Einzelnes Wort geschützt?
Ich weiss, dass zb. der Name KÜSTENKIND oder DEICHKIND für diverse Nizza Gruppen beim Patenamt geschützt ist. soweit so gut, wenn ich nun ein Holzschild mit diesem Wort, allerdings völlig andere Schreibweise, beschrifte und dieses veräussere, darf ich das ? Es handelt sich ja dabei nur um ein Wort und es bewirbt ja weder ein Produkt noch eine Dienstleistung oder sonstiges. Kann jemand was dazu sagen
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Urheberrecht
Man beachte dabei Punkt 2 und 3 in Absatz 2 von § 14 Ausschließliches Recht des Inhabers einer Marke, Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch.
Gruß aus Berlin, Gerd