KissNoFrog Mahnung zum Gerichtsverfahren

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Noch 16 !? keine Sorge :) dass können die nicht machen, da er noch minderjährig ist. Die Eltern sollen zum Anwalt gehen.

Er ist beschränkt Geschäftsfähig. Das heißt die Eltern müssen zustimmen, sonst ist der Vertrag NICHTIG.

Das würde auch gelten wenn du einkaufen gehst aber da gibt es im BGB den §110. Der sagt aus das du im Rahmen deines Taschengeldes alles kaufen kannst was du willst. Aber die 120,00 € übersteifen ja diesen Rahmen.

Also am besten zum anwalt gehen.

jurafragen  20.02.2013, 17:40

Das würde auch gelten wenn du einkaufen gehst aber da gibt es im BGB den §110. Der sagt aus das du im Rahmen deines Taschengeldes alles kaufen kannst was du willst. Aber die 120,00 € übersteifen ja diesen Rahmen.

Derartiger Unsinn steht nicht in § 110 BGB.

wenn man auf einen "bezahl-button" geht, dann kauft man was.. das sollte man schon wissen, wenn man im i-net unterwegs ist.

den preis hätte er auch anders, bspw. in den AGB einsehen können..

ABZOCKE ist das nicht..................

IgorKE 
Beitragsersteller
 20.02.2013, 14:21

Er ist ja nur auf Premium gegangen woher sollte er wissen das man dass man da ohne irgendwelche weiteren zustimmungen Premium automatisch bekommt. Er wollte sich nur die Preise anschauen, da es sonst nirgends stand.

So lange ignorieren, bis was von der Staatsanwaltschaft in der Post (echte Post, so mit Papier und so) liegt. Was nicht passieren wird, weil es Abzocke ist.

nicht zahlen, eltern widersprechen dem, fertig

Er hätte zumindest Widersprechen bzw. Widerrufen sollen.... Gar nicht zu reagieren ist bei berechtigten Forderungen nicht die beste Idee... und da er offensichtlich auf "JETZT KAUFEN" geklickt hat.... war es ja nicht zwangsläufig eine arglistige Täuschung

rawhide  20.02.2013, 13:59

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