Kann ein gläubiger einen Schufa Eintrag löschen lassen?
Ich habe einen negativen Schufaeintrag. Es geht um eine titulierte Forderung von insgesamt 380€ welche ich inzwischen komplett gezahlt habe. Ist es dem Gläubiger (Versandhaus ) möglich diesen löschen zu lassen, bzw. dem Inkassounternehmen bei welchem ich die Summe abgezählt habe?
Steht eine titulierte und gezahlte Forderung ebenfalls im Schuldnerverzeichnis bei Gericht? Ich habe oft gelesen das mit einer Löschung dort auch der Schufa Eintrag gelöscht werden kann.
4 Antworten
Dies kann unter Vorlage der Zahlungsbestätigungen und einer Bestätigung des Gläubigers über die vollständige Schuldbegleichung, über einen Antrag erfolgen. Da es sich bei dem Zahlungsversäumnis ja nur um eine geringfügige Schuldlast handelte, so sollte es kein Problem sein, daß dieser Eintrag problemlos gelöscht wird.
den Schufa Eintrag kannst du löschen lassen. Du hast doch eine Mitteilung erhalten das Alles bezahlt ist. Die kopierst du und schickst die Kopie dann zur Schufa.
Der Gläubiger macht da gar nix. geht ihn ja nix an.
Um deinen Eintrag mußt du dich kümmern.
Ja, mit Bestätigung des Gläubigers oder Inkassobüros kann man auf Antrag hin den Eintrag bei der Schufa löschen lassen.
Dies ist jedoch nur im kleinen EUR Bereich möglich.