Sind die erhöungen der Pacht und Nebenkosten rechtens?
Hallo Es geht um die Nebenkostenabrechnung eines Campingplatzes. Ich bin seit ca. 15 Jahren Mieter eines Dauercampingplatzes. Die Nebenkosten wurden bisher immer pauschal mit 250€ pro Platz berechnet. Pro Platz 1-2 Personen, für jede weitere Person 40 €. Für Personen, die das ganze Jahr (ist rechtlich möglich) über da wohnen 100 € zuzüglich. Detaillierte Abrechnung folgte immer das Jahr darauf. Da der Campingplatzbetreiber vor 3,5 Jahren insolvent wurde, übernahm ein Insolvenzverwalter den Platz. Die Nebenkostenabrechnung erfolgte weiterhin nach dem gleichen Muster. Vor 1,5 Jahren übernahm nun ein neuer Betreiber den Platz. Er erhöhte nun auch als erstes die Jahrespacht um 18%. Jetzt erst bekamen wir nun Rückwirkend für 1,5 Jahre eine Nebenkostenabrechnung. Die Aufteilung der Nebenkosten erfolgt nun nicht mehr nach der Anzahl Personen, sondern nach der Größe des Platzes. Die Plätze liegen zwischen 120 und 240 m². Ist das überhaupt rückwirkend rechtlich korrekt, Und welche Nebenkosten dürfen überhaupt auf die Mieter von Campingplätzen umgesetzt werden. Es sind in der neuen Abrechnung viel mehr Posten enthalten als vorher. Da unser Platz 240 m² groß ist, verdoppeln sich die Nebenkosten um ca. 100 %. Gibt es da irgendwelche Grenzen wie im Mietrecht? Oder kann der Eigentümer machen was er will. Verlassen können wir den Platz alle nicht. Wir haben uns fest eingerichtet und bei den Nebenkosten finden wir keinen Nachmieter. Im Voraus vielen Dank für die Antworten. Teucher
3 Antworten
Was der Vormieter gemacht hat ist falsch. Richtig ist eine Berechnung der Nebenkosten nach tatsächlichem Verbrauch. Genauso wie bei einer Wohnung. Da nicht jeder Pachtplatz eine Wasseruhr oder ähnliches haben wird wird der Verbrauch auf Qm umgerechnet.
Ob alle Posten rechtens sind kann euch am besten ein Mieterschutzverein erklären.
Was die Erhöhung der Grundpacht angeht- auch hier an den Mieterschutz wenden. Da aber hier nicht unbedingt die Regeln für Mietwohnungen gelten könnte es gültig sein.
Für Pacht eines Campingplatzes gelten die Bestimmungen zum Wohnraummietrecht nicht. Das vorab.
Hier gilt was vertraglich vereinbart wurde bzw. in der Satzung/den AGB steht.
Also beides raus suchen und lesen.
Vertraglich wurde bis jetzt von dem neuen Eigentümer noch
nichts vereinbart, als die Ankündigung vor 1,5 Jahren, die Nebenkosten weiterhin pro
Platz und Personenzahl zu berechnen. Und nun die Änderung sogar rückwirkend.
Es gilt der Vertrag, den Du ursprünglich gemacht hast. Was da drin steht, zählt.
Wenn es keinen schriftlichen Vertrag gibt, gilt, was im Gesetz steht. Hier gilt aber nicht das Wohnraummietrecht.
Grundsätzlich aber gilt: Es gibt, wenn nichts eigens vereinbart wurde, kein Kündigungsschutz. Der neue Verpächter/Vermieter kann also alle kündigen, die nicht mitziehen bei der neuen Regelung.
Solltest Du also irgendwie einen Vertrag haben, wo alles geregelt ist oder hat der Campingplatz AGB's, die jeweils gelten sollen, dann zählt das. Falls Du im Zweifel bist, gehe zu einem Rechtsanwalt.
wenn du 763,- € für 240 m² zahlst sei zufrieden, ich zahle für 100m² 1000 € zuzüglich Strom 38 Cent pro KW, & Steuern von der Gemeinde mit 67,-€ für 1/2 Jahr, wie hoch ist denn deine Jahrespacht
Die Jahrespacht beträgt 1560€. Auch sie wurde um 18 % erhöht.
Nutzt du den dein Sommerdomizil ganzjährig ?
Wenn man keine Ahnung hat, sollte man hier gar nicht schreiben. Die Antwort ist für die Katz!