Sind Facebook-Gruppennamen hinsichtlich Urheberrecht geschützt?
Unser Kleinunternehmen hat vor ein paar Jahren eine öffentlich gehaltene fb-Gruppe mit Unterehmensbezeichnung+ Zusatz gegründet.
Die Gruppe, bei der es um Rat & Erfahrungsberichte geht, hat regen Zulauf mit aktuell über 3000 sehr aktiven Mitgliedern.
Einem Mitglied hat es nicht gepasst, dass bei uns Beiträge/Kommentare, die andere Mitglieder öffentlich bloßstellen bzw. beleidigen oder auch keinen Bezug zum Thema haben nach freundlichem PN-Hinweis auf die Gruppenregeln entfernt werden.
=> Die Dame postete daraufhin, dass sie unsere Gruppe verlassen werde und forderte andere auf, in eine von ihr bald neu gegründete Gruppe "auszuwandern". Dieser Sachverhalt könnte uns prinzipiell egal sein, allerdings hat sie dreist als Name bzw. Bezeichnung der von ihr neu gegründeten Gruppe exakt unsere (Unternehmens- u. fb-) Bezeichnung + leicht abgeändertem Zusatz gewählt. Die Gruppe ist geschlossen, wir werden - da admins der "anderen Gruppe" nicht zugelassen um ab und zu nachsehen zu können, ob da unter unserem Namen Unsinn getrieben wird :-(
Daher meine Frage: Ist unsere Bezeichnung bei fb evtl. geschützt und die neue Gruppe könnte irgendwie durch eine Meldung an/seitens fb aufgefordert werden, den Namen zu ändern ?
3 Antworten
Um als Werk im Sinne des Urheberrechts geschützt zu sein (UrhG § 2, "Sprachwerke"), muss ein Gruppenname schon ein paar Sätze beinhalten - oder zumindest einen besonders schöpferischen Satz.
Ansonsten könnte ein Gruppenname geschützt sein (oder werden) als Marke (§ 4) oder/und als Geschäftsbezeichnung bzw. als Werktitel (§ 5) laut Markengesetz. Was Dritte dann nicht dürfen, steht in § 14 bzw. § 15.
Aus § 15: "(2) Dritten ist es untersagt, die geschäftliche Bezeichnung oder ein ähnliches Zeichen im geschäftlichen Verkehr unbefugt in einer Weise zu benutzen, die geeignet ist, Verwechslungen mit der geschützten Bezeichnung hervorzurufen.
(3) Handelt es sich bei der geschäftlichen Bezeichnung um eine im Inland bekannte geschäftliche Bezeichnung, so ist es Dritten ferner untersagt, die geschäftliche Bezeichnung oder ein ähnliches Zeichen im geschäftlichen Verkehr zu benutzen, wenn keine Gefahr von Verwechslungen im Sinne des Absatzes 2 besteht, soweit die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der geschäftlichen Bezeichnung ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt."
Ansonsten gibt es noch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Darin gibt es hübsche Beispiele, u. a. § 4 Beispiele unlauterer geschäftlicher Handlungen:
Unlauter handelt insbesondere, wer
"9. Waren oder Dienstleistungen anbietet, die eine Nachahmung der Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers sind, wenn er
a) eine vermeidbare Täuschung der Abnehmer über die betriebliche Herkunft herbeiführt,
b) die Wertschätzung der nachgeahmten Ware oder Dienstleistung unangemessen ausnutzt oder beeinträchtigt oder
c) die für die Nachahmung erforderlichen Kenntnisse oder Unterlagen unredlich erlangt hat;
10. Mitbewerber gezielt behindert;"
All diese Möglichkeiten kann man prüfen - direkt ins Auge sticht mir nur die "Ausnutzung" einer "Wertschätzung" nach dem UWG; falls hier irgendwie wer „Dienstleistungen anbietet“ ;-).
Gruß aus Berlin, Gerd
Nicht Urheberrecht sondern Markengesetz § 5 Geschäftliche Bezeichnungen
Unternehmenskennzeichen sind auch ohne Anmeldung geschützt
http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/
Hier greift eher das Wettbewerbsrecht, niemand darf Euren Firmennamen benutzen, um Euch unter diesem Namen schlechtzumachen. Ggf. Anwalt einschalten.