Video auf FB gesperrt wegen Urherberrecht - Einspruch?
Hallo, ich habe auf FB ein Video hochgeladen, das Videomaterial stammt von mir und bei der Tonspur handelt es sich um den Song I Got A Woman von 1957. FB hat daraufhin das Video gesperrt wegen Urheberechten, bzw der Verdacht, dass ich nicht der Urherber bin und damit Urherberrecht verletze. Ist das wirklich der Fall? Ich kann jetzt dagegen Einspruch erheben und darauf bestehen, dass ich der Urheber bin. Das stimmt ja auch was das Videomaterial angeht, aber den Song halt nicht. Der Song ist allerdings über 50 Jahre alt und ich dachte eigentlich, dass auf sowas keine Urheberrecht mehr bestehen?! Glaubt ihr ich kann jetzt Probleme bekommen, wenn ich dagegen Einspruch erhebe?
LG
4 Antworten
Sei froh, daß FB das einfach und für dich kostenfrei gesperrt hat.
Es hätte ja auch direkt eine Abmahnung der Rechteinhaber kommen können - dann wärste mit Unterlassungserklärung und ~400€ dabei.
Also um Himmels Willen keinen Einspruch einlegen - denn du hast nun mal kein Recht zur Verwendung des Songs in deinem Video!
Soweit ich weiß müssen alle Rechteinhaber seit 70 Jahren verstorben sein, damit das Stück Allgemeingut wird. Da musst du dir vermutlich etwas noch viel Älteres suchen.
Das ist natürlich rechtens, denn du bist ja nicht der Urheber von allem, du hast ja fremde Musik verwendet!!! Du hast also das Urheberrecht verletzt, da kannst du dann auch keinen Einspruch erheben, denn du bist nicht im Recht.
Der Song unterliegt natürlich noch dem Urheberrecht! Er stammt von Ray Charles, der 2004 verstorben ist. Das heisst, auch wenn das Lied von 1957 ist, so gilt der Tod des Urhebers als Maßgeblich und so musst du trotzdem noch 60 Jahre warten bist du das Lied verwenden darfst! Mindestens! Denn auch wenn der Sänger 2004 gestorben ist heisst das nicht nicht, dass nicht jemand anderes der noch Mit-Urheberrecht auf das Stück hat ((Co-)Komponist, (Co-)Texter) nicht noch länger gelebt hat.
Noch schlimmer wäre es, wenn du nicht die das Original von Ray Charles sondern eine Cover-Version verwendet hast, denn auch wenn die Noten und der Text dann in 60 Jahren Urheberrechts-Frei sind so gilt das natürlich nicht für die Performance, wenn du also ein Cover von einem Sänger verwendest, der gerade mal 20 Jahre alt ist und noch z.B. weitere 65 Jahre leben wird, dann darfst du diese Version in dem Beispiel erst in 135 Jahren verwenden!
Wieso sollte das Urheberrecht erlöschen, nur weil das Stück etwas älter ist ? Du DENKST zu viel ;-) der Widerspruch wird keinen Erfolg haben. Du hast etwas verwendet, woran du nicht für rechte hast.