Muss ich blinken? (Abknickende Vorfahrtsstraße)

Vorfahrt - (Verkehr, Straßenverkehr, Verkehrsrecht)

8 Antworten

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Bis auf die Antwort von LinkinChaz sind bisher alle anderen falsch.

Die Zeichnung ist sicher etwas verwirrend da man hier durchaus auch von einer Richtungsänderung ausgehen könnte wenn man dem Pfeil folgt. Orientiert man sich aber am Zusatzzeichen 1002-12 dann muss derjenige blinken der der abbiegenden Vorfahrtstraße folgt.

Derjenige der aber die Vorfahrtstraße geradeaus verläßt muss hier nicht blinken, denn er biegt ja nicht ab.

§ 9 StVO Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

(1) Wer abbiegen will, muß dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

Da die hier gegebenen Antworten mich doch etwas verwundern will ich meinen Senf auch noch dazu geben.
Das Zusatzzeichen soll nur den Verlauf der Hauptstraße anzeigen,entspricht aber nicht den örtlichen Gegebenheiten.In der StVO heißt es,jede Fahrtrichtungsänderung ist anzuzeigen.Deshalb muss hier in dieser Situation jeder Verkehrsteilnehmer blinken egal in welche Richtung man fährt.
In dieser Situation wird eindeutig eine Richtungsänderung nach rechts vorgenommen und deshalb muss auch der Blinker rechts betätigt werden.

Die Zeichnung passt nicht so recht zu dem abgebildeten Verkehrszeichen. Während die Straße, auf der man die abknickende Vorfahrstraße verlässt, auf dem Verkehrszeichen als geradeausführend dargestellt ist, biegt sie auf der Zeichnung doch deutlich nach rechts ab. Wäre diese Kreuzung nicht mit dem Zeichen für abknickende Vorfahrt ausgestattet, dann wäre wohl klar, dass man hier rechts blinken müsste, wenn man rechts abbiegen wollte. Das Verkehrszeichen aber deklariert die abgehende Straße als geradeaus führend. Und wenn man geradeaus fahren will, dann darf man nicht blinken.

In solch einer etwas unklaren Situation wie der auf der Zeichnung sollte man sich danach richten, was das Verkehrszeichen anzeigt, also nicht blinken.

Ich bin ein wenig über die Antworten verwundert. Ich bin nämlich der Meinung, dass du blinken musst, wenn du der abknickenden Vorfahrt folgst. Wenn du (so wie in deinem Beispiel) gerade aus fährst, darftst du nicht blinken. Auch wenn die Straße einen Kurvenverlauf hat und es so aussieht, als würdest du abbiegen. Ruf doch einfach in der Fahrschule an und frage nach.

Wenn du die abknickende Vorfahrt verlässt musst du blinken, genauso wie wenn du ihr folgst, es sei denn du willst gerade aus, aber beim geradeaus fahren musst du als praktisch Linksabbieger aufpassen, weil du ja die Gegenfahrbahn kreuzt ;)