KissNoFrog Mahnung zum Gerichtsverfahren
Hallo, mein Freund hat sich bei der Seite Kissnofrog angmeldet. Dabei wollte er mal schauen, wie viel eine Premium mitgliedschaft kostet. Dabei ist er auf den Button Premium kaufen gegangen, um zu sehen wie viel das kosten würde. Er hat sich den Preis angeschaut und ist wieder von der Seite gegangen, ein paar Stunde später erhielt er eine E-Mail in der stand er habe eine Premium mitgliedschaft gekauft und solle bezahlen. Darauf hat er nicht reagiert und hat einen Filter gegen die E-Mails von KissNoFrog eingerichtet, da er schon mal einen ähnlichen Fall hatte und er sich im Internet schlau gemacht hat und gesehen hat, die Seite solle eine Abzockseite sein. Jetzt ein paar Wochen später bekommt er eine Mail von OVC Online Video Communications GmbH in der er gewarnt werde das Geld in Höhe von 120,96€ zu bezahlen oder ihm droht ein gerichtliches Verfahren. Ausschnitt der Mail:
Sehr geehrter Herr ....,
Sie haben die vorangegangenen Schreiben nicht zum Anlass genommen, die berechtigte Forderung unserer Mandantin zum Ausgleich zu bringen.
Die Einleitung des gerichtlichen Verfahrens gegen Sie wird derzeit geprüft!
Nochmals fordern wir Sie auf, bis spätestens zum 27.02.2013 die Forderung in Höhe von derzeit EUR 120,96 auf unser Anwaltskonto: Deutsche Bank PGK Hamburg, BLZ 20070024, Konto 090182700, zu zahlen.
Sollte Ihnen der Ausgleich der Forderung in einer Summe nicht möglich sein, bieten wir Ihnen an, die offen stehende Gesamtforderung in drei monatlichen Raten auszugleichen. In diesem Fall erhöht sich die Forderung um eine Einigungsgebühr in Höhe von EUR 10,00.
Nun weiß er nicht was er tun soll! Soll er das Geld wirklich bezahlen oder ist das wirklich nur eine Abzocke und er soll darauf nicht reagieren. PS. Er ist noch 16 Jahre alt.
8 Antworten
Noch 16 !? keine Sorge :) dass können die nicht machen, da er noch minderjährig ist. Die Eltern sollen zum Anwalt gehen.
Er ist beschränkt Geschäftsfähig. Das heißt die Eltern müssen zustimmen, sonst ist der Vertrag NICHTIG.
Das würde auch gelten wenn du einkaufen gehst aber da gibt es im BGB den §110. Der sagt aus das du im Rahmen deines Taschengeldes alles kaufen kannst was du willst. Aber die 120,00 € übersteifen ja diesen Rahmen.
Also am besten zum anwalt gehen.
Das würde auch gelten wenn du einkaufen gehst aber da gibt es im BGB den §110. Der sagt aus das du im Rahmen deines Taschengeldes alles kaufen kannst was du willst. Aber die 120,00 € übersteifen ja diesen Rahmen.
Derartiger Unsinn steht nicht in § 110 BGB.
wenn man auf einen "bezahl-button" geht, dann kauft man was.. das sollte man schon wissen, wenn man im i-net unterwegs ist.
den preis hätte er auch anders, bspw. in den AGB einsehen können..
ABZOCKE ist das nicht..................
Er ist ja nur auf Premium gegangen woher sollte er wissen das man dass man da ohne irgendwelche weiteren zustimmungen Premium automatisch bekommt. Er wollte sich nur die Preise anschauen, da es sonst nirgends stand.
So lange ignorieren, bis was von der Staatsanwaltschaft in der Post (echte Post, so mit Papier und so) liegt. Was nicht passieren wird, weil es Abzocke ist.
nicht zahlen, eltern widersprechen dem, fertig
Er hätte zumindest Widersprechen bzw. Widerrufen sollen.... Gar nicht zu reagieren ist bei berechtigten Forderungen nicht die beste Idee... und da er offensichtlich auf "JETZT KAUFEN" geklickt hat.... war es ja nicht zwangsläufig eine arglistige Täuschung
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