlen, mich mal mit dem Vermiter in verbindung zu setzen, ob der nicht den Einbau einer Steckdose mit eingebautem FI Schalter finanziert. das Gerät selbst kostet ca. 100 € incl. steuer, dazu kommt der Einbau, vom Elektriker innerhalb weniger Minunten erledigt.
weigert sich der Vermieter, würde ich kleine Brötchen backen und einen RCD Adapter zum Zwischenstecken kaufen, gibts im Baumarkt zu preisen zwischen 20 und 30 €
lg, Anna
immer, stets, so wie so etc.
es gibt keine sicherungsleitungen,was du meinst ist die erdung und die ist dazu gedacht dich vor Stromschlägen zu schützen wenn fehler am gerät bei metallgehäuse.bei kabelbränden schützt je nach art des auftgetretenen fehlers entweder die Sicherung oder der FI.
Da nun doch etwas unklar ist, was ich meine: Ich allen Wohnungen, wo ich bisher gewohnt habe, haben dort, wo man die Lampen ranhängt 6 Leiter rausgeguck also 2x3 Stück. In meiner jetzigen Wohnung sind es jedoch nur 4 Leiter. Also 2x2 Stück. Seit ihr euch sicher das das dier Erdung ist? Weil Vermieter meine ein elektrikere währe da gewesen und hat gesagt alles währe okay. Aber bei keiner Erdung hätte der da an rein ganr nichts rangedurft (also meine ein elektriker vor 2, 3 Jahren mal zu mir, das die dann da nicht randürfen)
Krude Ausdrucksweise, hast du keine Zeit?
Das ist einzig alleine eine Frage des Datums, wann die elektrische Installation errichtet wurde.
Die sogenannte klassische Nullung ist in Deutschland seit dem 1. Mai 1973 für Neuanlagen verboten (für in Bau befindliche Anlagen gab es eine Übergangsfrist bis 31.3.1974). Gemäß VDE 0100/5.73 § 10 a) 2.1. muss dafür der PEN Leiter (früher Mitteleiter) einen Querschnitt von mindestens 10mm² Cu haben.
Wenn die Anlage entsprechend der zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen Normen errichtet wurde und diesen damaligen Normen heute noch entspricht, dann ist sie auch heute noch zulässig. Dafür zuständig ist der sogenannte "Bestandschutz" im Baurecht (nicht in der VDE). Gleiches gilt für die neuen Bundesländer für Anlagen, die vor 1989 nach TGL errichtet wurden
Etwas anders sieht die Situation in Österreich aus:
Das Bundesministerium für Wirtschaft hat mit Wirkung vom 12.Juli 2010 die Elektrotechnikverordnung 2002 geändert (BGBl II 223/2010). Neu aufgenommen (§ 7a) wurde eine Bestimmung, die jeden Vermieter im Teil- und Vollanwendungsbereich des Mietrechtes dazu verpflichtet, die Ausstattung der Wohnung mit einem Zusatzschutz gegen einen elektrischen Schlag gemäß ÖVE ÖNORM 8001-1 oder aber einem unmittelbar vor den in der Wohnung befindlichen Leitungsschutzeinrichtungen eingebauten Fehlerstrom-Schutzschalter (RCD/Fi mit einem Nennfehlerstrom von nicht mehr als 30 mA) sicherzustellen und darüber eine Dokumentation zu erstellen. Die Verordnung gilt für alle Neuvermietungen ab dem 13.07.2010!
So alt kann ein Mietshaus gar nicht sein, dass die Erdleitung nicht Pflicht ist. Es ist aber möglich, dass die Erde innerhalb der Steckdosen durch Abzweigung vom Nullleiter hergestellt wird.
Steckdosen ganz ohne Erde sollte es nicht geben.
Die meisten Steckdosen in der Wohnung haben auch einen Schutzleiter nur ca. 40% nicht. Und halt absolut alle Lampen auch nicht. Die vermietung hier ist nur danach aus einen möglichst großen Profit rauszuschlagen. Wenn es also günstiger gewesen währe das haus in den 60er ohne schutzleitungen und erdung zu bauen, hätten die das auch gemacht...
Wenn Du heute Lampen kaufst, braucht Du bei 80% der Lampen auch keinen Schutzleiter.
perset ???